die präambel und gott

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Da der Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 in der Präambel definiert wurde, hat die Präambel offensichtlich rechtserhebliche Bedeutung. Nun heißt es dort u.a. das Grundgesetz sei in „Verantwortung vor Gott“ geschaffen worden. Demnach wird die Existenz Gottes rechtserheblich bestätigt und die Gesetzgeber müssen von seiner Existenz ausgehen.

In der Bibel gibt es einige grundlegende Angaben: Gott hat den Himmel, die Erde und den Menschen erschaffen. Er hat die Erde den Menschen als Lebensraum zur Verfügung gestellt unter der Maßgabe dass er sie bebaue und bewahre. Gott ist demnach als Eigentümer anzusehen und die Menschen sind „Pächter“. Grund und Boden, Wasser und Luft sind eine Leihgabe und können nicht veräußert oder unbrauchbar gemacht werden, da sie folgenden Generationen genauso zustehen wie uns. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie auf meiner Internetseite unter:

http://www.paradies-auf-erden.de/paradies/eigentum.html

In der Bibel finden sich 2 Zitate, die man zur Thematik heranziehen kann:

1.)  1 Mose 28: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan…“

Die Erde „untertan machen“ heißt nicht sie als Eigentum verwenden. Ein Diener ist seinem Herrn untertan, aber er ist nicht sein Eigentum. Daraus lässt sich kein Eigentumsrecht der Menschen ableiten!

2.)  2 Mose 15: „Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn baute und bewahre.“

„Bebauen“ heißt: Nutzen. „Bewahren“ heißt: So sorgsam damit umgehen, dass nachfolgende Generationen sie weiter nutzen können. Wer erntet muss auch säen. Wer Bäume fällt muss neue pflanzen. Wer sauberes Wasser entnimmt darf kein verschmutztes Wasser zurückgeben. Wer den Acker bestellt darf ihn nicht verseuchen. Wer saubere Atemluft vorfindet darf sie nicht vergiften. Das alles steckt in dem Wort „Bewahren“.

Dem gegenüber steht das Eigentumsgesetz. § 903 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt den Inhalt des Eigentums folgendermaßen:

„Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.”

Der Eigentümer kann die Sache also nach seinem Willen grundsätzlich benutzen, verbrauchen, belasten, veräußern oder sogar zerstören. Zum anderen muss jeder andere das Eigentum respektieren...

 - Ich beantrage festzustellen, ob es einen Vertrag mit Gott gibt, mit dem er die Erde an einen oder mehrere Menschen abgetreten hat – 

Gibt es keinen anders lautenden „Vertrag“ zwischen Gott und den Menschen so handelt es sich bei Wasser, Rohstoffen, Grund und Boden um Eigentum Gottes, das – staatlich sanktioniert - als Hehlerware gehandelt wird. Das wäre ein Verstoß gegen Art. 14 und 15GG und gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches.

Sollte die Existenz Gottes bestritten werden so ist sein Name aus allen Gesetzestexten zu entfernen, da es reine Heuchelei wäre sich auf ihn zu berufen. Wenn es tatsächlich eine Religionsfreiheit gibt muss gewährleistet sein, dass man Gott als Schöpfer und Eigentümer über Himmel und Erde anerkennt.

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