die hauptstadt 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de

Im Bundesgesetzblatt vom 12.6.1990 findet man die „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte“ vom 8.6.1990. Dort heißt es:

„Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen und der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben…

…Die Haltung der Alliierten, “dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“

 Mit anderen Worten: Berlin gehört nicht zur Bundesrepublik Deutschland und kann – rechtlich gesehen - auch keine Hauptstadt sein. Aus diesem Grunde wurden alle Ministerien zugleich in Berlin und Bonn angesiedelt, wie man dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)“ entnehmen kann. Dort heißt es unter § 4 „Organisation der Bundesregierung“:

 „(2) Die in der Bundesstadt Bonn verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin erhalten.

(3) Die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin nehmenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn behalten.  Die zuständigen Bundesminister bestimmen die Teile ihres Bundesministeriums, die in der Bundesstadt Bonn verbleiben.

(4) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 sollen so gestaltet werden, daß insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.“

Berlin ist eine Stadt und zugleich ein Land mit einer eigenen Verfassung der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 zugestimmt hat. Das kann man im Artikel 1 der Verfassung nachlesen:

„(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.
(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.“

 Wie im vorigen Kapitel nachgewiesen wurde, wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23) 1990 aufgehoben. Es gilt demnach weder für Berlin noch für die übrigen „Bundes“-Länder.

 Obwohl Berlin angeblich zur Bundesrepublik Deutschland gehört haben die Berliner nur einen behelfsmäßigen Personalausweis.

Im Personalausweisgesetz heißt es:

„§ 6 Berliner behelfsmäßige Personalausweise

Die Berliner behelfsmäßigen Personalausweise gelten bis auf weiteres als Personalausweise im Sinne des § 1.“

 - Ich beantrage festzustellen ob die Stadt Berlin „exterritoriales Gebiet“ oder ein Land der „Bundesrepublik Deutschland“ ist (falls diese noch existiert) –


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