![]() |
auszüge aus meiner klagewerner may im paradies 17309 fahrenwalde werner(at)paradies-auf-erden.de |
|
zurück zur Titelseite |
Parteien
als „kriminelle Vereinigungen“ In meinen Augen handelt es sich bei den staatstragenden
Parteien um kriminelle oder terroristische Vereinigungen die von Anfang an das
Ziel verfolgten sich selbst aus der Staatskasse zu bereichern.
Verfassungsrechtliche Vorgaben wurden daher in der Vergangenheit und werden
auch noch heute bewusst missachtet. Die
Ziele der Parteien waren und sind die Selbstbereicherung und die Erringung der
Macht. Beides hängt eng zusammen. Wer das nötige Kapital hat, kann genügend
Werbung machen. Ohne entsprechende Werbung (Wahlkampf) kann man in einer
Gemeinschaft mit mehreren Millionen Menschen keine Führungsposition einnehmen. Sieht man sich die später
aufgeführten Verfassungsverstöße an, so haben die „etablierten“ Parteien
durchaus rechtsstaatsgefährdende Ziele, wenn man als Hauptziel eines Staates
„das Wohl der Allgemeinheit“ ansieht. 1.) Durch besondere Definitionen werden Straftaten durch
Staatsorgane verharmlost, z.B. „Diebstahl“,
„Nötigung“ und „ausgeglichene Haushaltsführung“ (siehe: „Klarheit schaffen“) Definition: „Diebstahl, Wegnahme einer
fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht (§ 242 StGB). Die
Tat kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, in besonders
schweren Fällen, beispielsweise bei Einbruch oder gewerbsmäßiger Begehung, mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. … Nur die Wegnahme fremder beweglicher Sachen ist als
Diebstahl strafbar. Fremde Sachen sind solche, die einem anderen gehören.
Sachen sind nur körperliche Gegenstände… Durch den Diebstahl wird das
Eigentumsrecht des Bestohlenen und zugleich der allgemeine Rechtsfrieden
verletzt. Deswegen wurde der Diebstahl in früheren Zeiten mit heute kaum mehr
begreiflicher Härte, teilweise sogar mit dem Tod bestraft. Diebstahl ist das
häufigste Vermögensdelikt.“ Demnach ist der der ungerechtfertigte Griff der Politiker und der Parteien in die Steuerkasse kein Diebstahl, obwohl „Eigentum des Volkes“ gestohlen wurde und wird, da Geld auf einem Konto kein „körperlicher Gegenstand“ ist. Meine persönlichen Erfahrungen hierzu folgen später (sind auf der CD-ROM "Klarheit schaffen" ausführlich belegt). 3.) Durch den Erlaß von verfassungswidrigen Gesetzen, die die Bereicherung der Parteien begünstigen, z.B. Chancenausgleich, Sockelbetrag, Parteisteuern… (siehe: „Klarheit schaffen“) 4.) Durch den Erlaß von Gesetzen, die andere Parteien und Wählergemeinschaften benachteiligen und somit die eigene Partei bevorzugen, z.B. die Beschränkung der Steuerbegünstigung auf Parlamentsparteien, das Parteiengesetz, die Fünf-Prozent-Regelung… (siehe: „Klarheit schaffen“) 5.) Durch bewusste Umgehung der Gesetze durch die Parteien und Großspender… (siehe: „Klarheit schaffen“) 6.) Durch die bewusste Unterlassung gesetzlicher Regelungen wie bei den Parteistiftungen, die fast ganz aus Staatsmitteln finanziert werden oder die 18 jährige Verzögerung des Parteiengesetzes sowie das Fehlen des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung …(siehe: „Klarheit schaffen“) 7.) Durch die Verabschiedung von Gesetzen, die völlig unverständlich sind, wie „die Bonner Diätenpläne“ und der „Chancenausgleich“ (siehe: „Klarheit schaffen“) 8.) Durch Gesetze die verhindern, dass der betroffene Bürger Klage gegen den Gesetzgeber erheben kann, z.B. bei Grundgesetzänderungen (siehe: „Klarheit schaffen“) 9.) Durch Steuergesetze, die ermöglichen, dass Schmiergelder als „Nützliche Abgaben“ von der Steuer abgesetzt werden können (bis 1996). (siehe: „Klarheit schaffen“) 10.) Durch verfassungswidrige Ämterpatronage wird ein Netz von Seilschaften geschaffen, die verfassungswidrige Einnahmen der Parteien ermöglichen (siehe: „Klarheit schaffen“) 11.) Durch die Ämterpatronage werden Ermittlungen gegen Politiker behindert oder gar vereitelt. (siehe: „Klarheit schaffen“) 12.) Durch die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen werden zum eigenen Nutzen Geschäfte abgewickelt (siehe: „Klarheit schaffen“) 13.) Durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an die Weisung des Justizministers werden Ermittlungen gegen Politiker erschwert oder verhindert (siehe: „Klarheit schaffen“) 14.) Durch die Einbindung in internationale
Organisationen wie NATO, IWF, Währungsfonds und die Anbindung an
„internationales Recht“ wird die deutsche Verfassung ausgehebelt. (siehe: „Klarheit schaffen“) Hier ein Beispiel: Bei
Waffengeschäften werden bis zu 45% der
Kaufsumme an Provisionen gezahlt. (Der deutsche Steuerzahler wird zum ersten Mal
betrogen, wenn die Waffen aus dem deutschen Staatshaushalt finanziert werden
und er ungerechtfertigte Provisionen zahlen muss.) Über ausländische Konten und sog.
Treuhänder wird das Geld „gewaschen“ und fließt zurück zur deutschen Partei.
Dort wird es gestückelt, von Parteimitgliedern als Parteispende von der Steuer
abgezogen und der Partei gespendet. (Der Steuerzahler wird zum 2. Mal betrogen,
da ihm Steuern zu Gunsten der betrügerischen Partei (Parteispende) vorenthalten
werden). Die Partei erhält nun zusätzlich
noch 0,38 Euro pro gespendetem Euro aus dem Steuersäckel gem. § 18 (3) PartG.
(Der Steuerzahler wird zum 3. Mal betrogen und muss so die Einzahlung von
kriminellen Schmiergeldern auch noch belohnen). (siehe: Waffenhandel und
Bestechungsgelder auf der CD-ROM „Klarheit schaffen“) Was ist, wenn das
Verfassungsgericht ein Gesetz nicht überprüfen will, wie das bei mir geschehen
ist? Ein inhaltlich sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt beispielsweise
vor, wenn ein Vertrag die Begehung einer Straftat zum Inhalt hat (z. B.
Auftragsmord) oder wenn ein Haus zu Bordellzwecken vermietet wird. Ein
inhaltlich korrektes Rechtsgeschäft ist dennoch sittenwidrig, wenn es
beispielsweise die Schädigung eines anderen zum Zweck hat, wie dies etwa bei so
genannten Knebelungsverträgen (übermäßige Beschränkung der wirtschaftlichen
Freiheit eines Schuldners) oder bei Wucher der Fall ist.“) (Definition: „Staatsanwaltschaft, eine von den
Gerichten unabhängige Behörde, die vor allem in Strafverfahren tätig wird (als Strafverfolgungsbehörde).
Sie leitet das Ermittlungsverfahren, erhebt im Namen des Staates Anklage und
vertritt den Staat vor Gericht. Wenn Gefahr im Verzug ist (z. B. Flucht des
Täters, Vernichtung von Beweismitteln), kann die Staatsanwaltschaft Festnahmen
veranlassen, Beweismittel beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen. Die
Staatsanwaltschaft darf den Staat nicht einseitig vertreten, sondern muss auch
alle Umstände ermitteln, die den Täter entlasten können. Wenn kein
hinreichender Verdacht gegen einen Beschuldigten besteht, wird das Verfahren
eingestellt. …Staatsanwaltschaften unterliegen der Dienstaufsicht und
Weisungsbefugnis der Landesjustizminister beziehungsweise des
Bundesjustizministers. Staatsanwälte müssen die Befähigung zum Richteramt
besitzen.“) Mein bisheriger Versuch von einem
Verwaltungsgericht in dieser Sache „Recht“ zu bekommen ist kläglich
gescheitert. Richterin Thews vom Verwaltungsgericht Greifswald geht gar nicht
auf meine Bedenken ein. Sie vertraut blindlings den
Politikern und ihren Steuergesetzen und urteilt: „Auf die Einwendungen des
Klägers gegen seine Steuerpflicht kommt es im vorliegenden Verfahren … nicht an.“ |