An das Amt
Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie die folgenden Gesetzestexte
bestätigen oder dementieren können:
Im „Einigungsvertrag“,
der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde heißt es im
Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:
„(1) Mit dem
Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes am 3.
Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“
Im „Verfassungsgesetz
zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“,
veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14.
August 1990, heißt es unter Punkt 1:
"Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
- Mecklenburg-Vorpommern
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und
Schwerin,
- ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
- Brandenburg
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und
Potsdam,
- ohne die Kreise Hoyerswerda, Hessen und Weißwasser,
- zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
- Sachsen-Anhalt
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg
- ohne den Kreis Artern,
- zuzüglich des Kreises Jessen;
- Sachsen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz
und Leipzig,
- ohne die Kreise Altenburg und Schmölln,
- zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
- Thüringen
durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
- zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln."
Im Grundgesetz vom Oktober 1990 heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.
Wie kann es sein, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen, die noch nicht gegründet sind, anderen Ländern beitreten, deren
rechtliche Grundlage durch Löschung des Artikel 23 des Grundgesetzes
aufgehoben ist?
Nach meinem Verständnis bedeutet das:
Die Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können den „alten“
Bundesländern nicht beigetreten sein. Die ehemalige DDR gehört demnach nicht
zur BRD.
Es genügt nicht der Hinweis die neuen
Bundesländer seien in der Präambel des Grundgesetzes
aufgeführt da die Präambel keine unmittelbare
Rechtserheblichkeit besitzt.
Ich erwarte ihre
baldige Antwort, da ich nicht mehr weiß welchem Staat ich eigentlich angehöre
und welche Gesetze für mich Gültigkeit haben.