strafanzeige gegen generalbundesanwalt  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de






































































































































































































































































































































































Ergebnis

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Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige wegen

des Verdachts der Strafvereitelung und der Rechtsbeugung 

sowie wegen Verstoßes gegen den Diensteid und das Grundgesetz

gegen den Generalbundesanwalt u.a.

 

 Begründung:

  „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so beginnt der Art. 20 (2)GG. Weiter heißt es: „Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Das Volk wählt die Organe der Gesetzgebung, das Parlament. Das ist die eine Säule des Staates. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind die beiden anderen Säulen. In einem Rechtsstaat sollen sich die 3 Säulen (Gewalten) gegenseitig kontrollieren um den Machtmissbrauch durch eine der Gewalten zu verhindern.

Die Beamten- und die Richterschaft haben demnach gemeinsam den Gesetzgeber zu kontrollieren. Sie sind es, die die Auswirkungen der Gesetze in der Bevölkerung erleben und es ist ihre Pflicht, den Gesetzgeber zu veranlassen Gesetze zurückzunehmen oder zu ändern, die dem Allgemeinwohl widersprechen. So kann aus Gesetzen RECHT werden.

Die Richterschaft soll unabhängig sein und ist ausschließlich dem Recht verpflichtet, wobei Gesetz nicht gleich RECHT ist.

Die Richterschaft und die Beamten müssen zusätzlich kontrollieren, ob sich der Gesetzgeber selbst an das Grundgesetz hält. Beamte sind „Diener des Volkes“ und haben immer die Interessen und die Rechte der Bevölkerung gegenüber der Regierung zu vertreten.

Deshalb legen die Beamten einen Eid auf das Grundgesetz ab und nicht etwa auf die Regierung:

BBG § 58  (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Dies ist eine bewusste Änderung im Grundgesetz gegenüber der Verfassung des 3. Reiches.

Dort hieß es im Gesetz über die Vereidigung der Beamten vom 20. August 1934.

§ 2. 1. Der Diensteid der öffentlichen Beamten lautet:
    "Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Mit der Änderung im Grundgesetz sollte verhindert werden, dass die Beamtenschaft dem Gesetzgeber angeschlossen wird der dann eine übermäßige Macht bekommt, wie das im 3. Reich der Fall war.

Nun hat die Bundesregierung dieses Staates geschickt die oberste Staatsanwaltschaft zu „politischen Beamten“ erklärt und über die Regierung der Säule der „Gesetzgebung“ angegliedert. Die Regierung besteht mehrheitlich aus Abgeordneten des Bundestages und zählt faktisch zur Gesetzgebung. Das verstößt zwar gegen das Rechtstaatprinzip und damit gegen das Grundgesetz, aber wo keine Kontrolle ist, ist auch kein Richter.

Die folgenden Zitate sind aus der Internetseite der Generalbundesanwaltschaft: 

„Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof werden auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt (§ 149 GVG). Die Ernennung der Oberstaatsanwälte und der Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof bedarf hingegen nicht der Zustimmung der Länderkammer.

Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze und Regelungen…

Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 BBG i.V.m. § 31 BRRG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet…

… Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze und Regelungen…

…Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.“ (Stand 27.2.07)

So wurden aus „kontrollierenden“ Beamten willige „Politische Beamte“ die sich „in fortdauernder Übereinstimmung mit denZielsetzungen der Regierung(faktisch der Gesetzgeber) befinden.

Offensichtlich durch die Anbindung an die Regierung kam und kommt es, dass die obersten Staatsanwälte Grundgesetzverstöße dieser und vorheriger Regierungen übersahen.

Hier einige Beispiele die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sind ausführlich auf der beiliegenden CD „Klarheit schaffen“ (siehe links unter: "Vertrieb") im Kapitel „Politik/Lieb Vaterland“ dokumentiert. In Klammer die entsprechenden Artikel:

-          In der realen Welt der Politik geht es nicht nur und keineswegs vorrangig ums Gemeinwohl, sondern um die Interessen der Akteure an Macht, Posten und Geld.

-          Die Rechtsordnung achtet sonst ziemlich penibel darauf, dass niemand an amtlichen Entscheidungen mitwirkt, bei dem auch nur die Möglichkeit von Befangenheit besteht. Doch ausgerechnet an der empfindlichsten Stelle, bei Zahlungen an Abgeordnete und Parteien, wird dieser Grundsatz "vergessen".

-          Verfassungswidrige Zahlungen an Parteien werden zweifach vom Staat gefördert.

(siehe: Beutepolitik: Die Staatsfinanzierung der Parteien)

 -          Die Schatteneinkommen vieler Regierungsmitglieder des Bundes und der Länder sind eindeutig verfassungswidrig.

(siehe: Schatteneinkommen und versuchte Weißwaschung)

 -          Tatsächlich begehen die Parteien Gesetzes- und Verfassungsbruch en masse: Ämterpatronage ist gesetzes- und verfassungswidrig, wird aber gleichwohl tausendfach praktiziert.

-          Die etablierten Parteien handeln tagtäglich rechts- und verfassungswidrig und entwickeln dabei eine hohe kriminelle Energie.

-          Die Staatsfinanzierung der Fraktionen wird zur verdeckten verfassungswidrigen Parteienfinanzierung.

(siehe: Die Parteien als verfassungswidrige Organisationen)

 -          Die Ämterpatronage durch politische Parteien wird immer ungenierter betrieben. Politikwis­senschaftler schätzen, dass im CSU-regierten Bayern fast 90 Prozent der Spitzenbeamten der Staatspartei angehören.

(siehe: Ämterpatronage)

 -          Keine gesetzliche Regelung gibt es für die Parteistiftungen.

-          Globalzuschüsse für die politi­sche Bildung über die Parteistiftungen sind verfassungsrechtlich unzulässig.

(siehe: Politische Stiftungen)

 -          In der zweiten Hälfte der 60er Jahre unterstützte der BND Iran direkt bei Ausbildung und Aufbau des folternden Geheimdienstes SAVAG.

 Waffenlieferungen erfolgen:

•          an Nigeria, von 1967 bis 1970 Schauplatz des blutigen Biafra-Bürgerkrieges mit zwei Millionen Toten; die Deutschen belieferten beide Bürgerkriegsparteien;

•          an Rhodesien, obwohl sich die Bundesrepublik dem im Dezember 1966 von der UNO verhängten Handelsembargo gegen das Regime von Jan Smith angeschlossen hatte;

•          an Südafrika, das schon in jener Zeit als Apartheid-Staat international verrufen war;

•          an Griechenland, wo seit 1967 eine Militärdiktatur jede demokratische Opposition niederhielt;

•          an Jordanien, seit Gründung in kriegerische Konflikte mit dem gleichfalls von Bonn aufgerüsteten Israel verwickelt.

-          Ein Dobbertin-Geschäft, das BND-Präsident Wessel einräumte, ist auch aus heutiger Sicht besonders bemerkenswert: Die Firma lieferte eine Uranprobe im Gegenwert von 1750 Mark an die Volksrepublik China und bot Peking zugleich weitere zwanzig Tonnen Uran an.

-          Ein ganzes Referat des BND, die Dienststelle 906, organisierte den illegalen Waffenhandel unter Gehlen und seinem Nachfolger Wessel.

-          Das Betätigungsfeld der Dienststelle 906 reichte von kleineren illegalen Operationen im Waffenhandelsbereich bis zu verbotenen Inlandsoperationen. Die Verantwortlichen in Bonn und Pullach sind juristisch nie belangt worden.

-          Lizenzen für den Bau von Kriegswaffen gingen an Südafrika und Rhodesien.

(siehe: Geheime Demokratie)

 -          Das Kanzleramt wusste um die Proliferation von Nukleartechnologie ans Kap (Südafrika), unterband sie jedoch nicht, sondern war mit dem südafrikanischen Geheimdienst bemüht, diese Vorgänge unter Verschluss zu halten....

-          Durch die Unterstützung der RENAMO (Resistencia Nacional Moqambiquana) sollte der sozialistische Staat Mosambik destabilisiert werden… Mit dabei sind der südafrikanische Nachrichtendienst, der deutsche Bundesnachrichtendienst und die amerikanische CIA.

-          Die westdeutsche Hilfe für die Terroristen (RENAMO) begann Mitte der 70er Jahre, als Angehörige der Renamo an einer bayerischen Polizeischule in Augsburg ausgebildet wurden.

-          Die Destabilisierung Mosambiks geschah unter vier BND-Präsidenten.

-          Von 1977 an war die Bundesrepublik der größte Waffenlieferant Argentiniens und verhalf der Junta zu einem bedeutenden militärisch-industriellen Komplex (Während der Diktatur sind insgesamt 102 Fälle politisch verfolgter Deutscher bekannt geworden… 72 Deutsche wurden entführt und gelten bis heute als verschwunden).

-          Während die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung die Sandinisten in Nicaragua unterstützte, setze die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem BND stammende Operativgelder des sozialdemokratischen Kanzleramts zugunsten der Contras ein.

-          Der BND unterstützte den MIT (Türkischer Geheimdienst) ab 1978 beim Aufbau seines Informations- und Dokumentationssystems und half so, die Voraussetzungen für einen schnellen Zugriff des Militärs auf Oppositionelle beim dritten Militärputsch 1980 zu schaffen.

(siehe: Unser Beitrag für die Menschenrechte)

 -          Bestechungsgelder, die nach den Akten der Schweizer Bundesanwaltschaft auf Konten der CDU, der CSU und des BND flossen.

-          Erträge aus den Waffenhandelsgeschäften des BND sind zu keiner Zeit, wie es die Bundeshaushaltsordnung vorschreibt, in den Bundeshaushalt zurückgeflossen.

-          Bis 1996 konnten Schmier­gelder als so genannte «nützliche Abgaben» von der Steuer abge­setzt werden.

(siehe: Waffenhandel und Bestechungsgelder)

 -          Zwischen Politikern, Unternehmen, den Eliten der Geheimdienste und Teilen der organisierten Kriminalität gibt es ein Zusammenspiel, ohne Wissen und Kontrolle einer demokratischen Öffentlichkeit.

-          Erst 1986 stellte sich heraus, dass die Bombe (Celler Loch) vom Verfassungsschutz und GSG 9 gelegt worden war. An der Aktion direkt beteiligt waren: ein Ministerialrat, zwei Hauptkommissare, andere hohe Beamte und der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz.

-          Obwohl die Staatsaktion (Celler-Loch) womöglich eine ganze Latte von Straftatbeständen erfüllte (gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Vortäuschen einer Straftat etc.) wurde ihre Unrechtmäßigkeit nie festgestellt.

-          Revoluzzer Peter Urbach war nicht irgendjemand, sondern Agent des Berliner Verfassungsschutzes.

-          der V-Mann des Berliner >Verfassungsschutzes<, Volker Weingraber, war direkt in den Fememord an Ulrich Schmücker verwickelt.

-          Mertins, der 1975 wegen illegalen Waffenhandels angeklagt worden war, wurde vom Bonner Landgericht freigesprochen. Denn, so die Richter, alle Geschäfte der „Merex“ seien von Vertretern des BND und aus Kreisen der damaligen Bundesregierung an sie herangetragen worden.

-          Das Bundesunternehmen VEBEG spielt nach Aussagen des französischen Richters Germain Segelin eine Schlüsselrolle bei Waffentransfers.

-          Waffen-, Drogen-, Gold- und Devisenschmuggel findet entweder mit Kontrolle der Nachrichtendienste statt, oder ihre Beobachter sind zumindest dabei.

-          Illegaler Waffenhandel. Die Drahtzieher dieses Deals, so stellte sich heraus, waren bundesdeutsche Geheimdienste.

-          In den Schubladen deutscher Amtsstuben liegen exakt ausgearbeitete Pläne zur Gründung einer staatlichen Terrorgruppe.

-          Zwei Polizeiagenten des baden-württembergischen Landeskriminalamtes überreden Theo P. zu einem Bombenanschlag auf das Bundesamt für Verfassungsschutz.

-          Im September 1995 war, wie der Regierungssender „Stimme Afghanistans“ meldete, eine geheime Waffenlieferung aus der Bundesrepublik für die Taliban aufgedeckt worden.

-          1998 eröffneten die Taliban mit stillschweigender Duldung der Bundesregierung in Frankfurt/M. eine so genannte diplomatische Vertretung.

(siehe: Terror in deutschen Landen)

-          Es gab offensichtlich keinen Verantwortlichen in Deutschland, der bereit war, in der „Leuna“ Staatsaktion die Ermittlungen zu überneh­men.

-          Mit heimlich übergebenen Gel­dern dubioser Waffenhändler finanzierte sich die CDU.

-          In Briefkuverts waren Bargeldsummen bis zu 250000 Mark an Politiker gegangen. Das Geld stammte aus schwarzen Kassen von Unter­nehmen wie dem Flick-Konzern.

-          Um an diese Gelder zu kommen, hatten die Parteien, allen voran die CDU, offensichtlich kein Problem damit, die Gesetze zu bre­chen und den Konzernen tatkräftig beim Hinterziehen von Steu­ern zu helfen.

-          1999, erklärte Helmut Kohl im ZDF, er habe rund 1,5 bis zwei Millionen Mark an Barspenden entgegengenommen. Er werde jedoch nicht die Namen der Spender nennen, er habe ih­nen sein Ehrenwort gegeben.

-          Kurz vor dem Regierungswechsel im Herbst 1998 vernichteten Kohls treue Beamte zwei Drittel aller Akten und Daten im Bundeskanzleramt.

(siehe: Kohl und Leuna)

-          Um die Kosovo-Krise voranzutreiben und den schwelenden Konflikt scharf zu machen wurde spätestens seit 1996 der Aufbau der militanten terroristischen UCK vom Bundesnachrichtendienst finanziell gefördert und personell betreut.

-          Deutschland legte gegen die Unterbindung von Waffenlieferungen an die UCK sein Veto ein.

-          Im Juni 1998 hatte Volker Rühe als erstes europäisches Regierungsmitglied einen Nato-Krieg notfalls auch ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats propagiert.

-          Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Bundesrepublik sich nicht nur der zahlreichen Verbrechen schuldig gemacht hat, die mit der Bombardierung Jugoslawiens untrennbar verbunden sind. Vielmehr hat Deutschland langfristig und stringent auf die Entfachung dieses Krieges und die Besetzung des Kosovo durch deutsche und andere Nato-Truppen hingearbeitet.

(siehe: Wir in Jugoslawien)

-          Nahe Peschawar (Afghanistan,w.m.) bildeten GSG-9-Beamte Gotteskrieger gemeinsam mit ägyptischen und saudi-arabischen Sondereinheiten aus. Arabische Freiwillige erhielten auch Training und Unterweisung im pakistanischen Chaman und sogar in Oberbayern. In Afghanistan selbst waren ein Sanitätsoffizier und ein Major des Amtes für Nachrichtenwesen der Bundeswehr unterwegs, um Mudschaheddingruppen zu unterstützen.

-          Der BND-Offizier Lützerich, Deckname TURRET, war in den Jahren 1983/84 BND-Resident in Islamabad, … seine Aufgabe bestand in der Ausbildung von Paschtunen im Sprengen sowjetischer Panzer.

-          Ghulam Faruk Yakubi, der die Leitung des neuen afghanischen Geheimdienstes WAD übernahm, war in der Bundesrepublik ausgebildet worden.

-          Der BND, respektive einige seiner leitenden Beschäftigten, sahen wieder einmal ein Geschäft. Ende Oktober 1997 enthüllt das Magazin Stern die Operation SOMMERREGEN, in deren Verlauf Heerscharen von Rebellen in Afghanistan eingekleidet wurden Aber sie erhielten auch Nachtsicht- und Minensuchgeräte, ABC-Abwehrmaterial, Lastwagen, Zelte und was sonst noch nützlich war im unwirtlichen Hindukusch.

-          Der Stern registrierte für die 90er Jahre weitere Geschäfte des BND mit Teheran, dem Libanon und der PLO, die zum Teil wieder über Umwege finanziert und abgewickelt wurden und an denen weitere namhafte deutsche Unternehmen beteiligt waren. Die Enthüllungen des Hamburger Magazins blieben folgenlos.

(siehe: Wir in Afghanistan)

 -          Von 1981 bis 1989 lieferte die Bundesrepublik nachrichtendienstliche und militärische Technik von Radargeräten bis zu Chiffriermaschinen im Wert von rund 500 Millionen Mark in den Irak.

-          Irakische Polizeioffiziere reisten zu Lehrgängen beim Landeskriminalamt in München an und erhielten Unterricht an den Polizeischulen Augsburg und Rosenheim. Der BND veranstaltete an seiner Schule für den höheren Dienst am Haarsee Lehrgänge für irakische Geheimdienstoffiziere. Endgültig zum Handlanger des Terrorregimes in Bagdad machte sich der BND durch eine Übereinkunft, die Unterstützung bei der Kontrolle der irakischen Opposition vorsah. Konkret bedeutete dies, dass der BND seine Informationen über in der Bundesrepublik lebende irakische Oppositionelle und besonders auch Informationen über Asylsuchende nach Bagdad weiterleitete.

-          Durch die Vermittlung des BND werden an den Irak 32 Daimler Benz 380 SE und 280 GE über gepanzerte Fahrzeuge, Kommandofahrzeuge, Schießstände bis hin zu 30000 Hand- und Blendgranaten, 600 Maschinenpistolen, 125 G3-Gewehren und zwei Millionen Schuss Munition verkauft.

-          Geheimdienstutensilien im Wert von rund 28 Millionen Mark werden an den Irak geliefert.

-          Auch die Todfeinde Saddam Husseins, die iranischen Gotteskrieger, wurden mit Nachrichtentechnik im Wert von 80 Millionen Mark beliefert.

-          1980 erhielt Libyen das Radarsystem LASSY geliefert, für das AEG-Telefunken die Ausfuhrgenehmigung beantragte und erhielt, und Anfang der 80er Jahre folgte der Bau eines Systems von 46 Kommandobunkern mit Kommunikations- und Abhörsystemen. Wert: 200 Millionen Mark.

-          Der Stern veröffentlicht zwei Artikeln unter den Überschriften «Die Lybien-Connection» und «Exporte liefen wie geschmiert» eine Recherche, nach der die Telemit jahrelang die FDP mit mehr als einer Million Mark per anno geschmiert habe, um sich die Verantwortlichen für heikle Exportgenehmigungen gewogen zu halten.

-          Von 1978 bis 1986 habe das Regime in Bagdad militärisches Material für rund 100 Millionen Mark bei dem Münchner Unternehmen gekauft. Mit Wissen, Erlaubnis und sauberen Papieren. Das Kriegsmaterial sei zum Teil falsch deklariert worden. Der damalige Präsident des Bundesnachrichtendientes, Klaus Kinkel, habe von den Aktivitäten gewusst.

(siehe: Wir im Irak)

 -          Es werden immer wieder Menschen angeworben, die gerade dabei sind, sich aus der Neonazi-Szene zu lösen. Anstatt ihnen dabei Hilfestellung zu geben, werden sie dazu überredet oder genötigt, noch tiefer in die Szene einzusteigen, um dem VS als V-Leute zu dienen. Das ist nicht nur moralisch verwerflich, son­dern auch ein klarer Verfassungsbruch…

-          Aus Gründen des Quellenschutzes führt der geheime V-Mann-Einsatz fast zwangsläufig zu rechtsstaats­widrigen, nicht-öffentlichen Geheimverfahren, in denen Ak­ten manipuliert und Zeugen gesperrt werden oder nur mit eingeschränkten Aussagegenehmigungen auftreten dürfen. Damit werden die Rechte der Angeklagten und ihrer Verteidi­gung drastisch beschnitten. Ihnen wird verwehrt, die Glaub­würdigkeit der zumeist höchst dubiosen V-Leute in einem öffentlichen Verfahren zu hinterfragen. Das ist ein gravierender Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte recht­liche Gehör und den rechtsstaatlichen Anspruch auf ein faires Verfahren…

-          Was von VS-Verantwortlichen zur Beeinflussung des Bun­desverfassungsgerichts emotionsgeladen ausgebreitet wurde, beweist letztlich unfreiwillig, wie der VS und damit der Staat Menschen systematisch instrumentalisiert, in brandgefährliche Lebenslagen und oft ausweglose Situationen manövriert. Die betroffenen Menschen werden zu bloßen Objekten staatlicher Sicherheitspolitik gemacht — ein Vorgang, der keineswegs dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht und deshalb ver­fassungswidrig ist…“

(siehe: Wer schützt die Verfassung?)

 -          Manche V-Leute schrecken noch nicht einmal vor der Gründung verfassungsfeindlicher Gruppierungen zurück, die ohne sie niemals existieren würden (z. B. Fall V-Mann Wobbe).

-          Obwohl V-Leute in der Praxis schon aus »Tarnungsgrün­den« Straftaten verüben oder zu solchen anstacheln, ist ihnen dies prinzipiell nicht erlaubt, auch nicht zu einem guten, zu einem »höheren« Zweck.

-          Die Liste schwerer Straftaten, an denen V-Leute entgegen aller Gesetze und Dienstvorschriften beteiligt waren, ist ziemlich lang… Und das Schlimmste: Der VS deckt die Straf­täter oft genug und schaltet sie nicht unverzüglich ab. Und so können sich kriminelle V-Leute in ihrem Tun ermutigt und bestärkt fühlen und unangefochten weitermachen wie bisher mit Rückendeckung ihrer VS-Führung. Im strafrecht­lichen Sprachgebrauch nennt man dieses Verhalten psychische Unterstützung von Kriminellen, Beihilfe zu Straftaten, Teil­nahme durch Unterlassen an den dabei begangenen Delikten. Das ist zwar strafbar,  doch der VS mitsamt seinen V-Mann ­Führern ist dafür bislang nie zur Rechenschaft gezogen wor­den obwohl er sich das Fehlverhalten seiner V-Leute zurech­nen lassen muss, zumal wenn dadurch Dritten Schaden zugefügt wurde.

(siehe: Krimineller Einsatz)

-          Zwei V-Leute des VS hatten sich — ohne von ihrer jeweiligen V-Mann-Eigenschaft zu wissen — zusammengetan, um gewaltverherrlichende CDs zu produzieren und jeweils mit Rückendeckung ihrer Dienstherren unter die Leute zu brin­gen.

-          Trotz offenkundig schwerer Straf­taten wurde T. S. nicht rechtzeitig abgeschaltet, im Ge­genteil: Er wurde vom VS gegenüber der Polizei geheimdienst­lich abgeschirmt.

(siehe: Mordaufruf)

-          Der VS ist seit Jahren, gar Jahrzehnten über ein ganzes Netz von bezahlten V-Leuten in die rechtsex­treme NPD und ihre rassistischen Machenschaften verstrickt, steckt also knietief im braunen Sumpf.

-          V-Leute im Dienste des VS haben in der NPD eine teils verfassungswidrige, teils kriminelle, teils provozierende, teils prägende Rolle gespielt, von der sich der VS und damit der Staat nicht freizeichnen können. Auch und gerade nicht, wenn dies im Namen der Demokratie, der Verfassung und der Freiheit geschieht… Ihre Aktivitäten sind nicht allein der NPD, sondern auch dem Staat zuzurech­nen. Das bedeutet: Der Staat trägt dafür eine Mitverantwortung…”

(siehe: Die NPD)

 Auf der CD »Extreme Hatred«, »Extremer Hass«, die von Agenten des Verfassungsschutzes vertrieben wurde ist u.a. das Lied »Hippies «.

Der Text: Hippies sind der letzte Krach,

fang sie ein und hängt sie auf,  schlitzt sie auf und brüht sie gar.

Fresst sie auf und kotzt sie raus, Grüne sind der letzte Dreck…“

Da ich selbst ein „Hippie“ bin, habe ich mit meinen Steuergeldern meinen eigenen Mordaufruf finanziert der von Agenten des Verfassungsschutzes verbreitet wurde.In einem angeblichen Rechtsstaat in dem über 1 Million Beamte von der Bevölkerung bezahlt werden das Grundgesetz zu wahren kann es nicht sein, dass Staatsorgane ungestraft Terroranschläge durchführen oder andere dazu ermutigen. Es kann auch nicht sein, dass Staatsorgane ungestraft Straftaten, Folterknechte, Kriminelle und Drogenhändler unterstützen, illegalen Waffenhandel betreiben, grundgesetzwidrige Parteienfinanzierungen dulden und tatenlos zusehen, wie Bundeskanzler und Minister fortgesetzt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen, indem sie neben ihrem Amt auch noch als Abgeordnete tätig sind und eine „Entschädigung“ erhalten weil sie angeblich ihren Beruf nicht mehr ausüben (siehe links: "Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin"). Das ist nur dann möglich wenn an der Spitze der Beamtenschaft die Kontrolle nicht erwünscht ist.

Seit der Verurteilung der USA durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag -wegen Terror-Akte in Nicaragua- unterstützten die Bundesregierungen ganz offen und ungestraft eine „Terroristische Vereinigung“. Dieser Sachverhalt alleine hätte den Generalbundesanwalt tätig werden lassen müssen. Dann hätte sich dieses Land die vielfältigen Verstrickungen in die internationale Politik-Kriminalität zum Teil ersparen können.

Ich habe die o.g. strafrechtlich relevanten Handlungen unserer Politiker aufgelistet, wohl wissend, dass sie zum großen Teil nicht unter die Amtszeit des derzeitigen Generalbundesanwalts fallen. Gleichwohl zeigen sie, dass die Bundesrepublik Deutschland weit davon entfernt ist ein Rechtstaat zu sein. Der Gesetzgeber hat es von Anfang an verstanden seine Macht grundgesetzwidrig aufzubauen und zu festigen. Aus „Diener des Volkes“ wurden „Diener der Regierung“. Vergessen ist der Eid und der Schwur „das Grundgesetz zu wahren“. Es gilt der Eid des 3. Reiches, diesmal in leicht abgewandelter Form: "Ich schwöre: Ich werde der Führung der Bundesrepublik Deutschland treu und gehorsam sein und  ihre Gesetze beachten, so wahr mir Gott helfe."

Zwar wurden die Gesetze des Gesetzgebers beachtet, aber der Gesetzgeber selbst wurde nicht kontrolliert und seine Handlungen nicht hinterfragt.

Ich selbst habe mehrere Strafanzeigen wegen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Angriffshandlungen erstattet die alle abgeschmettert wurden. Staatsanwältin Voß (Neubrandenburg) und Generalstaatsanwalt Gärtner (Rostock) haben mich belehrt, dass der Angriff durch die USA Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen sei. Sie fahren fort: Er ist daher auch dem für die Strafverfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständigen Generalbundesanwalt bekannt geworden, der die Medien-Berichterstattung dahingehend auswertet, ob sie Verdachtsmomente für das Vorliegen von hier zu verfolgenden Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch enthält....“

Mit anderen Worten: Die Staatsanwälte dieser Republik handeln nicht selbständig weil der Generalbundesanwalt angeblich von sich aus tätig wird wenn er Verdachtsmomente für das Vorliegen von Straftaten hat.

Wenn dem so ist, dann ist dem Generalbundesanwaltschaft auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (2. Wehrdienstsenat) Nr. 38/2005: BVerwG 2 WD 12.04 vom 22.06.2005 bekannt geworden. Darin heißt es u.a.:

a) Gegen den am 20. März 2003 von den USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht (dazu 4.1.4.1.1). Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates (dazu 4.1.4.1.1a) noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen (dazu 4.1.4.1.1b).

19b) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach den vom Senat getroffenen Festsstellungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Irak den Regierungen der USA und des UK die Zusagen gemacht und erfüllt, für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet „Überflugrechte" zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen „Einrichtungen" zu nutzen und für den „Schutz dieser Einrichtungen" in einem näher festgelegten Umfang zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur „Überwachung des türkischen Luftraums" zugestimmt.

20c) Gegen diese Unterstützungsleistungen bestanden/bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken, die der Sache nach für den Soldaten Veranlassung waren, die Ausführung der ihm erteilten beiden Befehle zu verweigern, weil er sonst eine eigene Verstrickung in den Krieg befürchtete. Anhaltspunkte und Maßstab für die Beurteilung der Völkerrechtsmäßigkeit der Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges ergeben sich aus der von der UN-Generalversammlung im Konsens beschlossenen „Aggressionsdefinition" (Art. 3 Buchst. f) vom 14. Dezember 1974, den Arbeiten der „International Law Commission" sowie aus dem völkerrechtlichen Neutralitätsrecht, das vor allem in dem V. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 normiert ist, das in Deutschland seit dem 25. Oktober 1910 in Kraft ist und dessen Regelungen auch in die vom Bundesminister der Verteidigung erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 15/2 vom August 1992 aufgenommen worden sind (dazu 4.1.4.1.2 und 4.1.4.1.4))

21d) Von den sich daraus ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen wurde die Bundesrepublik Deutschland im Irak-Krieg nicht dadurch freigestellt, dass sie Mitglied der NATO war und ist, der auch die Krieg führenden Staaten (USA, UK sowie weitere Mitglieder der Kriegskoalition) angehören (dazu 4.1.4.1.3). Weder der NATO-Vertrag (dazu 4.1.4.1.3a), das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (dazu 4.1.4.1.3b) noch der Aufenthaltsvertrag (dazu 4.1.4.1.3c) sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen.“

„Gegen diese Unterstützungsleistungen bestanden/bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken“ urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Dieses Urteil müsste Anlass genug sein Ermittlungen gegen die Bundesregierung aufzunehmen damit ein „unabhängiges“ Gericht die Sachlage beurteilen kann. 

Dabei ist in dem Urteil der Verwaltungsrichter die deutsche Spezialeinheit KSK, die verdeckt auf Kriegsschauplätzen tätig ist, nicht einmal erwähnt. Deutsche KSK-Soldaten sind an vorderster Front dabei, berichtete „monitor“ und die Bundesregierung hat den Einsatz der Sondereinheit bestätigt.

Die Bevölkerung dieses Landes hat ein Recht darauf zu erfahren was diese Elite Truppe in Afghanistan oder im Irak treibt. Dass ihr Einsatz unter strenger Geheimhaltung läuft deutet darauf hin, dass rechtswidriges Handeln vertuscht werden soll. In der Zeitschrift „Die Bundeswehr 8/97, S.66“ heißt es: "Keiner sieht sie kommen. Keiner weiß, daß sie da sind. Und wenn ihre Mission beendet ist, gibt es keinen Beweis dafür, daß sie jemals da waren."   

Nun gibt es genügend Beweise, dass KSK-Soldaten in Kriegsgebieten aktiv sind. Juristisch gesehen sind das Beteiligungen an Angriffskriegen die meist von der Regierung eines verurteilten Terror-Staates (USA) ausgeführt werden und offensichtlich gegen internationales Recht verstoßen. Dieses Unrecht kann leider nicht festgestellt werden, da die mutmaßlichen Täter (US-Regierungen) seit dem o.g. Urteil keine internationalen Gerichte mehr anerkennen. Eine Verurteilung von einem deutschen Gericht verhindert die Staatsanwaltschaft wie ich mehrfach erfahren musste.

 Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Teilnahme an Angriffskriegen unmissverständlich festgestellt: "Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassungs wegen bereits nicht "vorbereitet` werden darf, so darf er nach dem offenkundigen Sinn und Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden." (Urteil vom 21.5.2005, Seite 33; BVerwG 2 WD 12.04).

Die Bundesanwaltschaft dagegen urteilt, dass "nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar" seien, "so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist" (AZ 3 ARP 8/06-3).

Damit befindet sich der Generalbundesanwalt zwar sich „in fortdauernder Übereinstimmung mit den … Zielsetzungen der Regierung“, aber er verstößt gegen das Grundgesetz, maßt sich als Beamter die Funktion eines Richters an und vereitelt die Bestrafung der Bundesregierung und der beteiligten deutschen Soldaten, die natürlich auf derartige Angriffshandlungen vorbereitet wurden: „Ob Wüstenkampf in den USA, Iglubau am Polarkreis, Dschungelkampf in Französisch Guayana, Fahrausbildung mit Schneemobilen oder Enduros, Ausbildung an Kajaks und Motorbooten, Fallschirmspringen oder Abseilen aus dem Hubschrauber, die Ausbildung sowie die Einsätze sind immer verschieden und immer wieder eine Herausforderung für die Männer und Frauen der KSK.“ (www.swat-einsatz-team.de/html/ksk.html - 51k)

 Die Bevölkerung, als Souverän dieses Staates, hat das Recht zu erfahren in welcher Wüste, in welche Dschungel und in welche Eisgebiete die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ausgedehnt werden sollen.

Wenn schon die Beamtenschaft die Regierung nicht kontrolliert, muss das die Bevölkerung selbst tun. Daher darf ihr der Weg zu den Straf-Gerichten nicht verwehrt werden. Genau das macht der Generalbundesanwalt und verstößt somit gegen

Art. 1 GG  (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und  Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20(3) GG „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Beteiligung an Angriffskriegen, die Unterstützung von Folterknechten, Diktatoren, Kriminellen und Drogenhändlern ist grundgesetzwidrig und damit UnRECHT.

 Art. 92 GG „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

Der Generalbundesanwalt ist Beamter und hat somit keine Befugnis RECHT zu sprechen oder zu verhindern.

Daher erstatte ich eine Strafanzeige wegen

des Verdachts der Strafvereitelung und der Rechtsbeugung

sowie wegen Verstoßes gegen den Diensteid und das Grundgesetz

gegen den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte

die die grundgesetzwidrigen und tlw. kriminellen Machenschaften der Bundesregierungen geflissentlich übersehen oder gar gedeckt haben.

W. May

Fahrenwalde, den 25.12.2007

Da diese Anzeige auch die Machenschaften der Regierungen beinhaltet erwarte ich den Nachweis, dass der sie behandelnde Staatsanwalt oder die Staatsanwältin aus Gründen der Befangenheit kein Mitglied der Bundesanwaltschaft ist und sich der Weisung des Justizministers nicht unterwirft. Die Staatsanwaltschaft kann in einem Rechtstaat nicht dem Gesetzgeber angegliedert oder unterworfen sein da sonst die Gefahr besteht, dass der Zugang zu den Gerichten verwehrt wird, wie diese Anzeige verdeutlicht.

In der Anlage erhalten Sie:

1.)    die CD-ROM „Klarheit schaffen“ mit den ausführlichen Artikeln zu den o.g. Anschuldigungen

2.)    Die DVD „Lüge und Wahrheit – Am Beispiel der Folterflüge“ (u.a. die Unterstützung deutscher Regierungen von Folter-Regimen)