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unrecht ist rechtwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mir am 10.1.08 mit:Akz: 140 Js 524/08 Sehr geehrter Herr May, Gemäß §
152 Abs. 2 Stpo ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur
dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen.
Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen
lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt (Anfangsverdacht).
Es bleibt also dabei:
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