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Der Gesetzgeber und die Gesetze
Geht man zurück an die Wurzeln dieses Systems, die Wahlen,
so stellt man fest: Von Anfang an wurde die Bevölkerung von den Regierungen,
von der Justiz und von den ausführenden Organen für dumm verkauft. Noch nie
wurden der Wortlaut und der Sinngehalt des GG in die Tat umgesetzt.
Im Artikel 38(1)GG heißt es:
„Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen.“
Im Schriftlichen Bericht des Parlamentarischen Rates des
Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt „VI. Die Bundesregierung“ steht eine
interessante Erläuterung hierzu:
„Wahl. Der Artikel 38
Absatz 1 Grundgesetz, wonach die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt werden, entspricht der bisher üblichen auch vom Chiemseer Entwurf
übernommenen Formulierung. Das Attribut "freier" ist allerdings neu.
Es wurde erst in der dritten Lesung des Plenums auf Vorschlag des Abgeordneten
Dr. Greve (SPD) eingefügt, nachdem es bereits in
Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Aufnahme gefunden hatte.
Der Antrag auf
Aufnahme des Wortes "freier" wurde ohne Begründung gestellt und ohne
Erörterung angenommen. Er wendet sich gegen jede obrigkeitliche Beeinflussung
der Wahl, insbesondere gegen jedes System einer Bindung an Wahlvorschläge, die
etwa von der Regierung oder einer herrschenden Partei aufgestellt werden, wie
es im nationalsozialistischen Staat der Fall war.“
Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: das
Wörtchen „freier“ wendet sich gegen jede obrigkeitliche Beeinflussung
der Wahl. Welche Wahl seit Gründung dieser Republik wurde ohne die herrschenden
Parteien geführt?
Laut Grundgesetz werden die Abgeordneten in „unmittelbarer“
Wahl gewählt, also ohne dass ein Mittler zwischengeschaltet ist. Eine Partei
jedoch ist immer ein Ver“mittler“ zwischen dem Wähler
und dem Kandidaten. Die Parteien übernehmen regelmäßig die Aufgabe eines
Werbebüros.
Die Bundeszentrale
für Politische Bildung veröffentlicht auf ihrer Seite „Wahlplakate“ folgende
Texte:
„2005 Wahlplakate
SPD
Neben
reinen Textplakaten setzt die SPD zum wiederholten Male auf die Popularität
Gerhard Schröders. Seine Sympathiewerte sollen
der SPD zu einer dritten Legislaturperiode auf der Regierungsbank
verhelfen.
2005 Wahlplakate
CDU
Mit
ihrer Kanzlerkandidatin Angela Merkel und Zahlen aus der Bilanz der
Regierungszeit Schröders will die CDU
versuchen, die Aufmerksamkeit des Betrachters auf ihre Plakate zu lenken.
2005 Wahlplakate
FDP
2002
noch im Spaßwahlkampf mit Kurs auf die 18 Prozent, ist die Kampagne der FDP
dieses Jahr reduziert und schlicht. Klare Botschaften und Köpfe wie Guido
Westerwelle sollen den Liberalen die
notwendigen Wählerstimmen verschaffen.
2005 Wahlplakate CSU
Mit einer eigenen
Kampagne geht die CSU in den
Bundestagswahlkampf 2005. Auf den Plakaten wirbt sie nicht nur mit dem eigenen
Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, sondern auch mit
Angela Merkel, Kanzlerkandidatin der Union.“
Demnach gehen nicht unabhängige und freie Kandidaten in den
Wahlkampf, sondern Parteien stellen sich
dem Wählervolk vor. Innerhalb der Parteien finden die eigentlichen Wahlen
statt: Wer darf auf die Liste? Ohne Liste keine Chance. Damit werden die
Kandidaten abhängig von den Parteien, sie sind nicht mehr unabhängig und frei.
Sie sind Teil einer politischen Vereinigung und somit an Parteitagsbeschlüsse,
Parteiprogramme und Fraktionsabstimmungen gebunden. Das sollte ausdrücklich
verhindert werden. Der Abgeordnete soll sich lediglich seinem Gewissen
unterwerfen, ansonsten ist er ausschließlich Vertreter des ganzen Volkes.
„Vertreter des ganzen Volkes:
Übernommen wurde vom Organisationsausschuss zunächst die als
"klassisch" bezeichnete Formulierung, wonach die Abgeordneten Vertreter
des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem
Gewissen unterworfen sind (Art. 38 1 Satz 2 GG).
Dabei wurde bewusst der Vorschlag abgelehnt, in Anlehnung an die Bayer.
Verfassung die Abgeordneten nur als Vertreter des Volkes, nicht des ganzen
Volkes zu bezeichnen, weil jeder Abgeordnete nur von einem bestimmten Teil des
Volkes sein Mandat habe. Der Ausschuss vertrat demgegenüber in seiner Mehrheit
den Standpunkt, dass die Bestimmung gerade verhindern solle, dass sich der
Abgeordnete nur als Vertreter einer Interessengruppe betrachtet. Vielmehr müsse sich
jeder dem ganzen Volk verantwortlich fühlen.“
(Parlamentarischer Rat: Schriftlicher Bericht des Abgeordneten
Dr. Dr. h. c. Lehr)
Ein Abgeordneter darf sich keiner Interessengruppe
verantwortlich fühlen sondern dem ganzen Volke. Da er sich allein auf seine
Tätigkeit als Volksvertreter konzentrieren sollte, ging der Grundgesetzgeber
davon aus, dass ein Abgeordneter seinen ehemaligen Beruf an den Nagel hängt und
Urlaub davon macht. Dies kann man im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr.
Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt III. Der Bundestag nachlesen:
„…In den Beratungen
wurde hervorgehoben, dass diese Rechte in ihrer Ausgestaltung wirkliche
Grundrechte darstellten, da auch Kündigung und Entlassung seitens
zivilrechtlicher Arbeitgeber getroffen würden. Umstritten war freilich, ob der
zur Vorbereitung der Wahl und zur Ausübung des Abgeordnetenmandats zu gewährende Urlaub
ein bezahlter oder unbezahlter sein solle. Ein Antrag Renner (KPD) den Urlaub
ausdrücklich als "bezahlten" zu bezeichnen, wurde abgelehnt, aber
auch ein umgekehrter Vorschlag des Abg. Menzel (SPD) auf Einfügung des Wortes
"unbezahlten" kam nicht zur Abstimmung. Die überwiegende Meinung ging dahin, dass die
Entscheidung darüber, ob ein Lohn- oder Gehaltsanspruch während des Urlaubs
bestehe, nicht von der Verfassung zu treffen sei, sondern diese Frage eine
Frage des jeweiligen Arbeitsverhältnisses darstelle und gegebenenfalls durch
die zuständigen Zivil- und Arbeitsgerichte zu entscheiden sei.“
Unmissverständlich ist ausgedrückt, dass „der zur
Ausübung des Abgeordnetenmandats zu gewährende Urlaub ein bezahlter oder unbezahlter sein solle.“
Der Abgeordnete macht Urlaub, damit er sein Mandat
unabhängig und frei ausüben kann. Um diese Unabhängigkeit zu sichern erhält er
eine „Entschädigung“ für seinen Verdienstausfall. Kein Abgeordneter darf
demnach die Interessen von BASF vertreten, von Siemens, von Vattenfall,
der Deutschen Bank, von VW und all den anderen Konzernen, die ihre Angestellten
als Parteienvertreter verkleidet im Parlament sitzen haben. Und natürlich muss
auch die Abgeordnete Frau Dr. Merkel ihren Beruf als Kanzlerin für die Dauer
ihrer Abgeordnetentätigkeit an den Nagel hängen und Urlaub machen. Das ist Teil
des Grundgesetzes an den auch die Regierungschefin gebunden ist.
Zehntausende Juristen und Staatsanwälte wurden in den
vergangenen 57 Jahren ausgebildet, haben studiert, Urteile gewälzt, Kommentare
gelesen und Geld dafür kassiert, dass sie die Rechte der Bevölkerung gegenüber
der Exekutive vertreten. Nicht ein einziger ist aufgestanden und hat lauthals
verkündet, dass die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig
durchgeführt werden. So muss das Gericht jetzt die unangenehmen Fragen
beantworten:
1.) Wenn
die Abgeordneten seit Anbeginn dieser Republik grundgesetzwidrig gewählt
wurden, welche Regierung ist dann „verfassungsgemäß“ an die Macht gekommen?
2.) Welche
Gesetze, auf die Sie sich berufen, sind von einer legitimen Regierung
beschlossen worden?
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