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werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de











































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staatsdiener
Um den Gerichten oder Behörden einen Spiegel vorzuhalten,
könnt ihr folgenden Brief schicken:

An das Amt .................

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Internet habe ich erfahren, dass Ihre Behörde angeblich keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt. Bitte teilen Sie mir mit, für welchen Staat Sie tätig sind.

Dies ist mein Kenntnisstand:

In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlins umfassen...“ (Art. 1 (1) Grenzen)
Demnach wurde damals ein Staat „Das vereinte Deutschland“ gegründet, kurz „Deutschland“.
Im 2+4 Vertrag heißt es dann auch: „Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“ (Art. 8 (1) Ratifikation)) und

Die Ratifikationsurkunden … werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt.“ (Art. 8 (2))
Wenige Zeilen weiter steht: „Die Urschrift dieses Vertrags … wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.“ (Art. 10 Hinterlegung der Urschrift)

Demnach wurden damals aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin ein Staat „Das vereinte Deutschland“, kurz: Deutschland“.

(Als mathematische Formel: a+b+c=d. Da b und c ungleich Null sind, kann a nicht gleich d sein.)

Folgerichtig wurde der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ 1990 aus der Mitgliederliste der Vereinten Nationen gelöscht.

Als Fußnote kann man auf der Internetseite der Vereinten Nationen unter „Germany“ nachlesen:

Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland wurden am 18. September 1973 Mitglieder der Vereinten Nationen. Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten vereinigt und bilden einen souveränen Staat.“

Dieser „souveräne Staat“ mit Namen „Germany“ (Deutschland) hat offensichtlich weder eine gesetzmäßige Regierung, noch eine gesetzmäßige Richterschaft, noch eine gesetzmäßige Beamtenschaft, denn alle Mitglieder der Staatsgewalten haben einen Eid auf das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ geschworen.

"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Demnach gelten die Gesetze lediglich in der BRD, die, neben der DDR und Berlin, nur einen Teil Deutschlands ausmacht und die 1990 aus dem Staatenverbund abgemeldet wurde.

Daher erwarte ich den Nachweis,

  • dass Sie für den souveränen Staat „Deutschland“ tätig sind, der aus der BRD, der DDR und aus Berlin besteht,

  • dass „Deutschland“ eine eigene, vom Volk genehmigte, Verfassung hat,

  • dass „Deutschland“ eine verfassungsgemäß gewählte Regierung hat,

  • dass die von Ihnen angegebenen Gesetze für „das vereinte Deutschland“ und nicht nur für die erloschene Bundesrepublik Deutschland gelten.

Sollte ich keine aufklärende Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie für keinen Staat tätig sind und demnach auch keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Dann sollten Sie mich auch nicht mehr mit angeblich behördlichen Schreiben belästigen.

Mit freundl. Gruß