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aktion "beamte"werner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Am Besten per Einschreiben schicken sonst gibt's vielleicht gar keine Antwort....
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Betr.: Sehr geehrter Herr (oder Frau) Vielen Dank für Ihr Schreiben. Bevor ich Ihren Wunsch erfülle benötige ich einige Auskünfte von Ihnen. Wie ich erfahren habe, ist die Gesetzeslage in diesem Staat so verwirrend, dass eigentlich keine Behörde hoheitliche Aufgaben wahrnehmen kann. Offensichtlich handeln sämtliche Beamten, Richter und Regierungspolitiker als Privatpersonen. In meinen Augen findet hier ein unvorstellbarer Betrug statt, der nur deshalb nicht geahndet wird, da Staatsanwälte und Richter selbst Kriminelle sind. Kriminell sind sie dem Wortlaut der entsprechenden Gesetze nach, da sie - um eine sichere Anstellung und ein geregeltes Einkommen zu haben - bei Dienstbeginn einen Meineid abgelegt haben. Nach dem Strafgesetzbuch § 154 müssten Sie für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Sollten Sie oder Ihre Vorgesetzten, den Eid "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren...“ geleistet haben, so wäre es schön wenn Sie mir folgende Fragen beantworten:
Nach Artikel 116
GG gelten die Grenzen von 1937.
Nach § 29 BBesG ist das Reich ihr oberster Dienstherr. Danach erst folgen der Bund und die Länder. Bestätigt wird das durch § 185 BBG. Demnach sind sie kein Mitglied der Bundesrepublik Deutschland, sondern vertreten das Deutsche Reich (innerhalb der Grenzen von 1937). Da ein Beamter nicht gleichzeitig für 2 Staaten tätig sein kann, dürfte es sich bei dem Diensteid nicht nur um einen Meineid, sondern auch um Hochverrat handeln. Nach dem Strafgesetzbuch des Landes, das Sie angeblich vertreten, steht auf Hochverrat eine Strafe von mind. 10 Jahren bis Lebenslänglich (StGB § 81). Das Grundgesetz und „alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze“ sind weder zu wahren noch einzuhalten, wie Sie unschwer selbst nachprüfen können. Auf der Internetseite
http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ2.html gibt es weitere Beispiele der Unsinns,
zu denen Beamte sich bekennen und für deren Erhaltung sie angeblich
eintreten (§
52 BBG). Nun handelt es sich bei diesen Taten
nicht um geringfügige Vergehen, sondern um Straftaten. Lebten wir in
einem Rechtsstaat, wäre es nicht so weit gekommen, dass ganze
Berufsgruppen zu Kriminellen würden. Da aber selbst die
Richterschaft Teil dieser Vereinigung sind, die sich „Staat“
nennt, und vorgibt die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, ist
eine Veränderung der Sach- und Rechtslage in diesem Lande nicht zu
erwarten. Aus den o.g. Gründen wurde bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sollte der Kläger Recht bekommen, dann gibt es diesen Staat, den sie angeblich vertreten, weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich. Es kann also sein, dass Sie persönlich für alles haften, was Sie mir an „Zwangsmitteln“ zufügen, um mich zu einer Zusammenarbeit mit Ihnen zu zwingen. Sollte die Gesetzeslage endlich Recht werden, kann ich mich nicht mehr an den „Staat“ wenden, um das mir zugefügte Unrecht gut zu machen, sondern nur noch an Sie. Daher rate ich Ihnen bei Ihrer weiteren
Vorgehensweise: Sichern Sie sich persönlich ab und beachten Sie
unbedingt BBG § 56
[Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht]. Was für Beamte gilt, gilt natürlich auch für Angestellte oder Freischaffende. Ich bitte Sie dieses Schreiben nicht als persönlichen Angriff zu betrachten. Es ist der Versuch Ihnen aufzuzeigen, dass auch Sie offensichtlich betrogen werden. Mit frdl. Gruß
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