| Anspruch |
Wirklichkeit
|
|
Art. 64 (2) „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz …
wahren und verteidigen, … und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ |