verfassungsbeschwerde gegen kath. kirche 

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de























































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Am 9.1.08 erhalte ich die Antwort: 

Akz: 8388/07

Ihre Eingabe vom 26.12.2007

 Sehr geehrter Herr May,

 über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde informiert Sie das beige­fügte Merkblatt.

 Wie Sie daraus unter anderem ersehen, kann eine Verfassungsbeschwerde nur gegen Hoheitsak­te,etwa eine mit weiteren Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidung erho­ben werden. Eine Verfassungsbeschwerde könnte sich nicht gegen die Bundesrepublik Deutsch­land oder die katholische Kirche als solche richten.

 Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage wurde Ihre Eingabe gemüß § 60 GOBVerfG als Justiz­verwaltungsangelegenheit bearbeitet (vgl. hierzu Abschnitt VIII des Merkblatts).

Mit freundlichen Grüßen                                                                   

Im Auftrag

Dr. Hiegert

Ministerialrat

Es gilt weiterhin: