Die Verhandlung

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de
Zum Gerichtsverfahren
Begründung der Klage
Eigentum an Grund und Boden
Eigentum aus der Sicht Gottes
Rechtsauffassung des Amtes
Schlussworte

Die Klage Teil 2:
Das Urheberrecht und Gott

Die Verhandlung

Ergebnis

Strafanzeige gegen die Richterin

Strafanzeige gegen die Amtsleiterin





















































































































































    Die Verhandlung

    Die Platzordnung

    Ich hatte, als Vertreter der Belange des Volkes, mich auf einen öffentlichen Sitzplatz gesetzt. 

    Die Richterin verlangte, dass ich die Rolle des Klägers übernehme. Somit saß ich zwischen dem „Volk“, das zwar spärlich aber engagiert vertreten war, und der Vertreterin des Gerichts.

    Die Beklagte, das Amt Uecker-Randow (als Vertreterin des Gesetzgebers) hatte ihre Teilnahme bereits frühzeitig abgesagt. Offensichtlich ist den Beamten nicht bewusst, dass sie „Diener des Volkes“ sind und der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft abzulegen haben. Ihnen ist wohl nicht klar, dass sie vom Volk und nicht von der Regierung bezahlt werden (was das Volk, das in der Lage ist Mauern einzureißen, auch leicht ändern kann).

    Die Sitzplätze der Beklagten waren also leer.

          Die Verhandlungsleitung hatte eine Richterin, die, obwohl sie „Im Namen des Volkes“ urteilt, am                         weitesten entfernt von dem Volk ihren Platz einnahm.

Begründung meiner Anträge

    Entgegen der Verwaltungsgerichtsordnung, die einen freien Vortrag fordert, las ich meine Begründung vom Blatt ab, damit ich sie hier veröffentlichen kann.

    Meine Rede:

    Am 28.6.09 hatte ich schriftlich beantragt:

    Sollte die Verwaltungsgerichtsordnung den Ablauf des Verfahrens anders regeln, als in der ZPO beschrieben, beantrage ich eine entsprechende Aufklärung vor der Verhandlung.

    Ich beantrage die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorzubereiten, da mir bis heute noch keine Gegendarstellung der Beklagten zum Eigentumsrecht an Grund und Boden vorliegt.

    Ich beantrage den Nachweis, dass GOTT das Grundstück, für das ich Grundsteuer bezahlen soll, an einen Menschen oder eine Regierung übergeben hat.

Am 11.10.09 hatte ich beantragt:

Ich beantrage den Nachweis zu führen, dass Gott als Urheber (Schöpfer) der Erde seine Rechte an einen Menschen abgetreten, und genehmigt hat, dass auf Grundstücke eine Gebühr erhoben werden dürfen.“

Begründung zu Antrag 1:

Ich hatte bereits schon einmal eine Klage gegen das Amt Uecker-Randow wegen der Grundsteuer eingereicht. Ohne eine Verhandlung hat der zuständige Richter ein Urteil gefällt.
Faktisch hat der Richter die Verteidigung der Beklagten übernommen. Das aber steht im Widerspruch zu der Verwaltungsgerichtsordnung.
Nach § 1 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch „unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte“ ausgeübt.

Demnach ist das Verwaltungsgericht nicht dazu da, den Behörden den Rücken frei zu halten, sondern der Vorsitzende hat die Streitsache mit den Beteiligten (Zitat:) tatsächlich und rechtlich zu erörtern. (§ 104 VwGO).

An erster Stelle steht die tatsächliche Erörterung, dann erst folgt die rechtliche Beurteilung. Zur tatsächlichen Erörterung hat das Amt Uecker-Randow bisher nichts beigetragen, obwohl es seine Pflicht gewesen wäre.

Nach der Verwaltungverfahrensordnung § 24 Absatz 1 ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen.
Ich zitiere Absatz 2: „Die Behörde hat dabei alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.“

Da mir keine Stellungnahme des Amtes zu den Themen „Eigentumsrecht an der Erde“ und „Urheberrecht an der gesamten Schöpfung“ vorlag, hatte ich beantragt die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorzubereiten (Antrag 2).
Dies entspricht dem § 86 VwGO Absatz 4.
Zitat: „Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen.“
Da mir kein gegenteiliger Schriftsatz des Amtes Uecker-Randow vorliegt, schließe ich daraus, dass
„alle für die Feststellung und Beurteilung des tatsächlichen Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben wurden“ und sich der Amtsleiter meiner Begründung anschließt.

Ich fasse das Ergebnis zusammen:

  1. Die Existenz Gottes ist unbestritten.

  2. Gott ist der Schöpfer der Erde und der Tiere und daher sind die Urheberrechte bei ihm.

  3. Gott ist der Eigentümer der Erde.

Ich erlaube mir hier noch 2 weitere Zitate aus der Bibel anzuführen, die nicht in der schriftlichen Klagebegründung enthalten sind:

(Psalm 24) „Die Erde ist des HERRN und was darinnen ist, der Erdboden und was darauf wohnt.“

und

(3 Mose 25.23)„Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.“

Damit sind wir bei der Begründung des 3. Antrages.

Moses hat etwa 1500 vor Christus gelebt. Spätestens seit dieser Zeit sind die tatsächlichen Eigentumsrechte bekannt und dokumentiert.
Gleichwohl werden sie von einer bestimmtem Menschengruppe nicht beachtet.
Das hat seinen Grund: Wenn die Erde von allen Menschen zu gleichen Teilen genutzt werden könnte, gäbe es keine Könige, keine Diktatoren, keine Herrscher und keine Beherrschten. Die Herrscher waren und sind es, die die Erde für sich beanspruchen. Sie machen die Gesetze, die ihnen die Unterdrückung und Ausbeutung der übrigen Menschen und der Ressourcen ermöglichen.

Daher sind die existierenden Gesetze für die Beurteilung des tatsächlichen Sachverhalts bedeutungslos.

Gesetze dienen nicht unbedingt der Gerechtigkeit.
Bestätigt wird das durch den Richtereid:

"Ich schwöre, ... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen...." (Deutsches Richtergesetz § 38)

Ich habe den Eid bewusst gekürzt, denn damit wird offensichtlich, dass es nicht die Aufgabe der Richterschaft ist, eine Regierung, eine Behörde oder ein Gesetzeswerk zu schützen, sondern „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Das Wörtchen „nur“ schließt alles andere aus, auch die derzeitige Gesetzeslage.

Vorrang haben die Wahrheit und die Gerechtigkeit.

Daher ist der Widerspruchsbescheid des Amtes Uecker-Randow zur Findung der tatsächlichen Sachlage unerheblich, da sich das Amt lediglich auf Gesetze beruft und nicht auf die Eigentumsverhältnisse und die Urheberrechte eingeht.

Daher beantrage ich:

  1. Die Beklagte solle den Beweis führen, dass das von mir bewohnte Grundstück rechtmäßig an den Ersteigentümer übergegangen ist, also nicht durch Raub oder Besetzung. Hierüber müsste es demnach eine Urkunde oder ein vergleichbares Schriftstück geben.“

  2. Die Beklagte solle den Beweis führen, dass es möglich ist ein Kunstwerk (z.B. einen Hund) ohne einen Urheber (Schöpfer) zu erstellen.“


Soweit meine mündliche Begründung der Anträge.
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Die tatsächliche Sachaufklärung

Da die Beklagte nicht erschienen war, keinen der Anträge behandelt hatte, keine gegenteiligen Stellungnahmen zum tatsächlichen Sachverhalt abgegeben hatte und keine der geforderten Urkunden vorgelegt hatte, war die Sachlage klar. Alle Argumente waren auf meiner Seite und nicht widerlegt.

Die Richterin wollte in der Öffentlichkeit die Verteidigung der Beklagten nicht übernehmen, denn dann hätte sie sich auf den leeren Platz der Beklagten setzen müssen.

Sie zog es vor keine Gegenargumente zu dem tatsächlichen Sachverhalt zu bringen und ging auf die Gesetzeslage ein, die von niemanden bestritten wurde. Mein Einwand, dass es ihre Aufgabe sei, zu überprüfen, ob der tatsächlichen Sachverhalt mit der Gesetzeslage übereinstimmt, wurde vom Tisch gewischt. Als Richterin eines Staates müsse sie sich an die Gesetze halten und nicht „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“.

Dummer Weise sind das gleich mehrere Lügen.

  1. Hält sie sich selbst nicht an die Gesetze, denn sie missachtet mit dem Urteil die Existenz Gottes, das Eigentumsrecht, das Urheberrecht, das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung.

  2. Duldet sie den Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Amt, das seiner Auskunftspflicht nicht nach kam.

  3. Verstößt sie selbst, mit ihrer Prozessführung, gegen die Verwaltungsgerichtsordnung und die Zivilprozessordnung.

  4. Hat sie den Eid geleistet „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen“, und das winzige Wörtchen „nur“ schließt die Gesetzeslage aus.

Nur wenn die Wahrheit und die Gerechtigkeit der Maßstab richterlicher Entscheidungen sind können Diktaturen und andere Unrechtssysteme verhindert werden.

Mit Gesetzen kann man den Überfall auf andere Länder rechtfertigen; Menschen unwürdig behandeln; Juden, Sinti und Kommunisten „legal“ verfolgen und vergasen; Mauern bauen um Brüder und Schwestern voneinander zu trennen und dann Flüchtlinge an der Grenze erschießen lassen.

Das alles hatten wir in diesem Lande schon einmal und immer hat die Richterschaft die Gesetze und nicht die Wahrheit und die Menschlichkeit vertreten.

Entweder die Beamten und die Richterschaft beginnen der jetzigen Regierung die Gefolgschaft zu verweigern oder das Volk wird in die nächste Katastrophe geführt. Die Weichen dazu sind gestellt. Die Gesetze sind gemacht oder vorbereitet.

Wenn nicht Wahrheit und Gerechtigkeit siegen werden Lüge und Unrecht große Teile der Bevölkerung vernichten.

So verhinderte die Richterin die tatsächliche Sachlage und verurteilte mich zur Zahlung der Steuern.

Und weil sie weder auf der Seite der Wahrheit und der Gerechtigkeit stand, noch die geltenden Gesetze einhielt, habe ich eine Strafanzeige gegen sie erstattet.

Und weil die Leiterin des Amtes Uecker-Randow ebenfalls die Gesetze missachtet habe ich auch eine Strafanzeige gegen Sie erstattet.