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Hiermit erstatte ich eine Strafanzeige wegen
des Verdachts der Strafvereitelung und der Rechtsbeugung
sowie wegen Verstoßes gegen den Diensteid und das Grundgesetz
gegen den Generalbundesanwalt u.a.
Begründung:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so
beginnt der Art. 20 (2)GG. Weiter heißt es: „Sie
wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Das Volk wählt die Organe der Gesetzgebung, das Parlament.
Das ist die eine Säule des Staates. Die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung
sind die beiden anderen Säulen. In einem Rechtsstaat sollen sich die 3 Säulen
(Gewalten) gegenseitig kontrollieren um den Machtmissbrauch durch eine der
Gewalten zu verhindern.
Die Beamten- und die Richterschaft haben demnach gemeinsam
den Gesetzgeber zu kontrollieren. Sie sind es, die die Auswirkungen der Gesetze
in der Bevölkerung erleben und es ist ihre Pflicht, den Gesetzgeber zu
veranlassen Gesetze zurückzunehmen oder zu ändern, die dem Allgemeinwohl
widersprechen. So kann aus Gesetzen RECHT werden.
Die Richterschaft soll unabhängig sein und ist
ausschließlich dem Recht verpflichtet, wobei Gesetz nicht gleich RECHT ist.
Die Richterschaft und die Beamten müssen zusätzlich
kontrollieren, ob sich der Gesetzgeber selbst an das Grundgesetz hält. Beamte
sind „Diener des Volkes“ und haben immer die Interessen und die Rechte der
Bevölkerung gegenüber der Regierung zu vertreten.
Deshalb legen die Beamten einen Eid auf das Grundgesetz ab
und nicht etwa auf die Regierung:
BBG § 58 (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu
leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu
wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott
helfe."
Dies ist eine bewusste Änderung im Grundgesetz gegenüber der
Verfassung des 3. Reiches.
Dort hieß es im Gesetz
über die Vereidigung der Beamten vom 20. August 1934.
§ 2. 1. Der Diensteid der öffentlichen Beamten lautet:
"Ich schwöre: Ich
werde dem Führer
des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die
Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir
Gott helfe."
Mit der Änderung im Grundgesetz sollte verhindert werden,
dass die Beamtenschaft dem Gesetzgeber angeschlossen wird der dann eine
übermäßige Macht bekommt, wie das im 3. Reich der Fall war.
Nun hat die Bundesregierung dieses Staates geschickt die
oberste Staatsanwaltschaft zu „politischen Beamten“ erklärt und über die
Regierung der Säule der „Gesetzgebung“ angegliedert. Die Regierung besteht
mehrheitlich aus Abgeordneten des Bundestages und zählt faktisch zur
Gesetzgebung. Das verstößt zwar gegen das Rechtstaatprinzip und damit gegen das
Grundgesetz, aber wo keine Kontrolle ist, ist auch kein Richter.
Die folgenden Zitate sind aus der Internetseite der
Generalbundesanwaltschaft:
„Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof und die Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof werden auf Vorschlag des
Bundesministeriums der Justiz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
vom Bundespräsidenten ernannt (§ 149 GVG). Die Ernennung der Oberstaatsanwälte
und der Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof bedarf hingegen nicht
der Zustimmung
der Länderkammer.
Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte,
die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit
berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze
und Regelungen…
Die Stellung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der
Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 36 Abs. 1
Nr. 5 BBG i.V.m. § 31 BRRG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor,
dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn
einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen
der Regierung befindet…
… Der Generalbundesanwalt, die
Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof
sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen
Grundsätze und Regelungen…
…Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz
(§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem
Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.“ (Stand 27.2.07)
So
wurden aus „kontrollierenden“ Beamten willige „Politische Beamte“ die sich „in fortdauernder Übereinstimmung mit den … Zielsetzungen der Regierung“ (faktisch der
Gesetzgeber) befinden.
Offensichtlich
durch die Anbindung an die Regierung kam und kommt es, dass die obersten
Staatsanwälte Grundgesetzverstöße dieser und vorheriger Regierungen übersahen.
Hier
einige Beispiele die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sind
ausführlich auf der beiliegenden CD „Klarheit schaffen“ (siehe links unter: "Vertrieb") im Kapitel
„Politik/Lieb Vaterland“ dokumentiert. In Klammer die entsprechenden Artikel:
- In der realen Welt der Politik geht
es nicht nur und keineswegs vorrangig ums Gemeinwohl, sondern um die Interessen
der Akteure an Macht, Posten und Geld.
- Die Rechtsordnung achtet sonst
ziemlich penibel darauf, dass niemand an amtlichen Entscheidungen mitwirkt, bei
dem auch nur die Möglichkeit von Befangenheit besteht. Doch ausgerechnet an der
empfindlichsten Stelle, bei Zahlungen an Abgeordnete und Parteien, wird dieser
Grundsatz "vergessen".
- Verfassungswidrige Zahlungen an
Parteien werden zweifach vom Staat gefördert.
(siehe: Beutepolitik: Die Staatsfinanzierung der
Parteien)
- Die Schatteneinkommen vieler
Regierungsmitglieder des Bundes und der Länder sind eindeutig
verfassungswidrig.
(siehe: Schatteneinkommen und versuchte
Weißwaschung)
- Tatsächlich begehen die Parteien
Gesetzes- und Verfassungsbruch en masse: Ämterpatronage ist gesetzes- und
verfassungswidrig, wird aber gleichwohl tausendfach praktiziert.
- Die etablierten Parteien handeln tagtäglich rechts- und verfassungswidrig und entwickeln dabei
eine hohe kriminelle Energie.
- Die Staatsfinanzierung der
Fraktionen wird zur verdeckten verfassungswidrigen Parteienfinanzierung.
(siehe: Die Parteien als verfassungswidrige
Organisationen)
- Die
Ämterpatronage durch politische Parteien wird immer ungenierter betrieben.
Politikwissenschaftler schätzen, dass im CSU-regierten Bayern fast 90 Prozent
der Spitzenbeamten der Staatspartei angehören.
(siehe: Ämterpatronage)
- Keine
gesetzliche Regelung gibt es für die Parteistiftungen.
- Globalzuschüsse
für die politische Bildung über die Parteistiftungen sind verfassungsrechtlich
unzulässig.
(siehe: Politische Stiftungen)
- In
der zweiten Hälfte der 60er Jahre unterstützte der BND Iran direkt bei
Ausbildung und Aufbau des folternden Geheimdienstes SAVAG.
Waffenlieferungen erfolgen:
• an Nigeria, von 1967 bis 1970 Schauplatz des blutigen Biafra-Bürgerkrieges mit
zwei Millionen Toten; die Deutschen
belieferten beide Bürgerkriegsparteien;
• an Rhodesien, obwohl sich die Bundesrepublik dem im Dezember 1966 von der UNO
verhängten Handelsembargo gegen
das Regime von Jan Smith angeschlossen hatte;
• an Südafrika, das schon in jener Zeit als
Apartheid-Staat international
verrufen war;
• an Griechenland, wo seit 1967 eine Militärdiktatur jede
demokratische Opposition niederhielt;
• an Jordanien, seit Gründung in kriegerische Konflikte mit dem
gleichfalls von Bonn aufgerüsteten Israel verwickelt.
- Ein Dobbertin-Geschäft, das BND-Präsident
Wessel einräumte, ist auch aus heutiger Sicht besonders bemerkenswert: Die
Firma lieferte eine Uranprobe im Gegenwert von 1750 Mark an die Volksrepublik
China und bot Peking zugleich weitere zwanzig Tonnen Uran an.
- Ein
ganzes Referat des BND, die Dienststelle 906, organisierte den illegalen Waffenhandel unter
Gehlen und seinem Nachfolger Wessel.
- Das
Betätigungsfeld der Dienststelle 906 reichte von kleineren illegalen
Operationen im Waffenhandelsbereich bis zu verbotenen Inlandsoperationen. Die
Verantwortlichen in Bonn und Pullach sind juristisch nie belangt worden.
- Lizenzen
für den Bau von Kriegswaffen gingen an Südafrika und Rhodesien.
(siehe: Geheime Demokratie)
- Das Kanzleramt wusste um die
Proliferation von Nukleartechnologie ans Kap (Südafrika), unterband sie jedoch
nicht, sondern war mit dem südafrikanischen Geheimdienst bemüht, diese Vorgänge
unter Verschluss zu halten....
- Durch die Unterstützung der RENAMO (Resistencia Nacional
Moqambiquana) sollte der sozialistische
Staat Mosambik destabilisiert werden… Mit dabei sind der südafrikanische
Nachrichtendienst, der deutsche Bundesnachrichtendienst und die amerikanische
CIA.
- Die westdeutsche Hilfe für die
Terroristen (RENAMO) begann Mitte der 70er Jahre, als Angehörige der Renamo an
einer bayerischen Polizeischule in Augsburg ausgebildet wurden.
- Die Destabilisierung Mosambiks
geschah unter vier BND-Präsidenten.
- Von 1977 an war die Bundesrepublik
der größte Waffenlieferant Argentiniens und verhalf der Junta zu einem
bedeutenden militärisch-industriellen Komplex (Während der Diktatur sind
insgesamt 102 Fälle politisch verfolgter Deutscher bekannt geworden… 72
Deutsche wurden entführt und gelten bis heute als verschwunden).
- Während die SPD-nahe
Friedrich-Ebert-Stiftung die Sandinisten in Nicaragua unterstützte, setze die
CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem BND stammende Operativgelder des
sozialdemokratischen Kanzleramts zugunsten der Contras ein.
- Der BND unterstützte den MIT (Türkischer Geheimdienst) ab
1978 beim Aufbau seines Informations-
und Dokumentationssystems und half so, die Voraussetzungen für einen
schnellen Zugriff des Militärs auf Oppositionelle beim dritten Militärputsch
1980 zu schaffen.
(siehe: Unser Beitrag für die Menschenrechte)
- Bestechungsgelder, die nach den
Akten der Schweizer Bundesanwaltschaft auf Konten der CDU, der CSU und des BND
flossen.
- Erträge aus den
Waffenhandelsgeschäften des BND sind zu keiner Zeit, wie es die
Bundeshaushaltsordnung vorschreibt, in den Bundeshaushalt zurückgeflossen.
- Bis 1996 konnten Schmiergelder als
so genannte «nützliche Abgaben» von der Steuer abgesetzt werden.
(siehe: Waffenhandel und Bestechungsgelder)
- Zwischen Politikern, Unternehmen,
den Eliten der Geheimdienste und Teilen der organisierten Kriminalität gibt es
ein Zusammenspiel, ohne Wissen und Kontrolle einer demokratischen
Öffentlichkeit.
- Erst 1986 stellte sich heraus, dass
die Bombe (Celler Loch) vom Verfassungsschutz und GSG 9 gelegt worden war. An der Aktion direkt
beteiligt waren: ein Ministerialrat, zwei Hauptkommissare, andere hohe Beamte
und der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz.
- Obwohl die Staatsaktion (Celler-Loch)
womöglich eine ganze Latte von
Straftatbeständen erfüllte (gemeinschaftliche Sachbeschädigung,
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Vortäuschen einer Straftat etc.) wurde ihre Unrechtmäßigkeit nie festgestellt.
- Revoluzzer Peter Urbach war nicht irgendjemand,
sondern Agent des Berliner
Verfassungsschutzes.
- der V-Mann des Berliner
>Verfassungsschutzes<, Volker Weingraber, war direkt in den Fememord an
Ulrich Schmücker verwickelt.
- Mertins, der 1975 wegen illegalen Waffenhandels angeklagt worden war, wurde vom Bonner
Landgericht freigesprochen. Denn, so die Richter, alle Geschäfte der „Merex“ seien von Vertretern des BND und aus Kreisen
der damaligen Bundesregierung an sie herangetragen worden.
- Das Bundesunternehmen VEBEG spielt
nach Aussagen des französischen Richters Germain Segelin eine Schlüsselrolle
bei Waffentransfers.
- Waffen-, Drogen-, Gold- und
Devisenschmuggel findet entweder mit Kontrolle der Nachrichtendienste statt,
oder ihre Beobachter sind zumindest dabei.
- Illegaler Waffenhandel. Die
Drahtzieher dieses Deals, so stellte sich heraus, waren bundesdeutsche Geheimdienste.
- In den Schubladen deutscher
Amtsstuben liegen exakt ausgearbeitete Pläne zur Gründung einer staatlichen
Terrorgruppe.
- Zwei Polizeiagenten des
baden-württembergischen Landeskriminalamtes überreden Theo P. zu einem
Bombenanschlag auf das Bundesamt für Verfassungsschutz.
- Im September 1995 war, wie der Regierungssender „Stimme
Afghanistans“ meldete, eine geheime
Waffenlieferung aus der Bundesrepublik für die Taliban aufgedeckt
worden.
- 1998 eröffneten die Taliban mit
stillschweigender Duldung der Bundesregierung in Frankfurt/M. eine so genannte
diplomatische Vertretung.
(siehe: Terror in deutschen Landen)
- Es
gab offensichtlich keinen Verantwortlichen in Deutschland, der bereit war, in
der „Leuna“ Staatsaktion die Ermittlungen zu übernehmen.
- Mit
heimlich übergebenen Geldern dubioser Waffenhändler finanzierte sich die CDU.
- In
Briefkuverts waren Bargeldsummen bis zu 250000 Mark an Politiker gegangen. Das
Geld stammte aus schwarzen Kassen von Unternehmen wie dem Flick-Konzern.
- Um
an diese Gelder zu kommen, hatten die Parteien, allen voran die CDU,
offensichtlich kein Problem damit, die Gesetze zu brechen und den Konzernen
tatkräftig beim Hinterziehen von Steuern zu helfen.
- 1999, erklärte Helmut Kohl im ZDF, er habe rund 1,5
bis zwei Millionen Mark an Barspenden entgegengenommen. Er werde jedoch nicht
die Namen der Spender nennen, er habe ihnen sein Ehrenwort gegeben.
- Kurz
vor dem Regierungswechsel im Herbst 1998 vernichteten Kohls treue Beamte zwei
Drittel aller Akten und Daten im Bundeskanzleramt.
(siehe:
Kohl und Leuna)
- Um
die Kosovo-Krise voranzutreiben und den schwelenden Konflikt scharf zu machen
wurde spätestens seit 1996 der Aufbau der militanten terroristischen UCK vom
Bundesnachrichtendienst finanziell gefördert und personell betreut.
- Deutschland
legte gegen die Unterbindung von Waffenlieferungen an die UCK sein Veto ein.
- Im
Juni 1998 hatte Volker Rühe als erstes europäisches Regierungsmitglied einen
Nato-Krieg notfalls auch ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats propagiert.
- Zusammenfassend
ist zu konstatieren, dass die Bundesrepublik sich nicht nur der zahlreichen
Verbrechen schuldig gemacht hat, die mit der Bombardierung Jugoslawiens
untrennbar verbunden sind. Vielmehr hat Deutschland langfristig und stringent
auf die Entfachung dieses Krieges und die Besetzung des Kosovo durch deutsche
und andere Nato-Truppen hingearbeitet.
(siehe:
Wir in Jugoslawien)
- Nahe Peschawar (Afghanistan,w.m.)
bildeten GSG-9-Beamte Gotteskrieger gemeinsam mit ägyptischen und
saudi-arabischen Sondereinheiten aus. Arabische Freiwillige erhielten auch
Training und Unterweisung im pakistanischen Chaman und sogar in Oberbayern. In
Afghanistan selbst waren ein Sanitätsoffizier und ein Major des Amtes für
Nachrichtenwesen der Bundeswehr unterwegs, um Mudschaheddingruppen zu
unterstützen.
- Der BND-Offizier Lützerich, Deckname TURRET, war in den Jahren 1983/84 BND-Resident in Islamabad, … seine Aufgabe bestand in der Ausbildung von
Paschtunen im Sprengen sowjetischer Panzer.
- Ghulam Faruk Yakubi, der die Leitung des neuen afghanischen Geheimdienstes WAD übernahm, war
in der Bundesrepublik ausgebildet worden.
- Der BND, respektive einige seiner leitenden Beschäftigten,
sahen wieder einmal ein Geschäft. Ende Oktober 1997 enthüllt das Magazin Stern
die Operation SOMMERREGEN, in deren
Verlauf Heerscharen von Rebellen in Afghanistan eingekleidet wurden Aber sie
erhielten auch Nachtsicht- und Minensuchgeräte, ABC-Abwehrmaterial, Lastwagen,
Zelte und was sonst noch nützlich war im unwirtlichen Hindukusch.
- Der Stern registrierte für die 90er
Jahre weitere Geschäfte des BND mit Teheran, dem Libanon und der PLO, die zum Teil wieder
über Umwege finanziert und abgewickelt wurden und an denen weitere namhafte
deutsche Unternehmen beteiligt waren. Die Enthüllungen des Hamburger Magazins
blieben folgenlos.
(siehe: Wir in Afghanistan)
- Von 1981 bis 1989 lieferte die
Bundesrepublik nachrichtendienstliche und militärische Technik von Radargeräten
bis zu Chiffriermaschinen im Wert von rund 500 Millionen Mark in den Irak.
- Irakische Polizeioffiziere reisten
zu Lehrgängen beim Landeskriminalamt in München an und erhielten Unterricht an
den Polizeischulen Augsburg und Rosenheim. Der BND veranstaltete an seiner
Schule für den höheren Dienst am Haarsee Lehrgänge für irakische
Geheimdienstoffiziere. Endgültig zum Handlanger des Terrorregimes in Bagdad
machte sich der BND durch eine Übereinkunft, die Unterstützung bei der
Kontrolle der irakischen Opposition vorsah. Konkret bedeutete dies, dass der
BND seine Informationen über in der Bundesrepublik lebende irakische
Oppositionelle und besonders auch Informationen über Asylsuchende nach Bagdad
weiterleitete.
- Durch die Vermittlung des BND
werden an den Irak 32 Daimler Benz 380 SE und 280 GE über gepanzerte Fahrzeuge,
Kommandofahrzeuge, Schießstände bis hin zu 30000 Hand- und Blendgranaten, 600
Maschinenpistolen, 125 G3-Gewehren und zwei Millionen Schuss Munition verkauft.
- Geheimdienstutensilien im Wert von
rund 28 Millionen Mark werden an den Irak geliefert.
- Auch die Todfeinde Saddam Husseins,
die iranischen Gotteskrieger, wurden mit Nachrichtentechnik im Wert von 80
Millionen Mark beliefert.
- 1980 erhielt Libyen das Radarsystem
LASSY geliefert, für das AEG-Telefunken die Ausfuhrgenehmigung beantragte und
erhielt, und Anfang der 80er Jahre folgte der Bau eines Systems von 46
Kommandobunkern mit Kommunikations- und Abhörsystemen. Wert: 200 Millionen
Mark.
- Der Stern veröffentlicht zwei Artikeln unter den
Überschriften «Die Lybien-Connection» und «Exporte liefen wie geschmiert» eine
Recherche, nach der die Telemit jahrelang die FDP mit mehr als einer Million Mark per anno geschmiert habe, um sich
die Verantwortlichen für heikle Exportgenehmigungen gewogen zu halten.
- Von 1978 bis 1986 habe das Regime
in Bagdad militärisches Material für rund 100 Millionen Mark bei dem Münchner
Unternehmen gekauft. Mit Wissen, Erlaubnis und sauberen Papieren. Das
Kriegsmaterial sei zum Teil falsch deklariert worden. Der damalige Präsident
des Bundesnachrichtendientes, Klaus Kinkel, habe von den Aktivitäten gewusst.
(siehe: Wir im Irak)
- Es
werden immer wieder Menschen angeworben, die gerade dabei sind, sich aus der
Neonazi-Szene zu lösen. Anstatt ihnen dabei Hilfestellung zu geben, werden sie
dazu überredet oder genötigt, noch tiefer in die Szene einzusteigen, um dem VS
als V-Leute zu dienen. Das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch
ein klarer Verfassungsbruch…
- Aus
Gründen des Quellenschutzes führt der geheime V-Mann-Einsatz fast zwangsläufig
zu rechtsstaatswidrigen, nicht-öffentlichen Geheimverfahren, in denen Akten
manipuliert und Zeugen gesperrt werden oder nur mit eingeschränkten
Aussagegenehmigungen auftreten dürfen. Damit werden die Rechte der Angeklagten
und ihrer Verteidigung drastisch beschnitten. Ihnen wird verwehrt, die Glaubwürdigkeit
der zumeist höchst dubiosen V-Leute in einem öffentlichen Verfahren zu
hinterfragen. Das ist ein gravierender Verstoß gegen das verfassungsrechtlich
garantierte rechtliche Gehör und den rechtsstaatlichen Anspruch auf ein faires
Verfahren…
- Was von
VS-Verantwortlichen zur Beeinflussung des Bundesverfassungsgerichts
emotionsgeladen ausgebreitet wurde, beweist
letztlich unfreiwillig, wie der VS und damit der Staat Menschen systematisch
instrumentalisiert, in brandgefährliche Lebenslagen und oft ausweglose
Situationen manövriert. Die betroffenen Menschen werden zu bloßen Objekten
staatlicher Sicherheitspolitik gemacht — ein Vorgang, der keineswegs dem
Menschenbild des Grundgesetzes entspricht und deshalb verfassungswidrig ist…“
(siehe:
Wer schützt die Verfassung?)
- Manche
V-Leute schrecken noch nicht einmal vor der Gründung verfassungsfeindlicher
Gruppierungen zurück, die ohne sie niemals existieren würden (z. B. Fall V-Mann
Wobbe).
- Obwohl
V-Leute in der Praxis schon aus »Tarnungsgründen« Straftaten verüben oder zu
solchen anstacheln, ist ihnen dies prinzipiell nicht erlaubt, auch nicht zu
einem guten, zu einem »höheren« Zweck.
- Die
Liste schwerer Straftaten, an denen V-Leute entgegen aller Gesetze und
Dienstvorschriften beteiligt waren, ist ziemlich lang… Und das Schlimmste:
Der VS deckt die Straftäter oft genug und schaltet sie nicht unverzüglich ab.
Und so können sich kriminelle V-Leute in ihrem Tun ermutigt und bestärkt fühlen
und unangefochten weitermachen wie bisher mit Rückendeckung ihrer VS-Führung.
Im strafrechtlichen Sprachgebrauch nennt man dieses Verhalten psychische
Unterstützung von Kriminellen, Beihilfe zu Straftaten, Teilnahme durch
Unterlassen an den dabei begangenen Delikten. Das ist zwar strafbar, doch
der VS mitsamt seinen V-Mann Führern ist dafür bislang nie zur Rechenschaft
gezogen worden obwohl er sich das Fehlverhalten seiner V-Leute zurechnen
lassen muss, zumal wenn dadurch Dritten Schaden zugefügt wurde.
(siehe: Krimineller Einsatz)
- Zwei
V-Leute des VS hatten sich — ohne von ihrer jeweiligen V-Mann-Eigenschaft zu
wissen — zusammengetan, um gewaltverherrlichende CDs
zu produzieren und jeweils mit Rückendeckung ihrer Dienstherren unter die Leute
zu bringen.
- Trotz
offenkundig schwerer Straftaten wurde T. S. nicht rechtzeitig abgeschaltet, im
Gegenteil: Er wurde vom VS gegenüber der Polizei geheimdienstlich
abgeschirmt.
(siehe: Mordaufruf)
- Der
VS ist seit Jahren, gar Jahrzehnten über ein ganzes Netz von bezahlten V-Leuten
in die rechtsextreme NPD und ihre rassistischen Machenschaften verstrickt,
steckt also knietief im braunen Sumpf.
- V-Leute
im Dienste des VS haben in der NPD eine teils verfassungswidrige, teils
kriminelle, teils provozierende, teils prägende Rolle gespielt, von der sich
der VS und damit der Staat nicht freizeichnen können.
Auch und gerade nicht, wenn dies im Namen der Demokratie, der Verfassung und
der Freiheit geschieht… Ihre Aktivitäten sind nicht allein der NPD, sondern
auch dem Staat zuzurechnen. Das bedeutet: Der Staat trägt dafür eine
Mitverantwortung…”
(siehe:
Die NPD)
Auf der CD »Extreme Hatred«,
»Extremer Hass«, die von Agenten des Verfassungsschutzes vertrieben wurde
ist u.a. das Lied »Hippies «.
Der Text: „Hippies
sind der letzte Krach,
fang sie ein
und hängt sie auf, schlitzt sie auf und brüht sie gar.
Fresst sie auf
und kotzt sie raus, Grüne sind der letzte Dreck…“
Da
ich selbst ein „Hippie“ bin, habe ich mit meinen Steuergeldern meinen eigenen
Mordaufruf finanziert der von Agenten des Verfassungsschutzes verbreitet wurde.In
einem angeblichen Rechtsstaat in dem über 1 Million Beamte von der
Bevölkerung bezahlt werden das Grundgesetz zu wahren kann es nicht
sein, dass
Staatsorgane ungestraft Terroranschläge durchführen oder
andere dazu ermutigen.
Es kann auch nicht sein, dass Staatsorgane ungestraft Straftaten,
Folterknechte, Kriminelle und Drogenhändler unterstützen,
illegalen
Waffenhandel betreiben, grundgesetzwidrige Parteienfinanzierungen
dulden und
tatenlos zusehen, wie Bundeskanzler und Minister fortgesetzt gegen das
Prinzip
der Gewaltenteilung verstoßen, indem sie neben ihrem Amt auch
noch als
Abgeordnete tätig sind und eine „Entschädigung“
erhalten weil sie angeblich ihren
Beruf nicht mehr ausüben (siehe links: "Strafanzeige gegen
Bundeskanzlerin"). Das ist nur dann möglich wenn an der Spitze der
Beamtenschaft die Kontrolle nicht erwünscht ist.
Seit der Verurteilung der USA durch den Internationalen Strafgerichtshof in
Den Haag -wegen Terror-Akte in Nicaragua- unterstützten die Bundesregierungen
ganz offen und ungestraft eine „Terroristische Vereinigung“. Dieser Sachverhalt
alleine hätte den Generalbundesanwalt tätig werden lassen müssen. Dann hätte
sich dieses Land die vielfältigen Verstrickungen in die internationale Politik-Kriminalität
zum Teil ersparen können.
Ich
habe die o.g. strafrechtlich relevanten Handlungen unserer Politiker
aufgelistet, wohl wissend, dass sie zum großen Teil nicht unter die Amtszeit
des derzeitigen Generalbundesanwalts fallen. Gleichwohl zeigen sie, dass die
Bundesrepublik Deutschland weit davon entfernt ist ein Rechtstaat zu sein. Der
Gesetzgeber hat es von Anfang an verstanden seine Macht grundgesetzwidrig
aufzubauen und zu festigen. Aus „Diener des Volkes“ wurden „Diener der
Regierung“. Vergessen ist der Eid und der Schwur „das Grundgesetz zu wahren“.
Es gilt der Eid des 3. Reiches, diesmal in leicht abgewandelter Form: "Ich schwöre: Ich werde der Führung der
Bundesrepublik Deutschland treu und gehorsam sein und ihre Gesetze beachten, so wahr mir Gott
helfe."
Zwar
wurden die Gesetze des Gesetzgebers beachtet, aber der Gesetzgeber selbst wurde
nicht kontrolliert und seine Handlungen nicht hinterfragt.
Ich selbst habe mehrere Strafanzeigen wegen der Beteiligung der
Bundesrepublik Deutschland an Angriffshandlungen erstattet die alle
abgeschmettert wurden. Staatsanwältin Voß (Neubrandenburg) und
Generalstaatsanwalt Gärtner (Rostock) haben mich belehrt, dass der Angriff
durch die USA Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen sei. Sie fahren
fort: „Er ist daher auch dem für die
Strafverfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständigen
Generalbundesanwalt bekannt geworden, der die Medien-Berichterstattung
dahingehend auswertet, ob sie Verdachtsmomente für das Vorliegen von hier zu
verfolgenden Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch enthält....“
Mit anderen Worten: Die Staatsanwälte dieser Republik handeln nicht
selbständig weil der Generalbundesanwalt angeblich von sich aus tätig wird wenn
er Verdachtsmomente für das Vorliegen von Straftaten hat.
Wenn dem so ist, dann ist dem Generalbundesanwaltschaft auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
(2. Wehrdienstsenat) Nr. 38/2005: BVerwG 2 WD 12.04 vom 22.06.2005 bekannt
geworden. Darin heißt es u.a.:
„a) Gegen den am 20. März 2003 von den
USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak
bestanden und bestehen gravierende
rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das
sonstige geltende Völkerrecht (dazu 4.1.4.1.1). Für den Krieg konnten sich
die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des
UN-Sicherheitsrates (dazu 4.1.4.1.1a) noch auf das in Art. 51
UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen (dazu
4.1.4.1.1b).
19b) Die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland hat nach den vom Senat getroffenen Festsstellungen im Zusammenhang
mit dem Krieg gegen den Irak den Regierungen der USA und des UK die Zusagen
gemacht und erfüllt, für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet „Überflugrechte"
zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen „Einrichtungen" zu nutzen und
für den „Schutz dieser Einrichtungen" in einem näher festgelegten Umfang
zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen
zur „Überwachung des türkischen Luftraums" zugestimmt.
20c) Gegen
diese Unterstützungsleistungen bestanden/bestehen gravierende völkerrechtliche
Bedenken, die der Sache nach für den Soldaten Veranlassung waren, die
Ausführung der ihm erteilten beiden Befehle zu verweigern, weil er sonst eine
eigene Verstrickung in den Krieg befürchtete. Anhaltspunkte und Maßstab für die
Beurteilung der Völkerrechtsmäßigkeit der Unterstützung eines
völkerrechtswidrigen Krieges ergeben sich aus der von der UN-Generalversammlung
im Konsens beschlossenen „Aggressionsdefinition" (Art. 3 Buchst. f) vom
14. Dezember 1974, den Arbeiten der „International Law Commission" sowie
aus dem völkerrechtlichen Neutralitätsrecht, das vor allem in dem V. Haager
Abkommen vom 18. Oktober 1907 normiert ist, das in Deutschland seit dem 25.
Oktober 1910 in Kraft ist und dessen Regelungen auch in die vom Bundesminister
der Verteidigung erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 15/2 vom August 1992
aufgenommen worden sind (dazu 4.1.4.1.2 und 4.1.4.1.4))
21d) Von den sich daraus ergebenden
völkerrechtlichen Verpflichtungen wurde die Bundesrepublik Deutschland im
Irak-Krieg nicht dadurch freigestellt, dass sie Mitglied der NATO war und ist,
der auch die Krieg führenden Staaten (USA, UK sowie weitere Mitglieder der
Kriegskoalition) angehören (dazu 4.1.4.1.3). Weder der NATO-Vertrag (dazu 4.1.4.1.3a), das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
(dazu 4.1.4.1.3b) noch der
Aufenthaltsvertrag (dazu 4.1.4.1.3c) sehen
eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta
und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern
zu unterstützen.“
„Gegen diese Unterstützungsleistungen
bestanden/bestehen gravierende völkerrechtliche Bedenken“ urteilt das
Bundesverwaltungsgericht. Dieses Urteil müsste Anlass genug sein Ermittlungen
gegen die Bundesregierung aufzunehmen damit ein „unabhängiges“ Gericht die
Sachlage beurteilen kann.
Dabei ist in dem Urteil der Verwaltungsrichter die deutsche Spezialeinheit
KSK, die verdeckt auf Kriegsschauplätzen tätig ist, nicht einmal erwähnt. Deutsche
KSK-Soldaten sind an vorderster Front dabei, berichtete „monitor“ und die
Bundesregierung hat den Einsatz der Sondereinheit bestätigt.
Die Bevölkerung dieses Landes hat ein Recht darauf zu erfahren was diese
Elite Truppe in Afghanistan oder im Irak treibt. Dass ihr Einsatz unter
strenger Geheimhaltung läuft deutet darauf hin, dass rechtswidriges Handeln
vertuscht werden soll. In der Zeitschrift „Die Bundeswehr 8/97, S.66“ heißt es:
"Keiner sieht sie kommen. Keiner
weiß, daß sie da sind. Und wenn ihre Mission beendet ist, gibt es keinen Beweis
dafür, daß sie jemals da waren."
Nun gibt es genügend Beweise, dass KSK-Soldaten in
Kriegsgebieten aktiv sind. Juristisch gesehen sind das Beteiligungen an
Angriffskriegen die meist von der Regierung eines verurteilten Terror-Staates
(USA) ausgeführt werden und offensichtlich gegen internationales Recht
verstoßen. Dieses Unrecht kann leider nicht festgestellt werden, da die
mutmaßlichen Täter (US-Regierungen) seit dem o.g. Urteil keine internationalen
Gerichte mehr anerkennen. Eine Verurteilung von einem deutschen Gericht
verhindert die Staatsanwaltschaft wie ich mehrfach erfahren musste.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Teilnahme an
Angriffskriegen unmissverständlich festgestellt: "Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassungs wegen bereits nicht
"vorbereitet` werden darf, so darf er nach dem offenkundigen Sinn und
Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden."
(Urteil vom 21.5.2005, Seite 33; BVerwG 2 WD 12.04).
Die Bundesanwaltschaft dagegen urteilt, dass "nur die Vorbereitung an einem
Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar" seien, "so dass auch die Beteiligung an einem
von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist" (AZ 3 ARP
8/06-3).
Damit befindet sich der Generalbundesanwalt zwar sich „in fortdauernder Übereinstimmung mit den …
Zielsetzungen der Regierung“, aber er verstößt gegen das Grundgesetz, maßt
sich als Beamter die Funktion eines Richters an und vereitelt die Bestrafung
der Bundesregierung und der beteiligten deutschen Soldaten, die natürlich auf
derartige Angriffshandlungen vorbereitet wurden: „Ob Wüstenkampf in den USA, Iglubau am Polarkreis, Dschungelkampf in
Französisch Guayana, Fahrausbildung mit Schneemobilen oder Enduros, Ausbildung
an Kajaks und Motorbooten, Fallschirmspringen oder Abseilen aus dem
Hubschrauber, die Ausbildung sowie die Einsätze sind immer verschieden und
immer wieder eine Herausforderung für die Männer und Frauen der KSK.“ (www.swat-einsatz-team.de/html/ksk.html - 51k)
Die Bevölkerung, als Souverän dieses Staates, hat das Recht
zu erfahren in welcher Wüste, in welche Dschungel und in welche Eisgebiete die
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ausgedehnt werden sollen.
Wenn schon
die Beamtenschaft die Regierung nicht kontrolliert, muss das die Bevölkerung
selbst tun. Daher darf ihr der Weg zu den Straf-Gerichten nicht verwehrt
werden. Genau das macht der Generalbundesanwalt und verstößt somit gegen
Art.
1 GG (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes
Recht.
Art. 20(3) GG „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Die
Beteiligung an Angriffskriegen, die Unterstützung von Folterknechten,
Diktatoren, Kriminellen und Drogenhändlern ist grundgesetzwidrig und damit
UnRECHT.
Art. 92 GG „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch
das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen
Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“
Der
Generalbundesanwalt ist Beamter und hat somit keine Befugnis RECHT zu sprechen
oder zu verhindern.
Daher erstatte ich eine Strafanzeige wegen
des Verdachts der Strafvereitelung und der
Rechtsbeugung
sowie wegen Verstoßes gegen den Diensteid und das
Grundgesetz
gegen den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte,
die
die grundgesetzwidrigen und tlw. kriminellen Machenschaften der
Bundesregierungen geflissentlich übersehen oder gar gedeckt haben.
W. May
Fahrenwalde, den 25.12.2007
Da diese Anzeige auch die Machenschaften der Regierungen
beinhaltet erwarte ich den Nachweis, dass der sie behandelnde Staatsanwalt oder
die Staatsanwältin aus Gründen der Befangenheit kein Mitglied der
Bundesanwaltschaft ist und sich der Weisung des Justizministers nicht
unterwirft. Die Staatsanwaltschaft kann in einem Rechtstaat nicht dem
Gesetzgeber angegliedert oder unterworfen sein da sonst die Gefahr besteht,
dass der Zugang zu den Gerichten verwehrt wird, wie diese Anzeige verdeutlicht.
In der Anlage erhalten Sie:
1.) die CD-ROM „Klarheit schaffen“ mit den ausführlichen Artikeln
zu den o.g. Anschuldigungen
2.) Die DVD „Lüge
und Wahrheit – Am Beispiel der Folterflüge“ (u.a. die Unterstützung deutscher
Regierungen von Folter-Regimen)
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