An das

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

 

1 Vorworte

 

Hiermit erhebe ich eine „Verfassungs“beschwerde

wegen fortgesetzter Verstöße gegen:

Art. 1 (3), Art. 3 (3), Art. 9 (2), Art. 14 (1), Art. 15, Art. 16. (1), Art. 19 (2) und (4), Art. 20 (1), (2) und (3), Art. 21 (2), Art. 38 (1), Art. 48 (3), Art. 56, Art. 64 (2), Art. 66, Art. 92 und Art. 97 (1) Grundgesetz

 

Mein Fall:

 

Ich hatte 2 Klagen beim Verwaltungsgericht Greifswald gegen das Amt Uecker-Randow eingereicht.

a)      Am 2.5.2004 wegen des Verdachts des Missbrauchs der Grundsteuer A durch die Regierung der BRD  Akz 3 A 1044/04

b)      Am 19.11.2007 wegen der Festsetzung von Mahngebühren    Akz 5 A 1952/07

 

Am 25.2.2008 habe ich das Verwaltungsgericht Greifswald und das Amt Uecker-Randow per Einschreiben aufgefordert mir bis zum 15.3.2008 zu belegen, dass sie legitimiert sind im Namen des Staates „Bundesrepublik Deutschland“ Bescheide zu erlassen und Urteile zu fällen da Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört. Sollte das nicht geschehen wären meine Klage und die Verhandlung eine Farce, da die beteiligten Beamten und Richter als Privatpersonen handelten. (Die ausführliche Begründung ist Hauptpunkt dieser Beschwerde).

 

Durch Post-Zustellung am 7.3.2008 erhalte ich die Gerichtstermine für die beiden o.g. Klagen. Beide Schreiben sind datiert vom 19.2.2008 (!). Sie wurden angeblich vor meinem „Legitimierungsschreiben“ abgefasst. Weder das Gericht noch das Amt Uecker-Randow haben meinen Brief vom 7.3.2008 beantwortet.

Offensichtlich sind die Behörden nicht in der Lage meine Argumentation zu widerlegen. Daher werde ich weder die geforderten Gerichtskosten bezahlen noch den Verhandlungstermin wahrnehmen bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.

 

Zusammenfassung der Grundgesetzbeschwerde.

 

Politik, Justiz und Beamtenschaft haben die Bevölkerung dieses „Staates“, von dem die Bevölkerung nicht einmal weiß wie er tatsächlich heißt und welche Grenzen er hat, Jahrzehnte für dumm verkauft. Die Bevölkerung gehört laut Personalausweis zu dem Staat DEUTSCH und die Grenzen sind, laut Beamtengesetz und anderen Gesetzen, die Grenzen von 1937. Die „neuen“ Bundesländer konnten den „alten“ Bundesländern 1990 nicht beitreten da die Länder der ehemaligen DDR zu dem Zeitpunkt noch nicht gegründet und die Bundesländer der BRD aus dem Grundgesetz gelöscht waren.

Die Bundeshauptstadt Berlin ist offensichtlich noch „Exterritoriales Gebiet“ und kann nur deshalb als Regierungssitz genutzt werden, da alle Ministerien noch einen Hauptsitz in Bonn haben.

Man redet der Bevölkerung seit fast 60 Jahren ein sie habe eine Verfassung und untermauert diese Lügen mit Begriffen wie „Verfassungsgericht“ oder „Verfassungsschutz“. Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern ein Regelwerk um die Ordnung in einem besetzten Land aufrecht zu erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein souveränes Land und soll es nach dem Willen der Politiker auch nicht werden. Ihre Bestrebungen gehen zu einer Europäischen Union in der die Bevölkerung dieses Landes schnellstmöglich integriert werden soll.

Offensichtlich werden diese Bemühungen unternommen damit die Lügen und der Betrug der Politiker von der Bevölkerung nicht mehr geahndet werden kann. Internationales Recht steht dann über deutschem Recht.

Das Volk war nie ein Souverän und alle Macht ging und geht von einigen wenigen korrupten Parteien aus. Selbst die Wahlen sind eine Farce, da Politiker, die auf einem der „Sicheren Listenplätze“ stehen nicht abgewählt und durch andere ersetzt werden können. So bleiben die Parteifunktionäre solange an der Macht wie das die Partei für richtig findet. Es gibt faktisch keine Volksvertreter sondern nur Vertreter von Parteien, da die Parteien bestimmen wer zur Wahl zugelassen wird und wer nicht.

Das widerspricht dem Inhalt und dem Wortlaut des Grundgesetzes und wurde ermöglicht durch die Missachtung der Gewaltenteilung. Staatsanwälte werden von der Politik kontrolliert und die Richterschaft ist von der Politik abhängig oder wird von ihr gewählt. Damit waren und sind die kriminellen Machenschaften der Regierungen strafrechtlich durch den Bürger nicht zu unterbinden. Da das Grundgesetz von Anfang an durch die Parteien missachtet wurden stellt sich auch die Frage welche Abgeordneten gesetzmäßig ihr Mandat erhalten und welche Regierung legal an der Macht war?

 

Dies ist Inhalt meiner Grundgesetzbeschwerde und wird im Folgenden belegt.

 

Ich halte es für selbstverständlich, dass diese Beschwerde von einem Richter und nicht von einem Verwaltungsbeamten behandelt wird da Beamte der Regierung angeschlossen sind und nicht zur Rechtsprechung gehören.

 

 

 

2 Grundgesetz und Verfassung

 

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes kann man unter „Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts“ (http://www.bverfg.de/organisation/aufgaben.html) nachlesen:

„Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen…“

„…Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“ (2.3.08) Das Bundesverfassungsgericht wacht demnach nicht über die Einhaltung der „Verfassung“ sondern über die Einhaltung des „Grundgesetzes“.

 

Was ist ein Grundgesetz?

 

Ich zitiere im Folgenden aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zum Thema: Was heißt eigentlich Grundgesetz?

„…Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, daß die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!

Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.

Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden…

 

…Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluß-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine «Verfassung» gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden.“

 

Der Parlamentarische Rat hatte damals weder die Aufgabe noch die Möglichkeit eine Verfassung zu erarbeiten. Sie haben lediglich das gemacht, was in der „Haager Landkriegsordnung“ im Falle einer Besatzung vorgesehen ist:

„Artikel 43

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

 

Daher stand in der Präambel des Grundgesetzes von 1949 auch das Grundgesetz sei beschlossen worden „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“.

 

Hiermit ist eindeutig geklärt: Das Grundgesetz ist keine Verfassung und es gilt nur für eine Übergangszeit. Und – Mit dem Grundgesetz wurde kein Staat gegründet sondern ein Staatsfragment!

 

Ich zitiere weiter aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid:

„Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: «an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.»

(Sehr richtig!)“

 

Im „Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz“ vom 12.5.1949 heißt es unter Punkt 2:

„Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144(1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte machen müssen...“

 

Auch wenn die Militärgouverneure den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung häufig verwischen, so muss festgehalten werden, dass das Grundgesetz dem deutschen Volke nie zur Ratifizierung unterbreitet wurde. Dieser Zustand dauert seit 1949 an und somit haben wir auch keine Verfassung.

 

Das geht auch aus dem Art. 146 der alten Fassung des Grundgesetzes hervor. Dort hieß es:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Eine Verfassung gibt sich das Volk und nicht ein Parlamentarischer Rat der von Besatzungsmächten eingesetzt wurde. Daher hieß es damals auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“.

 

Was ist eine Verfassung?

 

Ich erlaube mir weiter aus der Rede von Carlo Schmid zu zitieren:

„…Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.

Was heißt aber «Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.

Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn…“

 

Ein Volk, das sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, bildet keinen Staat im demokratischen Sinne.

 

Demnach stellt sich die Frage: Gibt es eine Fremdherrschaft oder ist die BRD ein souveräner Staat?

 

Die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt belegen, dass die „alliierten Behörden“ damals und noch heute Rechte und Verpflichtungen haben. Hier Auszüge aus der „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

(Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1) 

Hier die entsprechenden Auszüge aus dem „2 + 4 Vertrag“:

„Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.

(Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40 ff. und BGBl. II, S.1386)“

 

Noch in den Jahren 1990 und 1994 hatten die alliierten Behörden Einfluss auf das Deutsche Recht und daran hat sich bis heute nichts geändert.

 

- Ich beantrage festzustellen, dass die BRD nur ein Grundgesetz und noch immer keine Verfassung hat –

- Ich beantrage festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland nie ein Souveräner Staat war –

 

 

3 Der Staat

 

Als ich meinen Personalausweis erneuern sollte, fragte ich bei der zuständigen Behörde warum unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die Antwort des leitenden Verwaltungsbeamten: „Solange Sie nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der Gemeinde Fahrenwalde…“

 

Die Gemeinde Fahrenwalde liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und demnach bin ich Deutscher Staatsbürger. Das hatte ich bis vor kurzem auch geglaubt. Inzwischen wurde ich eines Besseren belehrt:

 

Mir liegt der „Einigungsvertrag“ vor, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dort heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:

„(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

 

Mir liegt das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ vor, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990. Dort heißt es unter Punkt 1:

Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

Mecklenburg Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin…“

 

Mir liegt ein Auszug des Grundgesetzes vom Oktober 1990 vor. Dort heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

 

Der Artikel 23 des Grundgesetzes, auf den sich der Einigungsvertrag bezieht, existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht. Er war „aufgehoben“.

In dem aufgehobenen Artikel war der Geltungsbereich des Grundgesetzes benannt, wie man unschwer erkennen kann:

Art. 23 GG „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern...“

 

Holger Fröhner beschreibt in seinem Internet-Beitrag „Die Jahrhundertlüge“ die rechtlichen Folgen dieser Streichung:

 Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):

Artikel 53 - Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens):

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.

Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können. Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im Gegensatz stehen.

Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.“

„Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch "faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als "Ersatzverfassung" nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlich einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der "normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet!

Da auch die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen.“

(Holger Fröhner – Die Jahrhundertlüge)

 

Im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von 1990 heißt es:

„Art. 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen...“

 

Dem Wortlaut und dem Sinn nach wurden demnach die BRD, die DDR und Berlin zu einem Staat mit Namen „Das vereinte Deutschland“. Im Artikel 8 dieses Vertrages heißt es:

„...Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt für das vereinte Deutschland.

 

Im Artikel 10 kann man nachlesen:

„Die Urschrift dieses Vertrages ... wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt...“

 

Offensichtlich gibt es neben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch eine Regierung des Staates „Das vereinte Deutschland“, die den Vertrag für „Das vereinte Deutschland“ ratifiziert hat.

1990 wurde hinter dem Rücken der Bevölkerung die BRD offensichtlich in eine „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ umgewandelt. Demnach gehöre ich nicht mehr zum Personal von DEUTSCH sondern zum Personal einer privatwirtschaftlich orientierten Firma die das gesamte Staatsvermögen verwaltet, aber nur mit 25.500,- Euro haftet. Auch davon wusste ich bisher nichts. Im Internet steht diese Firma sei „Ein Ende 2000 gegründetes Unternehmen des Bundes mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.“ Dem Handelsregisterauszug kann man das tatsächliche Gründungsdatum entnehmen: 29.8.1990.

Demnach gehöre ich mindestens 4 Staaten an:

Dem Deutschen Reich (in den Grenzen von 1937),

als Personal des Staates DEUTSCH,

der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989

„Das vereinte Deutschland“ aus dem Jahre 1990 von dem ich bisher noch nie gehört habe.

 

Oder ich gehöre zum Personal der „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“, ebenfalls aus dem Jahre 1990, der ich nie beigetreten bin.

 

Oder ich bin sogar staatenlos, da ich in Mecklenburg-Vorpommern wohne, das den alten Bundesländern - aus genannten Gründen – nicht beitreten konnte.

 

Wie das Bundesverwaltungsgericht feststellte muss man den Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ich sehe mich außer Stande zu erkennen ob das Grundgesetz noch gilt und welchem Staat ich angehöre.

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

 

-         Ich beantrage festzustellen ob die „neuen“ Bundesländer zum Zeitpunkt ihres angeblichen Beitritts zu den „Alten“ Bundesländern bereits existierten –

-         Ich beantrage festzustellen welche Regierung das „vereinte Deutschland“ leitet und ob sie berechtigt ist Verträge abzuschließen –

-         Ich beantrage festzustellen welche Funktion die „Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH“ hat –

-         Ich beantrage festzustellen ob es Recht ist, dass eine GmbH, die nur mit 25.500 Euro haftet, einen Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro verwaltet –

-          

 

4 Die Grenzen

 

Im Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973 heißt es: Die BRD „beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte.”

 

Demnach war der Geltungsbereich des Grundgesetzes im Artikel 23 benannt. Der lautete: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

 

Interessant ist die Formulierung: „Die BRD fühlt sich verantwortlich für das ganze Deutschland.“ Zum „ganzen“ Deutschland gehören nicht nur die DDR sondern auch die Gebiete, die von Polen verwaltet werden aber innerhalb der deutschen Grenzen von 1937 liegen. Da die Bundesregierung sich nur für diese Gebiete verantwortlich fühlt, tatsächlich aber nicht verantwortlich ist, kann sie diese Gebiete auch nicht an Polen abgetreten haben oder abtreten.

 

Das Wort „Geltungsbereich“ ist eindeutig. Das Grundgesetz gilt nur in den Bereichen, die in dem Gesetz genannt sind.

Daher ist es unverständlich, dass der Artikel 23 GG durch Art. 4 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 aufgehoben wurde.

Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit folgendem Wortlaut gefüllt:
"Art. 23. (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet…“

 

Nun sollten die Juristen der Bevölkerung erklären welchen Geltungsbereich das Grundgesetz heute noch hat. Ein vernünftig denkender Mensch wird feststellen: Gar keinen.

 

Keine Länder – Kein Geltungsbereich.

 

Wozu leisten wir uns ein Bundesverfassungsgericht, wenn wir keine Verfassung haben und keine Länder in denen sie gelten könnte wenn es sie denn gäbe?

 

Die Antwort könnte hier zu finden sein, in der „Präambel“ des Grundgesetzes. Durch Artikel 4 des Vertrags über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 erhielt die Präambel folgende Fassung:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

 

Nun müssen die Juristen dem Volk erklären ob eine „Präambel“ Gesetzeskraft hat oder nicht. Sollte die Präambel Gesetzeskraft haben dürfte ein neues Problem auftauchen, das ich später benennen werde.

In „Creifeld´s Rechtswörterbuch“ (17. Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002) wird die Rechtsfähigkeit einer Präambel folgendermaßen definiert:

„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.

 

Demnach hat die Auflistung der Länder in der Präambel keine Rechtserheblichkeit. Mit anderen Worten: der Geltungsbereich des Grundgesetzes gilt nicht für die alten und die neuen Bundesländer. Wenn das geklärt ist stehen auch schon die nächsten Fragen an. Wieso sind Politik, Justiz und Beamtenschaft in den vergangenen 60 Jahren nicht in der Lage gewesen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland so zu formulieren, dass sie für den Souverän dieses Landes, das Volk, verständlich und nachvollziehbar sind? Hier einige Beispiele:

 

Artikel 140 GG:

„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ (1919 galt die Weimarer Verfassung! w.m.)

Im Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: "Die ... Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

 

Rechtsberatungsgesetz Art 5:

“(1) Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz, ... erlassen…“

 

Bundesbeamtengesetz § 185:

„Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“

 

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (22. Juli 1913 RGBl 1913, 583):

§ 1 „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt”

RGBl 1913, 583. Geltung ab: 1. 1.1980 (Zuletzt geändert 21. 8.2002)
“Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt”

 

Demnach gehöre ich nicht zum Personal von DEUTSCH, wie das in meinem Personalausweis steht. Ich bin auch kein Staatsangehöriger eines Bundesstaates, da wir keine Bundesstaaten haben sondern Bundesländer. Mir ist auch nicht bekannt dass ich eine unmittelbare Reichsangehörigkeit besitze. Oder sollte ich doch die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzen und für mich gelten noch die Grenzen vom 31. Dezember 1937?  Dann müssten auch die Deutschen an den Wahlen teilnehmen dürfen, die im polnisch kontrollierten Teil des Reiches ansässig sind und ebenfalls die Reichsangehörigkeit besitzen.

 

deutsche politik

 

Durch die Auflösung des Artikel 23 GG und den völlig neuen Inhalt ist der Bestand der BRD aufgehoben worden. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 21(2)GG:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

 

Da die angeblichen Volksvertreter und die Bundesregierung tatsächlich aus Vertretern der Parteien bestehen und die Parteiführungen identisch oder teilidentisch mit den Mandatsträgern sind, müssen die verantwortlichen Parteien als „verfassungswidrig“ eingestuft werden. Sie haben offensichtlich das Ziel die demokratische Grundordnung Deutschlands einer Europäischen Union unterzuordnen.

 

- Ich beantrage festzustellen, ob der Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 aufgehoben wurde –

- Ich beantrage festzustellen, ob man den Ländern des „aufgehobenen“ Artikel 23 rechtmäßig beitreten konnte –

- Ich beantrage festzustellen, ob der Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch das Vorgehen der beteiligten Parteien beeinträchtigt oder gar beseitigt wurde –

- Ich beantrage festzustellen, ob die Bundesregierung berechtigt ist die „Ostgebiete“ an Polen abzutreten –

 

 

5 Die Hauptstadt

 

Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990 findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte“ vom 8.6.1990. Dort heißt es:

„Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen und der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben…

…Die Haltung der Alliierten, “dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“

 

Mit anderen Worten: Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik Deutschland und kann – rechtlich gesehen - auch keine Hauptstadt sein. Aus diesem Grunde wurden alle Ministerien zugleich in Berlin und Bonn angesiedelt, wie man dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)“ entnehmen kann. Dort heißt es unter § 4 „Organisation der Bundesregierung“:

 

„(2) Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten.

(3) Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten.  Die zuständigen Bundesminister bestimmen die Teile ihres Bundesministeriums, die in der Bundesstadt Bonn verbleiben.

(4) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 sollen so gestaltet werden, daß insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.“

 

Berlin ist eine Stadt und zugleich ein Land mit einer eigenen Verfassung der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 zugestimmt hat. Das kann man im Artikel 1 der Verfassung nachlesen:

„(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.
(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.“

 

Wie im vorigen Kapitel nachgewiesen wurde, wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23) 1990 aufgehoben. Es gilt demnach weder für Berlin noch für die übrigen „Bundes“-Länder.

 

Obwohl Berlin angeblich zur Bundesrepublik Deutschland gehört haben die Berliner nur einen behelfsmäßigen Personalausweis.

Im Personalausweisgesetz heißt es:

„§ 6 Berliner behelfsmäßige Personalausweise

Die Berliner behelfsmäßigen Personalausweise gelten bis auf weiteres als Personalausweise im Sinne des § 1.“

 

- Ich beantrage festzustellen ob die Stadt Berlin „exterritoriales Gebiet“ oder ein Land der „Bundesrepublik Deutschland“ ist (falls diese noch existiert) –

 

 

6 Die Regierung

 

Unsere Regierung wird nicht von der Bevölkerung sondern von den Abgeordneten der Parteien gewählt. Die Abgeordneten wählen  keine unabhängigen und demokratisch gesinnte Menschen aus dem Volk sondern Parteimitglieder aus ihren Reihen. So kommt es, dass die Mehrheit der Minister und die Bundeskanzlerin sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglieder sind. Das verstößt eindeutig gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, also gegen das Grundgesetz, wird aber seit 1949 so praktiziert.

Das Grundgesetz besagt im Art. 66: Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben“.

Als Abgeordnete erhalten die Bundeskanzlerin und die Minister zwar keinen Sold sondern eine „Entschädigung“, aber sie üben für eine unbestimmte Zeit den Beruf des Volksvertreters aus.

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1335b.html am 6.12.2007) heißt es zum Thema „Übergangsgeld“:

„Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird...“

Demnach geben Bundestagsabgeordnete regelmäßig ihren „alten“ Beruf auf und verzichten auf die „Förderung der eigenen beruflichen Karriere“. Abgeordnete, die Bundeskanzlerin oder Minister werden, verzichten auf keine Karriere. Sie geben möglicherweise ihren ehemaligen Beruf auf, wenn sie nicht schon Berufspolitiker waren, und üben einen neuen Beruf aus: sie Vertreten ein Volk von mehr als 80 Millionen Menschen. Eine derart verantwortungsvolle Tätigkeit kann man nicht nebenberuflich erledigen.

Eine weitere Lüge steckt in diesem Text: Abgeordnete, die gleichzeitig Parteifunktionäre, Kanzlerin oder Minister sind, wissen genau, dass sie wieder gewählt werden, denn sie selbst haben sich bei der Listenwahl auf einen vorderen „sicheren“ Platz gesetzt und können faktisch nicht abgewählt werden. Das gesamte Wahlsystem ist korrupt und verlogen und steht im Widerspruch zu dem Sinngehalt des Grundgesetzes.

Weitere Ausführungen hierzu finden Sie in meiner Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel unter:

http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/merkel.html

Der Inhalt dieser Strafanzeige ist Bestandteil der Beschwerde.

- Ich beantrage festzustellen, ob die gleichzeitige Ausübung des Bundestag-Abgeordneten-Mandats mit der Ausübung des Amts einer Bundeskanzlerin oder eines Ministeramts vereinbar ist oder ob es sich um einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen Artikel 66 GG handelt. –

 

7 Die Volksvertreter

Wie der Name schon sagt sollen die Volksvertreter das gesamte Volk und nicht nur einen Teil davon vertreten. Dies war auch eindeutig das Ziel des Parlamentarischen Rates, als er das Grundgesetz formulierte. Im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr heißt es:

„Vertreter des ganzen Volkes:
Übernommen wurde vom Organisationsausschuss zunächst die als "klassisch" bezeichnete Formulierung, wonach die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 1 Satz 2 GG).

Dabei wurde bewusst der Vorschlag abgelehnt, in Anlehnung an die Bayer. Verfassung die Abgeordneten nur als Vertreter des Volkes, nicht des ganzen Volkes zu bezeichnen, weil jeder Abgeordnete nur von einem bestimmten Teil des Volkes sein Mandat habe. Der Ausschuss vertrat demgegenüber in seiner Mehrheit den Standpunkt, dass die Bestimmung gerade verhindern solle, dass sich der Abgeordnete nur als Vertreter einer Interessengruppe betrachtet. Vielmehr müsse sich jeder dem ganzen Volk verantwortlich fühlen.

Gewissensfreiheit und Unabhängigkeit:
Mit großer Lebhaftigkeit wurde im Organisationsausschuss vor allem aber der Satz von der Gewissensfreiheit und Unabhängigkeit des Abgeordneten diskutiert. Auf der einen Seite wurde geltend gemacht, der Satz sei nur historisch zu erklären und enthalte lediglich eine Deklamation, wenn nicht sogar eine leere Deklamation. Er widerspreche nicht nur den tatsächlichen Verhältnissen, sondern trage auch dem Gesichtspunkt nicht Rechnung, dass die Parteien nun einmal die Träger des politischen Lebens seien. Insofern schütze er nur unberechtigt Außenseiter und Einzelgänger. Die Mehrheit vertrat demgegenüber den Standpunkt, dass der Satz keineswegs überholt, schlechthin notwendig und geeignet sei, den Abgeordneten vor dem Parteizwang zu schützen.

Üben die Parteien Druck auf die Abgeordneten aus, versuchen sie sein Gewissen zu beeinflussen? Die Antwort ist eindeutig JA.

Im Internet habe ich eine Mustersatzung aus Mecklenburg-Vorpommern und die Geschäftsordnung einer SPD-Fraktion gefunden. Ich gehe davon aus, dass andere Parteien ähnliche Satzungen und eine vergleichbare Struktur haben.

„Unter Fraktionen versteht man freiwillige Zusammenschlüsse grundsätzlich gleichgesinnter Mandatsträger in der Regel derselben Partei/Wählergruppe zur abgestimmten Mitwirkung an der Arbeit in der Vertretung sowie zur gemeinsamen Erarbeitung und Durchsetzung politischer Zielsetzungen in einer Volksvertretung für eine Wahlperiode.“

(Kommunale Fraktionen - Kommunalpolitische Texte der SGK M-V 2005)

Im Kapitel „Fraktionsdisziplin“ heißt es u.a.:

„Jedes Fraktionsmitglied sollte sich jedoch einer gewissen Fraktionsdisziplin unterwerfen.

Dies bedeutet nämlich die Anerkennung des besseren öffentlichen Erscheinungsbildes der Fraktion bei Geschlossenheit. Dies ist ein Appell an Einsicht und Disziplin. Bei Gewissensfragen kann es solch einen Appell natürlich nicht geben, aber begründete Gewissensfragen ergeben sich in der kommunalpolitischen Praxis äußerst selten.

Bei Personalangelegenheiten ist die Fraktionsdisziplin allerdings zwingend notwendig. Wenn hier geschlossenes Handeln fehlt, kann dies bis zur Handlungsunfähigkeit der Fraktion führen…“

Sollten sich Gewissenfragen ergeben, so sind sie meist unbegründet. Offensichtlich entscheidet der Parteivorstand was begründet und unbegründet ist. Bei Personalangelegenheiten ist es jedoch zwingend notwendig sich der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen und das Gewissen hintan zu stellen. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Gewissensfreiheit.

In der Muster-Geschäftsordnung für eine Fraktion heißt es unter „§ 2 Die Pflichten der Fraktionsmitglieder“: „(2)  Können sich die Fraktionsmitglieder einem Beschluss der Fraktionsversammlung nicht anschließen, müssen sie ihre abweichende Meinung rechtzeitig dem Fraktionsvorsitzenden mitteilen.

Dieser Mitteilungszwang hat natürlich Folgen. Das Gewissen des Abgeordneten wird solange unter Druck gesetzt, bis die Parteiräson siegt. Gelingt das nicht, wird das Gewissen einer anderen Person bemüht um die Parteimeinung durchzusetzen, wie man z.B. der „GESCHÄFTSORDNUNG für die SPD-Fraktion der Stadt Mönchengladbach“ entnehmen kann. Dort heißt es unter „§ 2 Die Pflichten der Fraktionsmitglieder“: „Können sich die Fraktionsmitglieder einem Beschluss der Fraktion nicht anschließen, müssen sie ihre abweichende Meinung rechtzeitig und schriftlich dem/der Fraktionsvorsitzenden mitteilen. Die Fraktion entscheidet über eine mögliche Vertretung.“

Nicht das Gewissen des Einzelnen entscheidet sondern die politische Ausrichtung der Partei. Wer sich der Parteimeinung nicht unterordnet wird „vertreten“.

Meldet sich das Gewissen häufiger abweichend von der Parteipolitik, droht die Neubesetzung:

„Bei mangelhafter Mitarbeit, durch Fernbleiben von Sitzungen oder durch sonstiges zu Beanstandungen Anlass gebendes Verhalten, kann durch die Fraktion eine Missbilligung ausgesprochen werden. Diese muss dem jeweiligen Fraktionsmitglied schriftlich mitgeteilt werden. Gegebenenfalls erfolgt der Vorschlag einer Neubesetzung durch die Fraktion.“

„..Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der SPD erlischt gleichzeitig die Mitgliedschaft in der SPD-Ratsfraktion und SPD-Gesamtfraktion. Es erfolgt die schnellstmögliche Abberufung aus allen Mandaten und Funktionen, die das ehemalige Fraktionsmitglied durch die SPD erhalten hat.(GESCHÄFTSORDNUNG für die SPD-Fraktion der Stadt Mönchengladbach)

Hier wird deutlich, dass die Mandate nicht durch die Wählerinnen und Wähler vergeben werden sondern durch die Partei. Wer aus der Partei austritt muss sein Mandat abgeben obwohl er durch das „Volk“ gewählt wurde. Das ist Partei-Machtpolitik und eine Missachtung des Wählerauftrages.

Die parteipolitische Vergewaltigung des Gewissens ist nicht nur an der Basis zu finden, sondern auch in der Bundespolitik, wie der Parteitags- und Fraktionsbeschluss zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.10.1998 unter XII2 belegt:

„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Die Abgeordneten sind keine Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind Vertreter von Parteien, die meist durch das Großkapital gekauft und mit Spenden gepflegt werden. Sie müssen die Aufträge und Weisungen der Parteiführung erfüllen sonst laufen sie Gefahr durch die Fraktion entfernt zu werden. So werden die angeblichen Volksvertreter an die Parteibeschlüsse gebunden. Abgeordnete die nur (ausschließlich) ihrem Gewissen unterworfen sind können logischer Weise nicht gleichzeitig einer Partei angehören, da eine Partei Parteitagsbeschlüsse, Fraktionsgeschäftsordnungen und den Drang zur Macht hat. In jeder Partei gibt es verschiedene Menschen mit verschiedenen Gewissen die nicht auf eine Person gebündelt werden können.

Die politische Praxis steht demnach im Widerspruch zum Inhalt des Grundgesetzes:

 „Art. 38. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Der Artikel 38(1) wurde von Anfang an von den etablierten Parteien mit Füssen getreten. Nicht das Volk regiert in diesem Lande sondern die beiden stärksten Parteien, die immer irgendwelche Mehrheiten schaffen. Der Wille des Volkes interessiert dabei nicht. Durch die Listenwahl werden bekannte Parteimitglieder auf die vorderen Plätze gesetzt. Die Wähler haben faktisch keine Wahl da sie niemanden von den „Sicheres Listenplätzen“ abwählen können.

Aus diesem Grunde hatte ich bereits eine Strafanzeige erstattet, die im Internet veröffentlicht ist: http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/abgeordnete.html. Auch hier wurden keine Ermittlungen aufgenommen.

- Ich beantrage festzustellen, ob die Abgeordneten eine „Entschädigung“ erhalten dürfen, obwohl sie keinen Schaden haben, da sie bis zu 33 Nebentätigkeiten nachgehen oder ein vielfaches der Abgeordnetenentschädigung „nebenbei“ verdienen –

- Ich beantrage festzustellen, ob die Listenwahl gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht –

 

8 Die Gewaltenteilung

Die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung wurde in den fast 60 Jahren des Bestehens der BRD nicht praktiziert. Das lässt sich leicht an der Rolle der Generalbundesanwältin erkennen, die faktisch die Funktion einer Richterin inne hat und der Bundesregierung den Rücken frei hält.

Ausführlich begründet hab ich das in meiner Strafanzeige gegen die Generalbundesanwaltschaft:

http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/general.html

Auch diese Strafanzeige ist Bestandteil der Beschwerde.

Eine Kontrolle der Regierung durch die Volksvertreter, die Richterschaft und die Beamten findet nicht statt. Ich selbst habe inzwischen etwa ein Dutzend Strafanzeigen erstattet die ausnahmslos im Sande verliefen. Kein Wunder, das ganze Land ist durchsetzt von linientreuen Parteimitgliedern die ihren Parteifunktionären keine Knüppel zwischen die Beine werfen wollen und auch nicht dürfen wenn sie weiterhin politisch tätig sein wollen (s.o.). Die grundgesetzwidrige Ämterpatronage wurde und wird, auch wenn Politiker das oft bestreiten (müssen!), sowohl in der Politik, in der Justiz und in der Verwaltung praktiziert.

Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und untersteht dem Justizminister. Ich habe bei mehreren Strafanzeigen gefordert, dass der Nachweis geführt werden sollte, dass der Staatsanwalt keiner Partei angehört noch sich der Weisung des Justizministers unterwirft. Dieser Nachweis wurde in keinem Fall geführt. Es bleibt der begründete Verdacht, dass durch die Ämterpatronage und die direkte oder indirekte Beeinflussung durch den Justizminister, der selbst Parteimitglied ist, eine unabhängige Ermittlung nicht möglich ist.

Hier eine Auflistung meiner Strafanzeigen, die alle eingestellt wurden:

- Strafanzeige wegen Diebstahls gegen die Leiterein des Finanzamtes, da das Finanzamt Geld meiner Freundin gepfändet hat obwohl ich die Steuern schuldete. Strafanzeige gegen den Vorstand der Sparkasse wegen Beihilfe, der den Zugriff auf das Konto erlaubte, obwohl er darüber informiert war dass es sich um das Geld meiner Freundin handelt. (Bei der Befragung durch einen Kriminalbeamten wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nicht davon ausgehen könne dass die Staatsanwaltschaft gegen das Finanzamt und er nicht gegen den Vorstand der örtlichen Sparkasse ermitteln werde.) Akz 752Js 4297/05

- Strafanzeige wegen Nötigung gegen einen Mitarbeiter des Finanzamtes der mich zwingen wollte Steuern zu bezahlen, obwohl ich den Nachweis geführt hatte, dass mit Steuergeldern Terroristen, Drogen- und Waffenhändler, Illegaler Waffenhandel usw. finanziert würden. Akz 833 Js 3204/06

- Strafanzeige gegen einen Richter der mich verurteilte ich müsse auch dann Steuern bezahlen wenn damit Straftaten und Terroranschläge durch unsere Regierung finanziert würden. Die Straftaten selbst wurden nicht bestritten. Akz 536 Js 25669/05

- Strafanzeigen wegen des Verdachts des Meineids gegen diesen Richter und gegen die Leiterin des Finanzamtes Pasewalk, die meine Anschuldigungen gegen die Regierung nicht widerlegen konnten aber auch nichts unternahmen um das Grundgesetz zu wahren. Akz 833 Js 23188/05 und Zs 203/06

- Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch durch die Regierungen der USA und Groß Britannien durch den Überfall auf Afghanistan.  Akz 711 Js 19256/02 und Zs 258/03

- Strafanzeige wegen der Unterstützung einer verurteilten Terroristischen Vereinigung (USA) durch unsere Regierung.

Akz 74Js264/02

- 2 Strafanzeigen gegen Frau Dr. Merkel u.a. wegen des Bezugs einer Abgeordnetenentschädigung obwohl sie einem Beruf nachgeht. Akz 76Js418/07 und Akz 76Js1022/07

- Strafanzeige gegen die Generalbundesanwältin da sie faktisch die Funktion einer Richterin übernimmt und Strafverfahren gegen die Regierung vereitelt. Akz 140 Js 524/08

- Strafanzeige gegen sämtliche Bundestagsabgeordneten die über eine Listenwahl ihr Mandat erhalten haben wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und der Wählertäuschung und Verstoß gegen StGB § 92. Mit Schreiben vom 4.3.2008 (eingegangen am 14.3.08) wird mir mitgeteilt: „Unter hier allein maßgeblichen straf­rechtlichen Gesichtspunkten bestehen jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat…“ Akz 74 Js 45/08

Auf der Internetseite von Frau Dr. Merkel heißt es zum Thema „Gewaltenteilung“: „die Behörden von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft“ seien der Regierung angeschlossen. Daher darf man sich nicht wundern wenn die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung gegen Abgeordnete, gegen Regierungsmitglieder oder gegen Beamte aufnimmt. In allen Fällen hat die Staatsanwaltschaft die grundgesetzwidrigen Machenschaften des Gesetzgebers (teilidentisch mit der Regierung) gedeckt und mir den grundgesetzlich garantierten Weg zu einem Gericht verwehrt.

- Ich beantrage festzustellen, dass die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung noch immer nicht durchgesetzt wurde –

 

9 Die Eide

Die 3 Gewalten (Gesetzgeber, Justiz und Ausführende Organe) eines Rechtstaates sollen sich gegenseitig kontrollieren und der Bevölkerung gewährleisten, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Die Bevölkerung bezahlt Richter und Beamte für die Kontrolle des Gesetzgebers und räumt ihnen besondere Vergünstigungen ein wie z.B. einen sicheren Arbeitsplatz. Die Mitglieder der 3 Gewalten legen der Bevölkerung gegenüber einen Eid ab, dass sie diese Aufgabe übernehmen.

Im Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr (Parlamentarischer Rat) erfährt man einiges über die Gedanken und den Sinn des Eides:

„Der vom Bundespräsidenten vor den versammelten Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zu leistende Eid war vom Chiemseer Entwurf als "Eid auf das Grundgesetz" bezeichnet, aber nicht im einzelnen formuliert worden.
Im Organisationsausschuss hielt man es aber doch für notwendig, auch die Eidesformel in das Grundgesetz aufzunehmen. In der Eidesformel sollte zum Ausdruck kommen, dass der Bundespräsident nicht nur zum "passiven", sondern auch zum "aktiven" Schutz der Verfassung verpflichtet sei. Auch darüber war sich der Organisationsausschuss einig, dass der Eid ähnlich, wie der Eid der Weimarer Reichsverfassung, lauten solle.
Auch im Hauptausschuss fand der vom Allgem. Redaktionsausschuss befürwortete Gedanke, den Eid in Anlehnung an die entsprechende Bestimmung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika zu formulieren, keinen Anklang. Der Hauptausschuss ging vielmehr auch von der Eidesformel der Weimarer Verfassung aus und bereicherte sie durch die Wendung, dass nicht nur von der Wahrung, sondern auch von der Verteidigung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes gesprochen wird.“

Die Beamten, als Diener des Volkes, leisten den Eid:

 "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und die Minister leisten den Eid:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Die Verfassungsrichter leisten den Eid:

„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

In der Schule hatte man mir beigebracht, dass Richter eine besonders wichtige Funktion in diesem Lande haben. Sie sind es, die die Gesetze auslegen und auf ihren RECHTgehalt prüfen sollen. Sie sind es, die eine spezielle Ausbildung dafür erhalten und sie haben die größte Kompetenz den Gesetzgeber zu kontrollieren. Daher, so brachte man mir bei, müssen sie immer dann, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Gesetz gegen RECHT verstößt sofort aktiv werden. Aus diesem Grunde müssten Sie „alle Zeit“ das Grundgesetz wahren.

Im schriftlichen Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr des Parlamentarischen Rates habe ich folgenden Absatz gefunden:

„Wenn das Grundgesetz in Artikel 43 Absatz 2 Satz 2 bestimmt, dass die Mitglieder des Bundesrats und der Bundesregierung, sowie ihren Beauftragten in allen Sitzungen des Bundestags und seiner Ausschüsse jederzeit gehört werden müssen, so ist mit dem Wort "jederzeit", wie der Vorsitzende des Organisationsausschusses feststellte, alles gedeckt, insbesondere umfasst der Ausdruck die früheren Formulierungen "während der Beratung" und "außerhalb der Geschäftsordnung".

Für einen Richter bedeutet die Formulierung „alle Zeit“ demnach: Während der Verhandlung und außerhalb des Gerichtssaales. Wäre diese Definition in der Vergangenheit beachtet worden, hätten wir wahrscheinlich einen Rechtstaat der diesen Namen verdient. Es kann nicht sein, dass ein „einfacher Bürger“, der sich, seine Familie, Politiker, Richter und Beamte finanzieren muss auch noch Zeit und Geld aufbringen soll, damit er seine grundgesetzlich verbrieften Rechte erkämpft. Es kann auch nicht sein, dass der Gesetzgeber grundgesetzwidrige Gesetze erlässt, die jahrelang Gültigkeit haben, bis sie endlich als grundgesetzwidrig verurteilt werden.

Z.B. erklärte das Bundes“verfassungs“gericht in seinem Urteil vom 9.4.1992 fast die gesamte bisherige staatliche Parteienfinanzie­rung für verfassungswidrig. Die Parteien mussten das Geld jedoch nicht an die Bevölkerung zurückzahlen sondern durften es behalten. Ein seltsames Verständnis von RECHT.

RECHTE werden den Bürgern dieses Landes garantiert und müssen nicht von ihnen erkämpft werden. Dafür steht auch die „unabhängige Richterschaft“ gerade und dafür werden Richter von der Bevölkerung bezahlt.

Ich habe eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Falsch- oder Meineids gegen eine leitende Beamtin erstattet. Es wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Begründung durch den Generalstaatsanwalt:

„Der Tatbestand des Meineides erfasst nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Ver­nehmung und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 24; 3, 223; 25, 246).“  (833 Js 23188/05 StA Neubrandenburg)

Mit einfachen Worten: Der Eid, der vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, den Bundesministern und den Richtern gesprochen wird klingt zwar viel versprechend für die Bevölkerung, ist aber kein Eid. Zumindest ist ein Verstoß gegen den Eid weder ein Meineid noch ein Falscheid.

Damit wurde ein ziemlich einseitiger Vertrag von den Mitgliedern der Staatsgewalten mit der Restbevölkerung abgeschlossen: Ihr bezahlt uns und wir beeiden für Nichts.

- Ich beantrage festzustellen, ob ein Verstoß gegen den Amts- oder Diensteid im strafrechtlichen Sinne ein Meineid oder ein Falscheid ist -   

- Ich beantrage festzustellen, dass es die Aufgabe der Richterschaft ist die Rechte der Bevölkerung alle Zeit, also innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes, zu verteidigen –

 

 

10 Die Präambel und Gott

 

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

 

Da der Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 in der Präambel definiert wurde, hat die Präambel offensichtlich rechtserhebliche Bedeutung. Nun heißt es dort u.a. das Grundgesetz sei in „Verantwortung vor Gott“ geschaffen worden. Demnach wird die Existenz Gottes rechtserheblich bestätigt und die Gesetzgeber müssen von seiner Existenz ausgehen.

In der Bibel gibt es einige grundlegende Angaben: Gott hat den Himmel, die Erde und den Menschen erschaffen. Er hat die Erde den Menschen als Lebensraum zur Verfügung gestellt unter der Maßgabe dass er sie bebaue und bewahre. Gott ist demnach als Eigentümer anzusehen und die Menschen sind „Pächter“. Grund und Boden, Wasser und Luft sind eine Leihgabe und können nicht veräußert oder unbrauchbar gemacht werden, da sie folgenden Generationen genauso zustehen wie uns. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie auf meiner Internetseite unter:

http://www.paradies-auf-erden.de/paradies/eigentum.html

 

In der Bibel finden sich 2 Zitate, die man zur Thematik heranziehen kann:

1.)  1 Mose 28: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan…“

Die Erde „untertan machen“ heißt nicht sie als Eigentum verwenden. Ein Diener ist seinem Herrn untertan, aber er ist nicht sein Eigentum. Daraus lässt sich kein Eigentumsrecht der Menschen ableiten!

 

 2.)  2 Mose 15: „Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn baute und bewahre.“

„Bebauen“ heißt: Nutzen. „Bewahren“ heißt: So sorgsam damit umgehen, dass nachfolgende Generationen sie weiter nutzen können. Wer erntet muss auch säen. Wer Bäume fällt muss neue pflanzen. Wer sauberes Wasser entnimmt darf kein verschmutztes Wasser zurückgeben. Wer den Acker bestellt darf ihn nicht verseuchen. Wer saubere Atemluft vorfindet darf sie nicht vergiften. Das alles steckt in dem Wort „Bewahren“.

Dem gegenüber steht das Eigentumsgesetz. § 903 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt den Inhalt des Eigentums folgendermaßen:

„Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.”

 

Der Eigentümer kann die Sache also nach seinem Willen grundsätzlich benutzen, verbrauchen, belasten, veräußern oder sogar zerstören. Zum anderen muss jeder andere das Eigentum respektieren...

 

- Ich beantrage festzustellen, ob es einen Vertrag mit Gott gibt, mit dem er die Erde an einen oder mehrere Menschen abgetreten hat –

 

Gibt es keinen anders lautenden „Vertrag“ zwischen Gott und den Menschen so handelt es sich bei Wasser, Rohstoffen, Grund und Boden um Eigentum Gottes, das – staatlich sanktioniert - als Hehlerware gehandelt wird. Das wäre ein Verstoß gegen Art. 14 und 15GG und gegen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches.

Sollte die Existenz Gottes bestritten werden so ist sein Name aus allen Gesetzestexten zu entfernen, da es reine Heuchelei wäre sich auf ihn zu berufen. Wenn es tatsächlich eine Religionsfreiheit gibt muss gewährleistet sein, dass man Gott als Schöpfer und Eigentümer über Himmel und Erde anerkennt.

 

 

11 Das Widerstandsrecht

 

Artikel 20 (4) GG lautet:

 "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Im Artikel 1 (3) GG erfährt man:

„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

 

Die Ordnung, die im Grundgesetz vorgegeben war, wurde von Anfang an durch die Politik missachtet. Die Richterschaft hat dem Missbrauch nicht nur tatenlos zugesehen sondern sich aktiv daran beteiligt. Aus der Erkenntnis, dass der Kapitalismus Mitschuld an der Naziherrschaft hatte, sollte 1949 ein Staat gegründet werden, bei dem Privat-Eigentum gleichzeitig zum Nutzen der Allgemeinheit dienen sollte (Art. 14(2)GG). Das Allgemeinwohl sollte im Zentrum der Gemeinschaft stehen und nicht die finanziellen Interessen des Groß-Kapitals oder der Aktionäre. Alle Deutschen sollten einen sicheren Arbeitsplatz haben und damit ein ausreichendes Einkommen (Art. 12(1)GG). 

Hier ein Auszug aus dem Vorwort zum Parteiprogramm der CDU vom März 1946:

„Der Zonenausschuss der CDU für die britische Zone erließ in seiner Tagung vom 1. bis 3. Februar 1947 in Ahlen folgende programmatische Erklärung:
Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr als das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinwirtschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“

Das ist der Inhalt des ersten Parteiprogramms der CDU, der damaligen Regierungspartei. Die Neuordnung, die von Grund aus erfolgen sollte, wurde im Grundgesetz festgeschrieben.

 

Einen ähnlichen Inhalt findet man im ersten Parteiprogramm der SPD, dem „Godesberger Programm“. Hier einige Kernsätze:

 „Im demokratischen Staat muß sich jede Macht öffentlicher Kontrolle fügen. Das Interesse der Gesamtheit muß über dem Einzelinteresse stehen.“

„Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bekennt sich zur Demokratie, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Regierung jederzeit dem Parlament verantwortlich und sich bewußt ist, daß sie ständig seines Vertrauens bedarf….“

„Ziel sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik ist stetig wachsender Wohlstand und eine gerechte Beteiligung aller am Ertrag der Volkswirtschaft, ein Leben in Freiheit ohne unwürdige Abhängigkeit und ohne Ausbeutung.“

„Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung sind getrennt voneinander dem Wohle des Ganzen verpflichtet.“

 

Das waren die Ansprüche damals und das alles findet sich im Grundgesetz wieder. Leider nur theoretisch. Der Gesetzgeber hat  Gesetze erlassen die das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben fördern und die Rechtsprechung hat das als RECHT abgesegnet. Kein Wunder, die Politiker bedienen sich selbst schamlos aus der Steuerkasse und leiden nicht unter dem existenziellen Druck eines Arbeiters, eines Angestellten oder eines Selbständigen. Der Gesetzgeber stattet die Richterschaft mit ähnlichen Sicherheiten aus, sodass auch sie sich den Luxus und die Annehmlichkeiten des Kapitalismus leisten kann. Auf der Strecke blieb ein großer Teil der Bevölkerung, der inzwischen nicht mehr weiß ob er morgen noch Arbeit hat und ob er damit seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Ich selbst habe 6 Monate unter Hartz IV Bedingungen gelebt. In dieser Zeit habe ich Schulden machen müssen um die anfallenden Reparaturen bezahlen zu können. Von 340 Euro im Monat kann man sich z.B. keinen Katalysator für 800 Euro in das Auto einbauen lassen. Die Kfz-Versicherung verzehrt ein weiteres Monatsgehalt Hartz IV.

Allein die „pauschale Aufwandsentschädigung“ eines Abgeordneten ist 10 Mal so groß wie die Spende, die ein Hartz IV Empfänger erhält dem man den Arbeitsplatz geraubt hat. Zusätzlich genehmigt sich ein Bundestagsabgeordneter eine „Entschädigung“ in Höhe von  7009 Euro monatlich, obwohl ein Mensch angeblich mit 340 Euro auskommen und menschenwürdig leben kann. Und weil das noch nicht genügt haben Abgeordnete bis zu 33 Nebentätigkeiten mit denen sie ein Vielfaches dazuverdienen. Das ist nicht nur sittenwidrig sondern Betrug. Die Bürger zahlen Steuern zum Wohl der Allgemeinheit und nicht zur persönlichen Bereicherung von angeblichen Volksvertretern oder zur Finanzierung von angeblichen Volksparteien (schon das Wort ist eine Lüge, da eine Partei immer nur einen Teil eines Volkes vertritt).

Wie der einschlägigen Literatur zu entnehmen ist erhalten Verfassungsrichter eine Gehalt, das etwa der Abgeordneten-Entschädigung entspricht. Richter haben demnach nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz sondern auch ein überdurchschnittliches Einkommen. Im Artikel 12 (1) des Grundgesetzes heißt es:Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das Grundgesetz garantiert demnach nicht nur den Richtern und den Beamten einen sicheren Arbeitsplatz sondern dieses Recht haben ALLE Deutschen. Alle Deutschen haben sogar das RECHT Beruf und Arbeitsplatz zu wählen. Politiker und Richterschaft haben gegenüber der Bevölkerung beeidet, dass sie ein Überangebot an Arbeitsplätzen schaffen und erhalten werden. Nur aus einem Überangebot kann man tatsächlich wählen. Das ist der Inhalt dieses Artikels, der zu den Grundrechten zählt und in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden darf (Art. 19(2)GG). Das Recht auf einen Beruf und einen Arbeitsplatz wird den Selbständigen, den Arbeitern und den Arbeitnehmern genauso garantiert wie der Richter- und Beamtenschaft.

Legt man den Inhalt des Grundgesetzes so aus wie er gemeint war, und das lässt sich aus den damaligen Parteiprogrammen leicht herauslesen, hätte man heute einen Staat ohne Arbeitslosigkeit, hätten die Arbeiter, Angestellten und Freiberufler vergleichbare Sicherheiten und Einkommen wie Politiker, Richter und Beamte.

Das Wort „Gerechtigkeit“ ist in diesem Staatsfragment genauso ein Hohn wie das Wort „Rechtstaat“!  In beiden Begriffen taucht das Wort RECHT auf. Für RECHT ist nicht der Gesetzgeber zuständig sondern die RECHTsprechung, also die Richterschaft.

Meine Strafanzeigen haben gezeigt: Unrecht ist RECHT. Nicht nur die Politiker haben die Bevölkerung betrogen sondern auch die Richterschaft. Sie hat sich auf die Seite des Gesetzgebers geschlagen, statt ihn zu kontrollieren und in die Schranken zu weisen.

H.H. von Arnim schreibt in seinem Buch „Die Partei, der Abgeordnete und das Geld“:

„…Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bisweilen selbst zur Ausweitung der staatlichen Politikfinanzierung beigetragen. Es hat die Staatsfinanzierung nicht nur begrenzt, sondern sie im Gegenteil oft geradezu angestoßen und ihr, wahrscheinlich unbewusst, aber sehr wirksam, den Weg gebahnt. Man wird an die Achternacher Springprozession erinnert: Nach zwei durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen Schrit­ten zurück folgten häufig drei (und mehr) Schritte nach vorn. Denn die in eigener Sache entscheidenden Parlamente haben die vom Gericht eröffneten Gestaltungsräume voll zu ihren Gun­sten ausgeschöpft; sie sind regelmäßig an die Grenze des verfas­sungsrechtlich Erlaubten oder in kalkuliertem Risiko auch dar­über hinausgegangen. Das gilt sowohl für die Parteien-, Frak­tions- und Stiftungsfinanzierung als auch für die Finanzierung der Abgeordneten. Das Verfassungsgericht nimmt der in eigener Sache entscheidenden politischen Klasse auch jedes Risiko für derartiges Verhalten, ja es überlässt ihr insofern die rechtswidrige Beute, als es eine Rückzahlung selbst in Fällen eindeutiger Verfas­sungswidrigkeit bisher regelmäßig nicht erzwingt…“

Im Klartext: Wenn der Gesetzgeber sich grundgesetzwidrig bereichert hat, und das hat er häufig, durfte er – mit der Erlaubnis des Bundesverfassungsgerichts - seine Beute behalten. Offensichtlich sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich, denn ein Dieb muss seine Beute wieder abliefern. Die Beute der Politiker stammt in diesen Fällen aus dem Volksvermögen. Offensichtlich gibt es niemanden der die Interessen des Volkes gegenüber der politischen Klasse vertritt.

Wenn ein Richter ein „Urteil im Namen des Volkes“ spricht, lügt er zwei Mal:

1.)    Das Volk hat ihn nicht gewählt. Er hat kein Recht im Namen des Volkes zu sprechen. Die Richter werden von den Parteivertretern gewählt. Sie können Urteile im Namen der CDU oder SPD oder der „Großen Koalition“ sprechen aber nicht im Namen des gesamten Volkes (Zum deutschen Volk gehören offensichtlich auch noch die „vergessenen“ Mitbürger in den Ostgebieten).

2.)    Die Grundlage für jegliche Gesetzgebung fehlt, eine vom Volk verabschiedete Verfassung. Die Gesetze wurden nicht von Volksvertretern verabschiedet sondern von Parteienvertretern und die trauen dem Volk offensichtlich nicht zu dass es eine Verfassung verabschieden kann.

Dass ein Bürger dieses Landes nicht mehr erkennen kann, ob es überhaupt noch einen Staat gibt, wie er heißt, wo die Grenzen verlaufen und vor allem, welche Aufgabe dieses „Staats“fragment eigentlich hat ist ein weiterer Beweis für das Versagen von Politik und Rechtsprechung. Offensichtlich sind deutsche Regierungen Marionetten der Alliierten Mächte und die Volksvertreter sind Vertreter des Großkapitals, die die Aufgabe haben das Volkseigentum in die Hände internationaler Konzerne zu „privatisieren“. Eine andere Auslegung kann ich nicht erkennen, wenn ich sehe für welche Firmen die angeblichen „Volksvertreter“ nebentätig oder hauptberuflich tätig sind. Die Konzerne sitzen in Ministerien und sind an der Gesetzgebung beteiligt. Die Folgen: Einige Wenige werden immer reicher, der Großteil der Bevölkerung wird finanziell und moralisch ausgenommen. Das hat nichts mit dem Inhalt des Grundgesetzes zu tun und auch nichts mit dem Anspruch den ein angeblich demokratischer Rechtstaat hat.

1990 hat die Bevölkerung der DDR sich ihrer Regierung entledigt und dem „freien Westen“ angeschlossen. Dieser Zusammenschluss hätte ein Neuanfang sein können. Stattdessen wurde ein Konstrukt aus Lügen, Halbwahrheiten und unverständlichen Gesetzestexten aufgebaut aus dem ein Nichtjurist nicht schlau werden kann. Niemand konnte mir schlüssig erklären, wie Länder, die noch nicht gegründet sind anderen Ländern beitreten konnten, die längst „aufgehoben“ waren. Als Bürger eines „Staates“, der fast 60 Jahre keine Verfassung hat und dessen Geltungsbereich aufgehoben wurde, weiß ich nicht mehr, welches Gesetz, welches Amt und welches Gericht für mich zuständig sind. Einen Rechtsanwalt der „vom Reichsminister der Justiz“ (§ 5(1) RBerG) seine Tätigkeits-Erlaubnis erhalten hat werde ich nicht befragen, da mir ein derartiger Minister nicht bekannt ist (Offensichtlich schreiben Tote in diesem Land die Ausführungsbestimmungen für Gesetze).

1990 hätte man den Menschen aus der DDR und der BRD die längst verdiente Souveränität geben können, aber unsere Politiker hatten gar kein Interesse daran. Sie haben sich mit den Westmächten gut arrangiert und leben wie Maden im Speck zu Lasten der Bevölkerung.

1990 hätten Politiker und Richter der Bevölkerung endlich einen Verfassungsentwurf vorlegen müssen, der ihnen 40 Jahre vorenthalten worden war. Dann hätten die Menschen in „Westdeutschland“ bemerkt wie sie seit 1949 betrogen worden sind. Die Partei-Politiker hätten ihre Macht an das Volk abgeben müssen, wie das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Die Parteien haben lediglich bei der Willensbildung des Volkes mitzubestimmen (Art. 21(1)GG) und keine Macht auszuüben.

Der Sinngehalt des Grundgesetzes wurde in weiten Bereichen ins Gegenteil verkehrt. Die „Staats“organe dienen nicht dem Wohl der Allgemeinheit sondern sich selbst. Die Politiker verraten und verkaufen die Bevölkerung dieses Landes und die Richter- und die Beamtenschaft folgen ihnen willig.

Ich habe alles versucht die im Grundgesetz vorgesehen Ordnung herzustellen. Ich habe Strafanzeigen erstattet und mehrere Prozesse geführt. Mehr kann ich aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht leisten. Das Ergebnis war erschütternd:

Plumpe Lügen durch Staatsanwälte;

Richter, die Steuergesetze über meine Grundrechte und das Grundgesetz stellten;

Eine "Verfassungs"beschwerde, die kein Richter zu Gesicht bekommen hat, sondern von einem Beamten abgelehnt wurde. 

Ich bin 58 Jahre alt, habe weder an einem Krieg teilgenommen noch andere Verbrechen begangen. Warum also soll ich weiterhin für die "Sünden" meiner Väter aufkommen und in einem "besetzten" Land leben, in dem man sich schämt die Staatsangehörigkeit zu nennen? Ich kann nichts dafür, dass vor über 60 Jahren deutsche Politiker, deutsche Richter, deutsche Beamte und große Teile des verblendeten deutschen Volkes unsere Nachbarländer überfallen haben?  Ich schäme mich deshalb nicht.

Ich bin in dieses Land geboren worden und sehe es als meine Heimat an. Mir ist es gleichgültig, ob es „DEUTSCH“, „Bundesrepublik Deutschland“, „Das vereinte Deutschland“, „Deutsches Reich“, „Finanzagentur“ oder „Freiland Mecklenburg-Vorpommern“ genannt wird. Mir ist es jedoch nicht gleichgültig, ob in meinem Namen und mit meinen Steuergeldern kriminelle Handlungen von einer Politischen Elite begangen werden und die jetzige und nachfolgende Generationen dafür Buße leisten müssen. In der beiliegenden CD-ROM „Klarheit schaffen“ können Sie unter „Lieb Vaterland“ einige der Verbrechen Deutscher Staatspolitiker, des BND und des „Verfassungs“schutzes nachlesen. Auf der DVD „Wahrheit oder Lüge“ können Sie sich informieren wie Folter von befreundeten Staaten systematisch gelehrt und verbreitet wurde und sie können nachlesen, dass Deutsche Regierungen diese Folterknechte aktiv unterstützt haben. Dafür schäme ich mich. Als „politischer Künstler“ wusste ich schon lange davon aber ich habe damals nicht den Mut gefunden adäquaten Widerstand zu leisten. Selbst gestaltete Foto-Collagen und Postkarten zu den Themen haben nicht genügt. Strafanzeigen haben nichts genutzt. Gleichwohl habe ich noch an einen Rechtstaat geglaubt. Die Zusammenhänge habe ich damals nicht verstanden. Erst in den letzten Jahren wurde mir die Verbindung zwischen Politik, Staatsanwalt-, Richter- und Beamtenschaft klar. Meine o.g. Strafanzeigen waren der letzte Versuch wenigstens eine Behörde zu finden die ihrem Auftrag gerecht wird. Vergebens. Kein Staatsanwalt, kein Richter und kein Beamter hat den Eid gehalten den er geleistet hat. Jetzt entziehe ich den 3 Gewalten solange meine Mitarbeit und die finanzielle Unterstützung bis eine moralisch vertretbare Ordnung hergestellt ist.

Bis die aufgeworfenen Fragen und Beschwerden eindeutig und verständlich geklärt sind werde ich von meinem grundgesetzlich verbrieften Widerstandsrecht gebrauch machen. Dabei ist es nicht meine Aufgabe den Nachweis zu führen dass ich dieses Recht in Anspruch nehmen darf. Es ist die Aufgabe der Behörden und Gerichte den Nachweis zu führen dass meine Anschuldigungen falsch sind. Meine Argumente und diese Grundgesetzbeschwerde werden im Internet nachzulesen sein unter: www.widerstand-ist-recht.de 

 

Mein Widerstand wird sein:

 

1.) Ich werde keine Gewalt gegen Personen oder Sachen anwenden.

2.) Ich werde nur die Steuern und Abgaben an diesen „Staat“ zahlen die ich für richtig halte.

3.) Ich werde nur dann einer Behörde oder einem Gericht Auskünfte erteilen wenn ich das für notwendig halte.

4.) Ich werde Öffentlichkeitsarbeit betreiben und andere dazu ermutigen sich dem Widerstand anzuschließen.

5.) Sollte diese Beschwerde abgelehnt werden werde ich mich einer Klagegemeinschaft anschließen und an ein internationales Gericht wenden.

 

Ich erwarte die Bestätigung, dass der Richter, der diese Beschwerde behandelt, keiner Partei angehört.

 

Fahrenwalde, Ostern 2008

 

Anlagen:

CD-ROM „Klarheit schaffen“ auf der Sie viel über RECHT und UnRECHT und über „Gott und die Welt“ erfahren können.

DVD „Wahrheit und Lüge am Beispiel der Folterflüge“

Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel  (auch im Internet unter: http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/merkel.html)

Strafanzeige gegen die Generalbundesanwaltschaft (auch im Internet unter: http://www.paradies-auf-erden.de/widerstand/general.html)