aktion "grundsteuer"  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de
Am Besten per Einschreiben schicken sonst gibt's vielleicht gar keine Antwort....









An das Amt   
 

Betr.: Akz.:

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid.

Begründung:

Die Präambel des Grundgesetzes, das durch Urteil des Verwaltungsgericht Greifswald (Akz.: 3 A 1952/07) rechtserheblich ist, beginnt mit den Worten: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Die Existenz Gottes ist demnach eine Tatsache und bedarf keines weiteren Beweises.

Da es nur einen Gott gibt, handelt es sich um den Schöpfer des Himmels und der Erde, wie er in der Bibel beschrieben ist.

Ich zitiere:

2. Mose 19

Und Mose stieg hinauf zu Gott. Und der HERR rief ihm vom Berge und sprach: So sollst du sagen dem Hause Jakob und verkündigen den Kindern Israel: Ihr habt gesehen, was ich den Ägyptern getan habe, und wie ich euch getragen habe auf Adlerflügeln und habe euch zu mir gebracht.

Werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein.

3 Mose 25.23

Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.“

Psalm 24

Die Erde ist des HERRN und was darinnen ist, der Erdboden und was darauf wohnt.“

Johannes 1 (Prolog)

Er kam in sein Eigentum; und die Seinen nahmen ihn nicht auf.“

Das Bundesverfassungsgericht selbst zitiert in seinem Urteil zur Sonntagsruhe (1 BvR 2857/07) aus der Bibel.

Daher beantrage ich den Nachweis, dass GOTT das Grundstück, für das ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder eine Regierung übergeben hat.

Sollten Sie, stellvertretend für den Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland, nicht in der Lage sein, den Nachweis zu führen, dass GOTT mein Grundstück an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland oder eine Privatperson übergeben hat, handelt es sich um Hehlerware.

Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei der unberechtigten Nutzung von Grund und Boden um Hehlerei (§ 259), Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261), Betrug (§ 263) ...

Nach BBG § 61 „ist es die gesetzlich begründete Pflicht des Beamten, Straftaten anzuzeigen.“

Zu Ihrer eigenen Sicherheit mache ich Sie auf folgende Gesetze aufmerksam:

- Sie müssen den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände berücksichtigen (§ 24 VwVfG).

- Sie unterliegen der Auskunftspflicht und müssen meine Anträge zur Sachaufklärung behandeln (§ 25 VwVfG).

- Sie müssen sich sämtlicher Beweismittel bedienen, um die tatsächliche Sachlage zu klären (§ 25 VwVfG).

Laut BBG § 56 „trägt der Beamte für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen so muss er dies „unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen“.

Abschließend erinnere ich Sie an die, von Ihnen, geleistete Eidesformel:

    Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ (BBG § 58)

Auf Ihre Antwort wartend

mit freundl. Gruß