strafantrag bei russ. botschaft  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de





























































































   




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An die
Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63-65
10117 Berlin

An den
bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze
Herr Vladimir M. GRININ

Betr.: 1 M 26.5.2013

Sehr geehrter Herr Grinin,

seit Monaten verweigern mir die zuständigen Behörden die Auskunft darüber für welchen Staat sie hoheitliche Aufgaben erledigen. Aus diesem Grunde habe ich mehrfach Strafanzeigen erstattet, um auf diesem Wege zu erfahren welcher Staat hier existiert. Diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwälten behandelt, die sich nicht als solche legitimieren wollten oder konnten. Oftmals wurden die Schreiben „im Auftrag“ eines ungenannten Auftragsgebers unterzeichnet. Der Bundesgerichtshof urteilte: die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.(im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur  Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.“

(BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR 192/02 -
BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87)

Ähnlich undurchsichtig ist die Situation an den Gerichten. Von dort werden lediglich „Ausfertigungen“ versandt und keine „Urteile“ wie das in der Zivilprozessordnung § 317 vorgeschrieben ist. Es besteht der Verdacht, dass Richter sich ihrer Verantwortung entziehen und die Urteile deshalb nicht unterschreiben.

Deutschland ist das Land innerhalb der Grenzen von 1937, so die offizielle völkerrechtlich verbindliche Definition, die man seit dem 18. Sept. 1944 in der „Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung-Deutschland“ (SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)) nachlesen kann.

Die SHAEF Gesetze sind den Gesetzen der BRD übergeordnet.

Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte...“ der Militärregierung heißt es: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“

Daher frage ich hiermit an, ob die folgenden Damen und Herren, die sich mir gegenüber als gesetzliche Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ausgegeben haben, die notwendige Zulassung von der Militärregierung erhalten haben um hoheitliche Aufgaben in der BRD zu erfüllen?

Sollte dies nicht der Fall sein, so erstatte ich Strafantrag gegen diese Personen wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und aus allen rechtlichen Gründen.

Hier eine Auflistung der Strafverfahren und Klagen, die ich in den vergangen Jahren erstattet hatte:

Der Generalstaatsanwalt Rostock

Staatsanwältin Komning (2 Zs 323/13) Unterschreibt im Auftrag.
OSta Lückemann (2 Zs 323/13) Unterschreibt im Auftrag.
StAin Busse (2 Zs 211/10) Unterschreibt im Auftrag.
OStA D. Meyer (2 Zs 82/10 – 2 Zs 211/10) Im Auftrag. Unterschreibt aber nicht selbst.
OStA Gärtner (Zs 258/03) Unterschreibt im Auftrag.
Staatsanwältin Krüger (Zs 273/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizhauptsekretärin Kreutzmann.
Staatsanwältin Böhm (Zs 203/06) Im Auftrag – Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizangestellte Trester.
Staatsanwältin Dr. Lipsky (2 OAR 158/13) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwältin Geilhorn (711 Js 7138/13) Im Auftrag - Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Loba.

Staatsanwaltschaft Rostock

Staatsanwalt Bungert (451 Js 11497/13) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizamtsinspektorin Burmeister mit einer unleserlichen Unterschrift.

Staatsanwaltschaft Neubrandenburg

Staatsanwältin Dr. Jaeger (711 Js 4888/13).
Staatsanwältin Beerenbrink (711 Js 25199/09).
Staatsanwältin Dr. Lieschke (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Schröder (741 Js 2431/09).
Staatsanwältin Voß (711 Js 19256/02).
Staatsanwalt Wegener (752 Js 429/05) Unterschreibt mit Paraphe.
Staatsanwalt Tech (749 Js 22650/05) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt durch Justizangestellte Peter.
Staatsanwältin Geilhorn (833 Js 3204/06).

Staatsanwaltschaft Stralsund

Staatsanwältin Niemeier (545 Js 140/10) Unterschreibt unleserlich.
OStA Lechte (526 Js 28469/09).

Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwältin Lemke (76 Js 418/07) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte Schneider mit einer Paraphe.
Staatsanwältin Karl (76 Js 1022/07) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte Klaus mit einer Paraphe.
OStA Dalheimer (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.
Staatsanwalt Eisenbach (74 Js 264/02) Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte mit unleserlicher Unterschrift.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Staatsanwältin Richter (140 Js 524/08) Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Verwaltungsgericht Greifswald

Richterin Friesecke (3 A 345/09)
Richter Kalhorn (3 A 345/09)
Richterin Dr. Haustein (3 A 345/09)
Richter Seppelt (3 A 1952/07) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.
Richterin Thews (3 A 991/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richterin, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit dem Kürzel „Die“.

Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern

Präsident Wolf (3 K 752/03) Ohne Unterschrift des Präsidenten, Beglaubigt von einer Justizangestellten.
Richter Dr. Kerath (3 K 609/04) Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, Ausfertigung von einer Justizangestellten mit einer unleserlichen Paraphe.

Bundesverfassungsgericht

Richterin Jaeger (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Richter Hömig (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.
Richter Bryde (1 BvR 388/03) Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen einer Amtsinspektorin.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Richter Sperlich (1 O 345/09 VG HGW).
ter Veen (3132 E 168) Unterschreibt im Auftrag.

Rechtsanwälte

Auer Witte Thiel – München - Bayerstr. 27 (AZ: 21290847908) Unleserliche Unterschrift ohne Namensangabe am 23.6.09.
(Die Rechtsanwälte versuchten im Auftrag der Firma flirt-fever.de monatelang Geld von mir zu erpressen, obwohl ich ihnen mitgeteilt hatte, dass ich mit der Firma flirt-fever.de nichts zu tun habe.)

Auf Ihre Antwort wartend
verbleibe ich
mit freundl. Gruß

Werner May

Fahrenwalde, den 26.5.2013

(Achtung: Hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Das richtige Datum ist 26.6.2013)

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