strafanzeige gegen frau merkel  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde   e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de







































































































































































































































Ergebnis

home


Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel 

u.a. wegen des Verdachts des Betrugs und der Vorteilnahme.

StGB § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht…

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(7) Die §§ 43a und 73b sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

StGB § 331 Vorteilsannahme

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Begründung:

Am 5.3.07 habe ich eine Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel u.a. eingereicht (Akz 76 Jd 418/07). Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt es sei unzulässig „Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen erbringen werden“.

Ich erneuere meine Anzeige hiermit anlässlich der geplanten Erhöhung der Abgeordneten-Diäten um fast 10 %. Schon das Wort „Diät“ zeigt an, dass hier etwas vor der Bevölkerung vertuscht werden soll. Tatsächlich erhalten die Abgeordneten keine „Diäten“ sondern sie haben „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ (Art. 48(3) GG)

Das Wort „Entschädigung“ besagt, dass sie Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schaden, der Ihr durch die Annahme eines Abgeordnetenmandats entsteht ist der Wegfall ihrer bisherigen Einnahmenquelle.

Laut Auskunft des Bundeskanzleramtes „erhalten Parlamentsmitglieder grundsätzlich zurzeit eine zu versteuernde Entschädigung von 7009 Euro monatlich. Für Frau Dr. Merkel reduziert sich dieser Betrag nach Paragraph 29 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes um 50 Prozent, da sie als Bundeskanzlerin zugleich ein Einkommen aus einem Amtsverhältnis bezieht.

Hinzu kommt eine Kostenpauschale in Höhe von 3720 Euro zum Ersatz von Aufwendungen im Rahmen der Mandatsausübung wie etwa der Unterhalt eines Wahlkreisbüros. Unter Maßgabe von Paragraph 12 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes wird diese Kostenpauschale für die Abgeordnete Dr. Angela Merkel um 25 Prozent reduziert.“

 Frau Dr. Merkel erhält neben ihrem ungekürzten Einkommen als Bundeskanzlerin demnach eine Entschädigung in Höhe von 3504,50 Euro dafür, dass sie angeblich ihren Beruf für die Dauer ihres Mandats niederlegt hat.

 In den Aufzeichnungen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz ausgearbeitet hat, heißt es: Der „Art. 48 Abs. 1 und 2 GG garantiert jedem, der sich um einen Sitz im Bundestag bewirbt, den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub und das Recht auf Übernahme und Ausübung des Abgeordnetenmandats und erklärt jede Kündigung und Entlassung aus diesem Grunde für unzulässig. In den Beratungen wurde hervorgehoben, dass diese Rechte in ihrer Ausgestaltung wirkliche Grundrechte darstellten, da auch Kündigung und Entlassung seitens zivilrechtlicher Arbeitgeber getroffen würden. Umstritten war freilich, ob der zur Vorbereitung der Wahl und zur Ausübung des Abgeodnetenmandats zu gewährender Urlaub ein bezahlter oder unbezahlter sein solle. Ein Antrag Renner (KPD) den Urlaub ausdrücklich als "bezahlten" zu bezeichnen, wurde abgelehnt, aber auch ein umgekehrter Vorschlag des Abg. Menzel (SPD) auf Einfügung des Wortes "unbezahlten" kam nicht zur Abstimmung. Die überwiegende Meinung ging dahin, dass die Entscheidung darüber, ob ein Lohn- oder Gehaltsanspruch während des Urlaubs bestehe, nicht von der Verfassung zu treffen sei, sondern diese Frage eine Frage des jeweiligen Arbeitsverhältnisses darstelle und gegebenenfalls durch die zuständigen Zivil- und Arbeitsgerichte zu entscheiden sei.“

(Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Lehr über den Abschnitt III. Der Bundestag)

 Demnach gingen die Mütter und Väter des Grundgesetzes davon aus, dass die Abgeordneten Urlaub von ihrem eigentlichen Beruf machen und sich voll und ganz ihrer Aufgabe als Volksvertreter widmen.

 Da die Abgeordneten Urlaub von ihrem Beruf machen erhalten sie beim Ausscheiden aus dem Parlament ein Übergangsgeld um eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.“

 Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1335b.html am 6.12.2007) heißt es zum Thema „Übergangsgeld“:

„Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird. Wenn nicht, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.“

Demnach gibt jeder Abgeordnete „regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf“, um sich unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen seiner Aufgabe als Volksvertreter zu widmen. Dafür erhält er/sie aus der Steuerkasse, eine entsprechende Entschädigung und später ein Übergangsgeld um in seinen alten oder neuen Beruf zurückzufinden. Es ist ein Widerspruch in sich, dass jemand eine Entschädigung erhält ohne einen Schaden zu haben und ein Übergangsgeld wenn er/sie seinen alten Beruf nicht aufgegeben hat sondern seine Neben- oder Haupttätigkeit in vollem Umfang weiter ausführt.

 Es ist grundgesetzwidrig, dass Abgeordnete gleichzeitig dem Parlament und der Regierung angehören. Zum Prinzip des Rechtsstaates gehört zwingend das Prinzip der Gewaltenteilung.

(Definition: "Gewaltenteilung, Verteilung der Staatsgewalt auf die Exekutive oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und die Judikative oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die bürgerlichen Rechte zu schützen. Die Gewaltenteilung ist das grundlegende Strukturprinzip des Rechts- und Verfassungsstaates.") (Microsoft Encarta 2004)
 
Somit genehmigt sich Frau Dr. Merkel einen rechtswidrigen Vermögensvorteil. Entweder ist sie Abgeordnete oder sie ist Bundeskanzlerin. Beides gleichzeitig widerspricht dem Wortlaut und dem Inhalt des Grundgesetzes und ist damit rechtswidrig. Da Frau Dr. Merkel hauptamtlich offensichtlich als Bundeskanzlerin tätig ist, steht ihr ein Einkommen aus dem Amtsverhältnis zu, nicht aber die „Abgeordnetenentschädigung“ und die „Kostenpauschale“. Demnach bezieht sie etwa 6.300,- Euro monatlich zu Unrecht aus der Steuerkasse. Pro Jahr sind das etwa 75.600,- Euro.

Dies ist der Betrag den sie alleine dem Volksvermögen schadet. Hinzu kommen die Gelder, die sich ihre Ministerkollegen aus dem Volksvermögen entnehmen die ebenfalls ein Mandat als Abgeordnete behalten haben.

 BuMi für Arbeit und Soziales: bis 13.11.2007 Franz Müntefering (SPD)

Innenminister: Wolfgang Schäuble  (CDU/CSU)

Justizministerin: Brigitte Zypries  (SPD)

Verteidigungsminister: Franz Josef Jung  (CDU/CSU)

Bildungsministerin: Anette Schavan  (CDU/CSU)

Landwirtschaftsminister: Horst Seehofer (CDU/CSU)

Gesundheitsministerin: Ulla Schmidt (SPD)

Umweltminister: Sigmar Gabriel (SPD)

Wirtschaftsminister: Michael Glos (CDU/CSU)

Entwicklungsministerin: Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)

 Diese Damen und Herren sind nach der Liste der Abgeordneten des Bundestages sowohl Volksvertreter als auch Minister. Geht man davon aus, dass sie eine ähnliche „Entschädigung“ und Kostenpauschale erhalten wie die Bundeskanzlerin, verursachen sie dem Volksvermögen einen jährlichen Schaden von 756.000 Euro.

 Nimmt man noch die Abgeordneten hinzu, die neben ihrem Mandat noch einen oder mehrere Berufe ausüben, so erhöht sich diese Summe auf mehrfache Millionenbeträge. 

Auch hierzu einige Namen und Daten, die der Internetseite www.nebeneinkuenfte-bundestag.de entnommen wurden:

Abgeordnete mit den meisten angegebenen Arbeitgebern

  1. Riester, Walter (SPD) (33)
  2. Scheer, Dr. Hermann (SPD) (29)
  3. Thierse, Dr. h. c. Wolfgang (SPD) (24)
  4. Westerwelle, Dr. Guido (FDP) (23)
  5. Riesenhuber, Dr. Heinz (CDU/CSU) (21)
  6. Schily, Dr. Konrad (FDP) (18)
  7. Lammert, Dr. Norbert (CDU/CSU) (17)
  8. Merz, Friedrich (CDU/CSU) (17)
  9. Michelbach, Dr. h.c. Hans (CDU/CSU) (17)
  10. Pfeiffer, Dr. Joachim (CDU/CSU) (17)

Wie kann ein Abgeordneter, der angeblich die Interessen von über 82 Millionen Menschen vertritt, nebenbei noch 33 Arbeitgeber haben? Wie viel Zeit bleibt einem Volksvertreter für die Erfüllung seines Mandats, wenn er nebenbei Akten studieren, Vorträge ausarbeiten, Referate halten, Vorstandssitzungen besuchen oder Beratungstätigkeiten übernehmen muss, für die er entlohnt wird? Wird er entlohnt ohne etwas dafür geleistet zu haben, dann dürfte es sich um Schmiergelder handeln.

 Abgeordnete mit den höchsten angegebenen Nebeneinkünften (2006)

(alle Angaben: www.nebeneinkuenfte-bundestag.de)

  1. Otto, Hans-Joachim (FDP) – mindestens 168.500 €
  2. Kramme, Anette (SPD) – mindestens 147.000 €
  3. Hübner, Klaas (SPD) – mindestens 120.000 €
  4. Schauerte, Hartmut (CDU/CSU) – mindestens 101.000 €
  5. Seehofer, Horst (CDU/CSU) – mindestens 91.000 €
  6. Roth, Karin (SPD) – mindestens 84.000 €
  7. Kues, Dr. Hermann (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €
  8. Heil, Hubertus (SPD) – mindestens 84.000 €
  9. Müller, Dr. Gerd (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €
  10. Merkel, Dr. Angela (CDU/CSU) – mindestens 84.000 €

Betrachtet man sich diese Zahlen, so muss man annehmen, dass einige Bundestagsabgeordnete  hauptberuflich für irgendwelche Konzerne tätig sind und nur nebenbei das Volk vertreten. Offensichtlich sind sie Amateure die ihre ihr Mandate nur dann wahrnehmen, wenn sie gerade mal Zeit dazu haben. Verfolgt man die Teilnahme an einigen Parlamentsdebatten so sind die meisten Stühle leer. Offensichtlich vertreten die Volksvertreter dann gerade eine Firma oder einen Konzern. Hierfür dürfen sie dann aber keine Entschädigung aus der Staatskasse beziehen.

Die hier aufgeführten 10 Spitzenreiter sind natürlich nur natürlich nur die Spitze dieses Eisberges. Es wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft auch die übrigen Abgeordneten dahingehend zu überprüfen, ob sie neben der „Abgeordnetenentschädigung“ weitere Einkünfte haben. Wie aus der o.g. Definition zum Übergangsgeld hervorgeht „trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.“ Daraus folgt: Abgeordnete die eine oder mehrere Nebeneinnahmen haben sind nicht mehr unabhängig und verstoßen auch damit gegen das Grundgesetz.

Aus der folgenden Liste kann man ersehen, dass 30 Abgeordnete allein für die Bundesnetzagentur arbeiten und von ihr bezahlt werden. Wie kann ein Volksvertreter gleichzeitig ein Konzernvertreter sein, wo doch gegensätzliche Interessen bestehen? Der Volksvertreter hat das Allgemeinwohl zu vertreten. Ein Konzernmitarbeiter vertritt die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns oder der Aktionäre.

Arbeitgeber der meisten Abgeordneten  (alle Angaben: www.nebeneinkuenfte-bundestag.de)

  1. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn (30)
  2. ZDF, Mainz (18)
  3. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (15)
  4. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin (14)
  5. Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn (13)
  6. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn (13)
  7. Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin (12)
  8. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main (12)
  9. Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin (11)
  10. Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn (10)

Auf meiner Internetseite habe ich einige der Auswirkungen dieser Form von Politik aufgezeigt: (Sozialstaat)

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die Abgeordneten die Entschädigung nicht von einem Arbeitgeber erhalten, sondern sie nehmen sich diese aus der Staatskasse die zum Wohl der Allgemeinheit angelegt wurde. Die Abgeordneten sind es, die in eigener Sache Gesetze beschließen, auch die Höhe ihrer Entschädigungen und des Übergangsgeldes. Daher ist es ihre bewusste und vorsätzliche Entscheidung eine Entschädigung zu erhalten, obwohl sie keinen Schaden haben. Dies dürfte durchaus als vorsätzlicher Betrug und Vorteilsnahme zu bewerten sein. Da es sich um eine große Anzahl von Abgeordneten handelt und der Sachverhalt bereits seit Jahrzehnten besteht, ist zu prüfen ob sie nicht im Sinne einer „Bande“ das Volksvermögen (Steuereinnahmen) schädigen.

- Des Weiteren ist zu prüfen ob Abgeordnete in der Vergangenheit ein Übergangsgeld erhalten haben obwohl sie eine Berufstätigkeit auch während des Mandats weiterführten.

- Des Weiteren ist zu prüfen welche Ministerpräsidenten der Länder neben ihrem Amtsgehalt eine grundgesetzwidrige Bundestags-Abgeordneten-Entschädigung und eine Kostenpauschale erhalten oder erhalten haben.

Als Mitglied des „Souverän“ Volkes erwarte ich, dass der Schaden, der durch grundgesetzwidriges Verhalten der Abgeordneten dem Volksvermögen entstanden ist wieder in die Staatskasse zurückgezahlt wird.

Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Parlamentarier des Bundestages und den Gesetzgeber selbst. Die beschuldigten Damen und Herren handeln in eigener Sache und beschließen auch die Gesetze, die eine eigene Strafverfolgung behindern oder verhindern sollen. Sie handeln demnach bewusst vorsätzlich. So haben sie ein Anti-Korruptionsgesetz beschlossen, aber die Ausformulierung so gewählt, dass die Staatsanwaltschaft keine Handhabe hat, gegen „korrupte“ Abgeordnete vorzugehen.

Ein weiteres Beispiel: Bei der Amtsübernahme leisten die Bundeskanzler und die Bundesminister den … Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ 

(Art. 64(2) GG))

Dieser Eid, so die Staatsanwaltschaft mir gegenüber, ist kein Eid im strafrechtlichen Sinne. Die Damen und Herren können jederzeit dagegen verstoßen ohne strafrechtlich belangt zu werden. Wenn sie dem Volke Schaden zufügen, gegen das Grundgesetz verstoßen, ihre Pflichten nicht gewissenhaft erfüllen und ungerecht handeln, haben sie weder einen Falscheid noch einen Meineid geleistet.

Einige grundsätzliche Anmerkungen:

„Gewaltenteilung oder: die gute Gewalt“ so lautet die Überschrift einer Internetseite unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel. Dort erklärt sie u.a.: „Der Staat bekommt seine Gewalt also von den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie wählen gehen. Das heißt auf gut deutsch: Wir wählen eine Regierung. Und diese Regierung sowie die ihr angeschlossenen Behörden, von der Polizei bis zur Richterin, sind allein berechtigt, Gewalt auszuüben.“ Nach Auffassung unserer Kanzlerin Frau Dr. Merkel sind die Behörden, von der Polizei bis zur Richterin der Regierung angeschlossen, quasi Teil der Regierung. Offensichtlich ist den politischen Führungskräften nicht bekannt, dass es in einem Rechtsstaat 3 Gewalten gibt, die eigenständig und unabhängig voneinander handeln und sich gegenseitig kontrollieren sollen.

Wenn schon die Gerichte der Regierung angeschlossen sind, welche Rolle spielt dann die Staatsanwaltschaft?

Aus meiner Internetseite hier das entsprechende Kapitel:

Die Staatsanwaltschaft.

 Spricht man über die Gewaltenteilung kommt man nicht an der traurigen Geschichte der Staatsanwaltschaft vorbei. Traurig deshalb weil die Staatsanwaltschaft seit Anbeginn dieses Staates ein Zwitterdasein führt. Niemand weiß so recht wohin mit ihr. Ist sie Teil der Judikative oder gehört sie zur Exekutive?
Soll sie die Regierung kontrollieren oder soll sie ihr den Rücken frei halten?
Eigentlich ist die Staatsanwaltschaft ein Teil der rechtsprechenden Gewalt, denn sie entscheidet ob Anklage erhoben und damit ein öffentliches Gerichtsverfahren durchgeführt oder ob die Sache mit Strafbefehl schriftlich erledigt werden soll.
„Die Staatsanwaltschaft ist nicht Recht sprechende Gewalt in dem Sinn, dass sie in einem kontradiktorischen Verfahren Konflikte auch gegen den Willen der Beteiligten rechtskräftig beendet. Aber sie filtert, kanalisiert und steuert die Konflikte, die überhaupt vor den Strafgerichten zur Entscheidung kommen. Die übrigen beendet sie selbst. Deshalb übt sie Recht sprechende Gewalt aus und ist damit Teil der Judikative.“ (Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft)
Wäre die Staatsanwaltschaft Teil der rechtsprechenden Gewalt würde die Staatsanwaltschaft auch darüber wachen ob sich die Exekutive an die Strafgesetze hält. Das war dem Gesetzgeber und den Regierungen offensichtlich ein Dorn im Auge, denn sie lieben es sich und ihre Parteien aus der Staatskasse (Volkseigentum) großzügig zu versorgen. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft an die Leine genommen. Sie wurde dem Justizminister untergeordnet und der bindet sie seither mit seinen Weisungen.
Der oberste Staatsanwalt ist dann auch schön brav auf die Seite der Exekutive befohlen worden. Auf seiner Internetseite liest man: „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive. Der Generalbundesanwalt ist in seinen amtlichen Verrichtungen wie jeder anderer Staatsanwalt auch von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG)…“.
Welche Weisheit spricht aus diesen Worten. Alle Staatsanwälte sind von den Gerichten unabhängig. Vergessen wurde der Satz: Alle Staatsanwälte sind von der Exekutive abhängig. Das darf zwar nicht sein, aber was interessiert das die Staatsanwälte und die Regierungen dieses Landes?
Seit 57 Jahren haben wir das Grundgesetz. Seit 57 Jahren singt man das hohe Lied vom Rechtsstaat. Seit 57 Jahren ist weder die Justiz noch die Staatsanwaltschaft Willens oder in der Lage die Rechte der Bevölkerung gegenüber der Exekutive zu vertreten.“

Soweit die Ausführungen auf meiner Internetseite.

Das Grundgesetz wurde vor fast 60 Jahren geschaffen um einen menschenwürdigen und gerechten Staat zu schaffen. Im Jahr 2007 stellt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fest:
 „Berlin - Das reichste Zehntel der Deutschen verfügt über mehr als zwei Drittel des Vermögens - und umgekehrt: Zwei Drittel der Bevölkerung besitzen zusammen nur gut zehn Prozent des Vermögens. Diese drastischen Zahlen hat jetzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Studie veröffentlicht.

Insgesamt haben die Deutschen laut Studie ein Nettogesamtvermögen im Wert von 5,4 Billionen Euro angehäuft - das ergibt 80.722 Euro pro Person, wobei die Summe keineswegs gleichverteilt ist: Jeder zweite hat kaum Vermögen.

…Der Median beschreibt, ab welchem Geldbetrag die obere Hälfte beginnt - konkret: Wer mehr als 15.000 Euro besitzt, gehört zur oberen Hälfte der Vermögenden in Deutschland.“

Man vergleiche diese Daten mit dem Inhalt des Amtseides, den unsere Kanzlerin und die Minister abgelegt haben (s.o.).

Weitere Ausführungen zum Thema „Staat und Geld“ finden Sie auf meiner Internetseite unter:

Geld    und     Schuldenstaat

Es ist unschwer erkennen, dass unsere Politiker den Inhalt des Grundgesetzes offensichtlich nicht kennen oder ihn schlichtweg ignorieren. Sie haben den Staatshaushalt mit 1,5 Billionen Euro verschuldet und dafür Sorge getragen dass die Reichen immer reicher werden. Das Wort GeRECHTigkeit ist blanker Hohn. Die ungerechte Verteilung der Vermögen liegt nicht nur in der politischen Verantwortung. Sie liegt auch in den Händen der beiden anderen Gewalten (Beamtenschaft und Richterschaft) die tatenlos zusehen wie das Land finanziell und moralisch ruiniert wird.

Es wird Zeit, dass das Wörtchen RECHT wieder einen Inhalt bekommt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, auch eine Kanzlerin, einige Minister und ganz viele Abgeordnete. Wer sich selbst eine „Entschädigung“ zuspricht ohne einen Schaden zu haben handelt sittenwidrig und schafft sich einen grundgesetzwidrigen Vermögensvorteil.

Bei der Behandlung dieser Anzeige erwarte ich den Nachweis, dass folgende Voraussetzungen gegeben sind:

1.)    Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin darf, aus Gründen der Befangenheit, keiner der betroffenen politischen Parteien angehören.

2.)    Er/Sie darf nicht durch die grundgesetzwidrige Ämterpatronage in seine/ihre Position gekommen sein.

3.)    Er/Sie darf sich der Weisung des Justizministers nicht unterwerfen, da dieser selbst Abgeordneter oder Parteimitglied und daher befangen ist.

Fahrenwalde, den 6.12.07

Werner May

(nach dem Einreichen der Anzeige ist mir aufgefallen, dass Frau Dr. Merkel ihre o.g. Internetseite geändert hat. Jetzt heißt es „die Behörden von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft“ seien der Regierung angeschlossen. Nach meiner ersten Anzeige hat sie das Wort „Richterin“ durch „Staatsanwaltschaft“ ersetzt und vielleicht dazu gelernt, dass die Richterschaft in einem Rechtsstaat unabhängig sein muss, w.m.)