die regierung 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de

Unsere Regierung wird nicht von der Bevölkerung sondern von den Abgeordneten der Parteien gewählt. Die Abgeordneten wählen  keine unabhängigen und demokratisch gesinnte Menschen aus dem Volk sondern Parteimitglieder aus ihren Reihen. So kommt es, dass die Mehrheit der Minister und die Bundeskanzlerin sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglieder sind. Das verstößt eindeutig gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, also gegen das Grundgesetz, wird aber seit 1949 so praktiziert.

Das Grundgesetz besagt im Art. 66: Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben“.

Als Abgeordnete erhalten die Bundeskanzlerin und die Minister zwar keinen Sold sondern eine „Entschädigung“, aber sie üben für eine unbestimmte Zeit den Beruf des Volksvertreters aus.

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1335b.html am 6.12.2007) heißt es zum Thema „Übergangsgeld“:

„Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird...“

Demnach geben Bundestagsabgeordnete regelmäßig ihren „alten“ Beruf auf und verzichten auf die „Förderung der eigenen beruflichen Karriere“. Abgeordnete, die Bundeskanzlerin oder Minister werden, verzichten auf keine Karriere. Sie geben möglicherweise ihren ehemaligen Beruf auf, wenn sie nicht schon Berufspolitiker waren, und üben einen neuen Beruf aus: sie Vertreten ein Volk von mehr als 80 Millionen Menschen. Eine derart verantwortungsvolle Tätigkeit kann man nicht nebenberuflich erledigen.

Eine weitere Lüge steckt in diesem Text: Abgeordnete, die gleichzeitig Parteifunktionäre, Kanzlerin oder Minister sind, wissen genau, dass sie wieder gewählt werden, denn sie selbst haben sich bei der Listenwahl auf einen vorderen „sicheren“ Platz gesetzt und können faktisch nicht abgewählt werden. Das gesamte Wahlsystem ist korrupt und verlogen und steht im Widerspruch zu dem Sinngehalt des Grundgesetzes.

Weitere Ausführungen hierzu finden Sie in meiner Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel .

Der Inhalt dieser Strafanzeige ist Bestandteil der Beschwerde.

- Ich beantrage festzustellen, ob die gleichzeitige Ausübung des Bundestag-Abgeordneten-Mandats mit der Ausübung des Amts einer Bundeskanzlerin oder eines Ministeramts vereinbar ist oder ob es sich um einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen Artikel 66 GG handelt. –

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