aktion "wessi"  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de
Am Besten per Einschreiben schicken sonst gibt's vielleicht gar keine Antwort....









An das Amt

  
 

Bitte teilen Sie mir umgehend mit ob Sie die folgenden Gesetzestexte bestätigen oder dementieren können:

 Im „Einigungsvertrag“, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:
„(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

 Im „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990, heißt es unter Punkt 1:
„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet: Mecklenburg Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin…“

 Im Grundgesetz vom Oktober 1990 heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

Hier der Wortlaut des Artikel 23 GG (alte Fassung): Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.“

Wie kann es sein, dass ein Land, das noch nicht gegründet ist, anderen Ländern beitritt, deren rechtliche Grundlage durch Löschung des Artikels 23 Grundgesetz aufgehoben wurde?

Nach meinem Verständnis bedeutet das:
Im Jahre 1990 hat keine Wiedervereinigung stattgefunden und der Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde für die Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern aufgehoben. Zwar finden sich die Länder in der Präambel des Grundgesetzes wieder, aber die Präambel besitzt keine unmittelbare Rechtserheblichkeit.

 
Ich erwarte ihre baldige Antwort, da ich nicht mehr weiß welchem Staat ich eigentlich angehöre und ob das Grundgesetz inzwischen wieder Gültigkeit hat.