Anspruch
Wirklichkeit

Art. 64 (2)

 Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme den … Eid:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz … wahren und verteidigen, … und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 (Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.)
ich schwöre meinen nutzen zu mehren
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