auszüge aus meiner klage 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   werner(at)paradies-auf-erden.de














































































































































































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Parteien als „kriminelle Vereinigungen“

In meinen Augen handelt es sich bei den staatstragenden Parteien um kriminelle oder terroristische Vereinigungen die von Anfang an das Ziel verfolgten sich selbst aus der Staatskasse zu bereichern. Verfassungsrechtliche Vorgaben wurden daher in der Vergangenheit und werden auch noch heute bewusst missachtet. Die Ziele der Parteien waren und sind die Selbstbereicherung und die Erringung der Macht. Beides hängt eng zusammen. Wer das nötige Kapital hat, kann genügend Werbung machen. Ohne entsprechende Werbung (Wahlkampf) kann man in einer Gemeinschaft mit mehreren Millionen Menschen keine Führungsposition einnehmen.

 (Definition: „Kriminelle Vereinigung, organisierter Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck, Straftaten zu begehen. Gemäß § 129 Strafgesetzbuch wird die Gründung, Beteiligung, Unterstützung und Werbung für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe gestellt. Terroristische kriminelle Vereinigungen (§ 129a StGB) und kriminelle Vereinigungen mit rechtsstaatsgefährdenden Zielen (§§ 84 bis 87 StGB) werden mit höheren Strafen bedroht.“ 

Sieht man sich die später aufgeführten Verfassungsverstöße an, so haben die „etablierten“ Parteien durchaus rechtsstaatsgefährdende Ziele, wenn man als Hauptziel eines Staates „das Wohl der Allgemeinheit“ ansieht.

 Die Parteien bedienen sich skrupellos aus der Staatskasse und helfen ihren Lobbyisten die Bevölkerung dieses Landes finanziell auszunehmen. Im Grunde genommen begehen sie gemeinsam einen fortgesetzten Diebstahl am Eigentum des Volkes. Das wird strafrechtlich nicht verfolgt, da der Gesetzgeber vielfältige Möglichkeiten hat dies zu verhindern:

1.)    Durch besondere Definitionen werden Straftaten durch Staatsorgane verharmlost, z.B. „Diebstahl“, „Nötigung“ und „ausgeglichene Haushaltsführung“ (siehe: „Klarheit schaffen“)

Definition: „Diebstahl, Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 242 StGB). Die Tat kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, in besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Einbruch oder gewerbsmäßiger Begehung, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

… Nur die Wegnahme fremder beweglicher Sachen ist als Diebstahl strafbar. Fremde Sachen sind solche, die einem anderen gehören. Sachen sind nur körperliche Gegenstände… Durch den Diebstahl wird das Eigentumsrecht des Bestohlenen und zugleich der allgemeine Rechtsfrieden verletzt. Deswegen wurde der Diebstahl in früheren Zeiten mit heute kaum mehr begreiflicher Härte, teilweise sogar mit dem Tod bestraft. Diebstahl ist das häufigste Vermögensdelikt.“

Demnach ist der der ungerechtfertigte Griff der Politiker und der Parteien in die Steuerkasse kein Diebstahl, obwohl „Eigentum des Volkes“ gestohlen wurde und wird, da Geld auf einem Konto kein „körperlicher Gegenstand“ ist. Meine persönlichen Erfahrungen hierzu folgen später (sind auf der CD-ROM "Klarheit schaffen" ausführlich belegt).

 2.)    Durch den Erlaß von verfassungswidrigen Gesetzen, die die persönliche Bereicherung begünstigen, z.B. Diätengesetze, Abgeordnetengesetze, Einheitspauschalen… (siehe: „Klarheit schaffen“)

3.)    Durch den Erlaß von verfassungswidrigen Gesetzen, die die Bereicherung der Parteien begünstigen, z.B. Chancenausgleich, Sockelbetrag, Parteisteuern… (siehe: „Klarheit schaffen“)

4.)    Durch den Erlaß von Gesetzen, die andere Parteien und Wählergemeinschaften benachteiligen und somit die eigene Partei bevorzugen, z.B. die Beschränkung der Steuerbegünstigung auf Parlamentsparteien, das Parteiengesetz, die Fünf-Prozent-Regelung… (siehe: „Klarheit schaffen“)

5.)    Durch bewusste Umgehung der Gesetze durch die Parteien und Großspender… (siehe: „Klarheit schaffen“)

6.)    Durch die bewusste Unterlassung gesetzlicher Regelungen wie bei den Parteistiftungen, die fast ganz aus Staatsmitteln finanziert werden oder die 18 jährige Verzögerung des Parteiengesetzes sowie das Fehlen des Straftatbestandes der Ab­geordnetenbestechung …(siehe: „Klarheit schaffen“)

7.)    Durch die Verabschiedung von Gesetzen, die völlig unverständlich sind, wie „die Bonner Diätenpläne“ und der „Chancenausgleich“ (siehe: „Klarheit schaffen“)

8.)    Durch Gesetze die verhindern, dass der betroffene Bürger Klage gegen den Gesetzgeber erheben kann, z.B. bei Grundgesetzänderungen (siehe: „Klarheit schaffen“)

9.)    Durch Steuergesetze, die ermöglichen, dass Schmiergelder als „Nützliche Abgaben“ von der Steuer abgesetzt werden können (bis 1996).  (siehe: „Klarheit schaffen“)

10.)    Durch verfassungswidrige Ämterpatronage wird ein Netz von Seilschaften geschaffen, die verfassungswidrige Einnahmen der Parteien ermöglichen (siehe: „Klarheit schaffen“)

11.)   Durch die Ämterpatronage werden Ermittlungen gegen Politiker behindert oder gar vereitelt. (siehe: „Klarheit schaffen“)

12.)    Durch die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen werden zum eigenen Nutzen Geschäfte abgewickelt (siehe: „Klarheit schaffen“)

13.)     Durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an die Weisung des Justizministers werden Ermittlungen gegen Politiker erschwert oder verhindert (siehe: „Klarheit schaffen“)

14.) Durch die Einbindung in internationale Organisationen wie NATO, IWF, Währungsfonds und die Anbindung an „internationales Recht“ wird die deutsche Verfassung ausgehebelt. (siehe: „Klarheit schaffen“)

 Sollte sich das Gericht dem Wort Diebstahl nicht anschließen können, so handelt es sich bei den verfassungswidrigen Griffen in die Steuerkasse um Betrug.

 (Definition: „Betrug“, Vermögensschädigung durch Täuschung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB). Die Tat kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden (in besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren).

 Betrug setzt voraus, dass der Täter eine Täuschungshandlung vornimmt und hierdurch den Getäuschten irreführt oder einen bereits bestehenden Irrtum aufrechterhält. Auch durch Unterlassen kann man täuschen, wenn etwa der Täter einer Pflicht zum Reden oder Aufklären nicht nachkommt. Der Getäuschte muss infolge des Irrtums über sein Vermögen oder das Vermögen eines Dritten verfügen und hierdurch muss ein Schaden eintreten. Der Täter muss die Absicht haben, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Wer sich durch Täuschung eine Zahlung erschleicht, die ihm ohnehin zusteht, begeht keinen Betrug.“   

 Getäuscht und Geschädigt werden die ehrlichen Steuerzahler, die einen Teil ihres Vermögens in die Kasse der Allgemeinheit einzahlen aus dem sich die Politiker und die Parteien einen rechtswidrigen Vorteil verschaffen. Oftmals wird der Steuerzahler gleich mehrfach geschädigt.

Hier ein Beispiel: Bei Waffengeschäften  werden bis zu 45% der Kaufsumme an Provisionen gezahlt. (Der deutsche Steuerzahler wird zum ersten Mal betrogen, wenn die Waffen aus dem deutschen Staatshaushalt finanziert werden und er ungerechtfertigte Provisionen zahlen muss.)

Über ausländische Konten und sog. Treuhänder wird das Geld „gewaschen“ und fließt zurück zur deutschen Partei. Dort wird es gestückelt, von Parteimitgliedern als Parteispende von der Steuer abgezogen und der Partei gespendet. (Der Steuerzahler wird zum 2. Mal betrogen, da ihm Steuern zu Gunsten der betrügerischen Partei (Parteispende) vorenthalten werden).

Die Partei erhält nun zusätzlich noch 0,38 Euro pro gespendetem Euro aus dem Steuersäckel gem. § 18 (3) PartG. (Der Steuerzahler wird zum 3. Mal betrogen und muss so die Einzahlung von kriminellen Schmiergeldern auch noch belohnen). (siehe: Waffenhandel und Bestechungsgelder auf der CD-ROM „Klarheit schaffen“)

 Die Rechtswidrigkeit verschiedenster Gesetze, die die Politiker zu ihrem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil ihrer Partei verabschiedet haben wurde vom Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte hinweg wiederholt festgestellt. Ebenso regelmäßig wurden vom Gesetzgeber erneut verfassungswidrige Gesetze erlassen um sich selbst zu bereichern bzw. um kleinere Parteien von der Macht fern zu halten.

 (Definition: „Vorsatz, das Wissen und der Wille, eine rechtswidrige Handlung zu begehen (im Gegensatz zur Fahrlässigkeit). Der Vorsatz ist im Zivilrecht eine Form des Verschuldens und im Strafrecht Teil des subjektiven Tatbestands. Man unterscheidet im Strafrecht zwischen unbedingtem (direkten) und bedingtem (indirekten) Vorsatz.

 Unbedingter Vorsatz heißt, dass der Täter eine Straftat begehen will (der Täter weiß, dass die Schusswaffe geladen ist und will töten). Auch wer keine Straftat begehen will, aber weiß oder als sicher vorhersieht, dass er durch sein Verhalten eine Straftat begeht, handelt unbedingt vorsätzlich.)

 Damit komme ich zu einem sehr interessanten Aspekt, der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Diese Frage hat sich mir bisher nicht gestellt, da ich davon ausgegangen bin, dass Politiker selbstverständlich nur solche Gesetze dem Bürger auflasten, die mit der Verfassung übereinstimmen. Der Bürger muss dieses Gesetz ja ab der Veröffentlichung respektieren und beachten. Auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind an die Einhaltung dieser Gesetze gebunden. Was aber wenn das Bundesverfassungsgericht erst nach mehreren Jahren die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellt, wie das bei der Parteienfinanzierung wiederholt geschehen ist? Werden dann nicht verfassungstreue Menschen von der Staatsanwaltschaft und von den Gerichten gezwungen verfassungswidrige Gesetze zu befolgen?

Was ist, wenn das Verfassungsgericht ein Gesetz nicht überprüfen will, wie das bei mir geschehen ist?

 Betrachtet man sich die Vorgehensweise der Gesetzgeber, so ist davon auszugehen, dass sie nicht nur vorsätzlich sondern „unbedingt vorsätzlich“ gehandelt haben und noch handeln. Mehrfach wurde die Öffentlichkeit bei den Gesetzgebungsverfahren bewusst ausgeschaltet oder hinters Licht geführt. Immer wieder wurden die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht beachtet oder umgangen.  (siehe: Vorsatz)

 Im Falle des verfassungswidrigen „Chancenausgleichs“ wurden die Zahlungen noch 2 Jahre lang rechtswidrig durchgeführt.

 Und nun komme ich zu einem Punkt, den ich mit meinem Rechtempfinden nicht verstehen kann. Über Jahrzehnte hinweg stellt das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Parteienfinanzierung fest, doch zur Rückzahlung verfassungswidriger Leistungen hat das Gericht die Parteien bisher noch nie verurteilt.  (siehe: „Klarheit schaffen“)

 Aus meiner Sicht stellt sich das so dar: Ein Dieb oder ein Betrüger bereichert sich rechtswidrig und fortwährend am Eigentum anderer. Das höchste Gericht in diesem Staat stellt die Verfassungswidrigkeit der Taten fest, schenkt dem Täter jedoch regelmäßig die Beute. In meinen Augen ist das Sittenwidrig und lässt einen „recht und billig denkenden“ Menschen an der Neutralität des Bundesverfassungsgerichts zweifeln. Das ist eine unverständliche Bevorzugung der Politiker und der Parteien durch Richter, die den Eid geleistet haben „als gerechter Richter“ das Grundgesetz zu wahren (§ 11 BVerfGG).

 (Definition: Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen die guten Sitten, der ein Grund für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ist. Die guten Sitten sind verletzt, wenn das Rechtsgeschäft (z. B. Kündigung, Auslobung, Vertrag) inhaltlich oder seinem Zweck oder Grund nach gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt…

Ein inhaltlich sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Vertrag die Begehung einer Straftat zum Inhalt hat (z. B. Auftragsmord) oder wenn ein Haus zu Bordellzwecken vermietet wird. Ein inhaltlich korrektes Rechtsgeschäft ist dennoch sittenwidrig, wenn es beispielsweise die Schädigung eines anderen zum Zweck hat, wie dies etwa bei so genannten Knebelungsverträgen (übermäßige Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit eines Schuldners) oder bei Wucher der Fall ist.“) 

(Definition: „Staatsanwaltschaft, eine von den Gerichten unabhängige Behörde, die vor allem in Strafverfahren tätig wird (als Strafverfolgungsbehörde). Sie leitet das Ermittlungsverfahren, erhebt im Namen des Staates Anklage und vertritt den Staat vor Gericht. Wenn Gefahr im Verzug ist (z. B. Flucht des Täters, Vernichtung von Beweismitteln), kann die Staatsanwaltschaft Festnahmen veranlassen, Beweismittel beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen. Die Staatsanwaltschaft darf den Staat nicht einseitig vertreten, sondern muss auch alle Umstände ermitteln, die den Täter entlasten können. Wenn kein hinreichender Verdacht gegen einen Beschuldigten besteht, wird das Verfahren eingestellt.

…Staatsanwaltschaften unterliegen der Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis der Landesjustizminister beziehungsweise des Bundesjustizministers. Staatsanwälte müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.“)

 Da die Staatsanwaltschaft der Weisungsbefugnis des Justizministers unterliegt ist es wohl kaum anzunehmen, dass es auch künftig zu einer „objektiven“ Ermittlung in dieser oder ähnlichen Angelegenheiten kommen wird.

 (Definition: „Gewaltenteilung, Verteilung der Staatsgewalt auf die Exekutive oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und die Judikative oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die bürgerlichen Rechte zu schützen. Die Gewaltenteilung ist das grundlegende Strukturprinzip des Rechts- und Verfassungsstaates.“)

 Das Ziel der Gewaltenteilung ist es „den Missbrauch von Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die bürgerlichen Rechte zu schützen.“

Mein bisheriger Versuch von einem Verwaltungsgericht in dieser Sache „Recht“ zu bekommen ist kläglich gescheitert. Richterin Thews vom Verwaltungsgericht Greifswald geht gar nicht auf meine Bedenken ein. Sie vertraut blindlings den Politikern und ihren Steuergesetzen und urteilt: „Auf die Einwen­dungen des Klägers gegen seine Steuerpflicht kommt es im vorliegenden Verfahren …  nicht an.“   

Weder beim Verwaltungsgerichtsurteil noch beim Bundesverfassungsgericht kann ich erkennen, dass der Machtmissbrauch der politischen Klasse verhindert wird. Er wird nicht nur geduldet sondern z.T. aktiv unterstützt. Als Bürger dieses Staates werde ich von einem Gericht gezwungen verfassungswidrige und kriminelle Handlungen zu finanzieren. Was ist das für ein Rechtsstaat?