aktion "ossi"  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de
Am Besten per Einschreiben schicken sonst gibt's vielleicht gar keine Antwort....









An das Amt 
 

 

Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie die folgenden Gesetzestexte bestätigen oder dementieren können:

 Im „Einigungsvertrag“, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:

„(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

 Im „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990, heißt es unter Punkt 1:

  • "Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
    • Mecklenburg-Vorpommern
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,
      • ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
    • Brandenburg
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,
      • ohne die Kreise Hoyerswerda, Hessen und Weißwasser,
      • zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
    • Sachsen-Anhalt
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg
      • ohne den Kreis Artern,
      • zuzüglich des Kreises Jessen;
    • Sachsen
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig,
      • ohne die Kreise Altenburg und Schmölln,
      • zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
    • Thüringen
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
      • zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln."

     Im Grundgesetz vom Oktober 1990 heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

    Wie kann es sein, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die noch nicht gegründet sind, anderen Ländern beitreten, deren rechtliche Grundlage durch Löschung des Artikel 23 des Grundgesetzes aufgehoben ist?

    Nach meinem Verständnis bedeutet das:
    Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können den „alten“ Bundesländern nicht beigetreten sein. Die ehemalige DDR gehört demnach nicht zur BRD.

    Es genügt nicht der Hinweis die neuen Bundesländer seien in der Präambel des Grundgesetzes aufgeführt da die Präambel keine unmittelbare Rechtserheblichkeit besitzt, zumal der Artikel 144 (2) GG auf den Artikel 23 verweist.

     Ich erwarte ihre baldige Antwort, da ich nicht mehr weiß welchem Staat ich eigentlich angehöre und welche Gesetze für mich Gültigkeit haben.