klage wegen personalausweis  

werner may   im paradies   17309 fahrenwalde     e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de









































































































































































































































































































































Ergebnis

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Hiermit erhebe ich Klage 

gegen den Bescheid des Amtes Uecker-Randow

mit dem Akz. 01.02000-10000

 Ich bezweifele, dass es sich um beim Amt Uecker-Randow um ein rechtmäßiges Amt handelt. Meiner Meinung nach hat das Amt Uecker-Randow grundsätzlich keine Kompetenz, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig.


Begründung:

 Da mein Personalausweis abgelaufen ist, hatte ich am 28.8.07 bei der zuständigen Stelle beim Amt Uecker-Randow nachgefragt:

 1.)  Ist die Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiger Staat?

Juristisch fehlt die Legitimation dieses Staates durch das Volk von Anbeginn an, da die Bevölkerung nie einer Staatsgründung zugestimmt hat. Auch gibt es nachweislich keine vom Volk verabschiedete Verfassung. Es gibt seit fast 60 Jahren das „Provisorium“ Grundgesetz in dem der Charakter des Gesetzwerkes eindeutig beschrieben war:

"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (GG Artikel 146)

Die neue Präambel des Grundgesetzes lügt, wenn sie behauptet, das gesamte deutsche Volk habe das Grundgesetz in freier Entscheidung beschlossen, die Wiedervereinigung vollendet und damit gelte das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk. Die in der Urform der Grundgesetz-Präambel geforderte Wiedervereinigung kann bereits der Logik nach nur dann stattgefunden haben, wenn Deutschland in den Grenzen WIEDER vereint wird, in denen es zuvor vereint war. Da die DDR und die BRD zuvor niemals vereint waren und Deutschland zu keinem Zeitpunkt vor deren Gründung kleiner war als im Grenzstand vom 31.12.1937, ergibt sich unzweifelhaft, dass durch die schlichte Zusammenlegung von BRD und DDR die Wiedervereinigung eben nicht erfolgt ist.
Die BRD ist also noch nicht in den Gebietsstand des noch immer in den Grenzen von 1937 bestehenden deutschen Staates gelangt und kann infolgedessen nicht behaupten, der deutsche Staat selbst oder nunmehr identisch mit diesem zu sein, was eine faktische Wiedervereinigung zumindest nach der territorialen Identität her gewesen wäre (Ostgebiete).

Es kann auch nicht vorgegeben werden die gewählten Regierungen hätten im Auftrag des Volkes der Staatsgründung zugestimmt oder in seinem Namen eine Verfassung ausgearbeitet und beschlossen. Die meisten Abgeordneten, die die Regierung stellen und wählen, sind in der Regel grundgesetzwidrig an die Macht gekommen. Ihre Wahlen waren weder „Frei“ noch „Unmittelbar“, wie es vom Grundgesetz in Artikel 38(1) verlangt wird. (Das Wort „Frei“ bedeutet nach der Definition des Parlamentarischen Rates: Ohne Beeinflussung durch eine Partei).

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Die Abgeordneten sind faktisch keine Vertreter des ganzen Volkes sondern Parteienvertreter. Parteien sind immer nur Teile der Bevölkerung.

(Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie auf der CD-ROM "Klarheit schaffen")

Heute wir uns erzählt: Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 sei das GG durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Bekanntlich hat die deutsche Bevölkerung über keine Verfassung abstimmen dürfen und vielen Mitbürgern ist der Inhalt des Gesetzwerkes nicht einmal bekannt.

(Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie auf der CD-ROM "Klarheit schaffen")

 

2.) Ist die BRD souverän?

Hierzu ein Blick in die Entstehungsgeschichte: Vor der Gründung der BRD einigten sich die drei Westsiegermächte darüber, dass die drei Besatzungszonen zusammengelegt werden sollten. So kam es zur Installation der BRD als ein vereintes Wirtschaftsgebiet der drei Westsiegermächte. Diese BRD war dabei im Status einer Verwaltungsorganisation die sehr eng an das Besatzungsrecht angelegt war. Diesbezüglich gibt das Genehmigungsschreiben der Westsiegermächte zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland interessanten Aufschluss.

„Wir möchten, daß klar verstanden wird, daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften und nach der Wahl des Präsidenten und der Wahl und Ernennung des Kanzlers und der Bundesminister in der dafür im Grundgesetz vorgesehenen Form die Regierung der Bundesrepublik Deutschland errichtet und das Besatzungsstatut in Kraft treten wird.

Nach der Fertigstellung seiner Schlußaufgaben so, wie sie in Art. 145 (1) festgelegt sind, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.“

Es ist unschwer zu erkennen, dass in keiner Weise von irgendeiner Souveränität gesprochen werden kann, sondern, dass das Grundgesetz lediglich konkreter Ausdruck und Werkzeug der Westsiegermächte war und bis heute ist. Es ist ein Bestandteil des Besatzungsstatuts und wird lediglich als "deutsches Rechtswerk" ausgegeben.

 Obwohl die BRD seit 1954 keiner Besatzungsmacht mehr unterworfen ist, bestimmen die westlichen Siegermächte bis zum heutigen Tag über innere Angelegenheiten dieses angeblich souveränen Staates.

-          Am 23. Oktober 1954 wurde in Paris das Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes unterzeichnet.

-          Dennoch mussten die Siegermächte des WK II wieder an den Verhandlungen zur so genannten Wiedervereinigung der BRD mit der DDR teilnehmen. 

-          Im Rahmen der so genannten Wiedervereinigungsverhandlungen kam es zu den Verhandlungen zum so genannten 2+4-Vertrag, der eigentlich Vertrag zu abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland heißt, am 12. September 1990.

Dass Deutschland kein souveräner Staat ist zeigt sich deutlich im Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 welches am 03.10.1990 in Kraft trat und bereits gewirkt hat, bevor der "2+4 Vertrag" 1991 Gültigkeit erlangte (siehe BGBl. 1991 II 587). Zitat:

Artikel 2

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Selbst die Suspendierung der "VIER-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten" (Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte über Berlin und Deutschland als Ganzes in New York vom 1. Oktober 1990 (siehe Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung vom 10. Oktober 1990, Nr. 121, S. 1266)) wurde zwar ab dem 01.10.1990 außer Kraft gesetzt, diese Außerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten des Berlinübereinkommens am 03.10.1990 (siehe BGBl. 1990 II 1273) wieder aufgehoben.

Interessant ist dabei auch, dass das Gesetz zu diesem Berlinübereinkommen erst 1994 veröffentlicht wurde und somit der Bundestag das Besatzungsrecht erst relativ spät legitimiert hat.

 Es ist schon erstaunlich wie oft man dieses Souveränitätsspiel machen kann und wie hier die betroffenen Menschen belogen werden. Es ist auch erstaunlich, wie die Vertreter eines Besatzungsinstrumentes (BRD / DDR) mit ihren Besatzern (vier Siegermächte) selbst Verträge abschließen über ein Rechtssubjekt Deutsches Reich, mit Zielrichtung auf eine neue, künstliche Schöpfung "Vereintes Deutschland". Juristisch ist dies ein Vertrag mit sich selbst und dieser ist nicht zulässig. Die mangelnde Vertretungsbefugnis für eine derartige Zielsetzung ist auch zu hinterfragen.

Die BRD wird lediglich "konsultiert", wenn es um die Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Bezug auf "Deutschland als Ganzes", also das Deutschen Reich, geht. Ein Mitsprache- oder Einspruchsrecht hat die BRD nicht.

Die BRD besitzt nicht einmal Souveränität über ihre angeblichen Staatsgrenzen, da diese einem Friedensvertrag vorbehalten sind. Einen Friedensvertrag kann nur der  der Kriegsgegner unterschreiben. Kriegsgegner war nicht die BRD sondern das Deutsche Reich.

Neben der bisher aufgezeigten juristischen Betrachtung gibt es natürlich noch eine vernünftige Betrachtung, was die meisten Menschen in unserem Land völlig außer Acht lassen. Wie wir gesehen haben, gibt es eigentlich nicht mal mehr eine BRD, denn selbst wenn man dem Erlöschen des Grundgesetzes nicht folgen will und auch die Aufhebung der wesentlichen Gesetzwerke wie GVG, ZPO oder StPO keine Beachtung schenkt, so ist doch in o.g. Vertragswerken klar nach zu lesen, dass durch die Siegermächte ein neues Gebilde, das "vereinte Deutschland" entstanden ist. Dieses findet sich aber im deutschen Recht nicht wieder und tritt auch nach außen nicht in Erscheinung. Wie wir gesehen haben, sind die rechtlichen Fakten gelinde gesagt eine Katastrophe und bilden keine gültige Rechtsgrundlage. Alles was in unserem Land aktuell souverän ist, ist die Ausübung von Staatsmacht, offensichtlich im Auftrag oder zumindest mit Billigung von äußeren Kräften.

 

3.) In welchem Staat lebe ich ?

Von unseren Politikern wird mir die die „Bundesrepublik Deutschland“ als Heimatland angeboten. Die Siegermächte haben ein „vereintes Deutschland“ gegründet. Die Juristen stellen fest, dass ich noch im „Deutschen Reich“ lebe und in meinem Personalausweis steht unter Staatsangehörigkeit: Deutsch.

 A) Bundesrepublik Deutschland

a) Die „Bundesrepublik Deutschland“ erfüllt die Kriterien eines demokratischen Rechtsstaates nicht. Ihre Politiker verstoßen fortwährend gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Staatsanwaltschaft und die höchsten Richter sind nicht unabhängig sondern unterwerfen sich der Weisung der Politik bzw. werden von den Politikern nach dem Parteienproporz gewählt. Oder mit den Worten unserer Bundeskanzlerin auf ihrer Internetseite: „…diese Regierung sowie die ihr angeschlossenen Behörden, von der Polizei bis zur Richterin, sind allein berechtigt, Gewalt auszuüben.“ (Dieser Text wurde inzwischen geändert! w.m.) Demnach ist die Rechtsprechung der Regierung angeschlossen und nicht unabhängig. Die Bundesrepublik ist somit kein Rechtsstaat mit 3 unabhängig agierenden und sich gegenseitig kontrollierenden Gewalten. 

(Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie auf der CD-ROM "Klarheit schaffen")

 b) Das Bundesministerium Berlin ist rechtlich gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und damit als Treuhänder den Bürgern des Landes zur Rechenschaft verpflichtet. Gleichwohl werden die Finanzen über eine private Firma abgewickelt, der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ (Lurgiallee 5, D-60295 Frankfurt/Main).

Somit haben die Politiker hinter dem Rücken der Bevölkerung eine Umgestaltung von Allgemeingut und Vermögen vorgenommen.

Mit der Umgestaltung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes in eine Körperschaft des privaten Rechtes mit einem Stammkapital von 50 000,-- DM unterliegt diese GmbH zwangsläufig allen Rechten und Pflichten eines Gewerbebetriebes zuzügl. dem Insolvenz- und Konkursrecht. Mit einem derzeitigen Gesamt-Schuldenstand von etwa 1,5 Billionen Euro ist die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ faktisch Konkurs.

 c) Am 31.8.90 erfolgte der so genannte "Einigungsvertrag" zwischen ehemaliger DDR und ehemaliger BRD. Der wesentliche Inhalt ist: ..der Beitritt der DDR zur BRD erfolgt am 3.10.90 auf Grund des Artikels 23 alte Fassung.

Der Artikel 23 war jedoch längst aufgehoben, wie man im BGBl. vom 25.9.90 nachlesen konnte.

d) Am 12.9.90 erfolgte der Vertrag zur abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland. Das war die abschließende Regelung für die BRD definitiv. Sie musste die Grenze Oder Neiße zur Kenntnis anerkennen. Damit war unmissverständlich klar, dass das neue vereinte Deutschland nie Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches werden kann. Ein legitimer Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches müsste Neuwahlen durchführen und zwar mit der gesamten Deutschen Bevölkerung. Also nach Artikel 116 auch mit denen, die dort als Deutsche definiert sind.

 "Art. 116. (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Deutsche sind demnach alle Wahlberechtigten in den Grenzen vom 31.12.1937, die als deutschstämmige, Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Herkunft Aufnahme gefunden haben. Das ist nicht geschehen. Also ist die Regierung der BRD staatsrechtlich und völkerrechtlich seit 17.7.90 illegal an der Macht.

 
B) Deutsches Reich

 Mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am 31.07.1973. Darin heißt es:

„Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“

Da das Deutsche Reich bis heute nicht „untergegangen“ ist, besteht es weiterhin fort. Diese Auffassung findet sich in mehreren Gesetzestexten wieder. Z.B. im Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005:

„BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“

Teilweise bis ins Jahr 2005 wird das deutsche Reich in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO, der ZPO genannt. Mit der letzten großen Reform im April 2006 sind diesbezüglich, anscheinend panikartig, diese Eintragungen gestrichen worden.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der DDR:

Am 20. Februar 1967 beschließt die Volkskammer das "Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik". Damit ist in der DDR das bis dahin gültige gesamtdeutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 außer Kraft gesetzt.

(Die Bundesrepublik erkennt die DDR-Staatsbürgerschaft jedoch nicht an und hält weiter an dem Gesetz von 1913 fest. Deshalb haben Flüchtlinge aus der DDR Anspruch auf einen Pass der Bundesrepublik.)

 
4.) In welchem Land lebe ich?

 Bisher bin ich davon ausgegangen ich würde in dem „neuen“ Bundesland Mecklenburg Vorpommern leben. Eine Recherche hat ergeben:

 Es wird behauptet am Tag der Deutschen Einheit (3. Okt. 1990) seien die neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland beigetreten und würden seither zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehören. Tatsächlich aber waren die Länder damals noch gar nicht gegründet, wie man dem  „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - Ländereinführungsgesetz –„ vom 22. Juli 1990 entnehmen kann. Dort heißt es unter § 1:

„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

    • Mecklenburg-Vorpommern
      durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,...

-  Brandenburg…  -  Sachsen-Anhalt… -  Sachsen… -  Thüringen..."

Länder, die erst am 14. Oktober 1990 gebildet werden können nicht schon am 3. Oktober 1990 einem anderen Land beitreten.

Gehört Mecklenburg Vorpommern nun staats- und völkerrechtlich gesehen zu dem Deutschen Reich, der BRD oder dem Vereinten Deutschland oder ist gar es ein eigenständiges Land, ein Freistaat? Wann ist das am 14. Oktober 1990 gegründete Land den „alten Bundesländern“ tatsächlich beigetreten?

 
5.) Welchem Staat gehöre ich tatsächlich an ?

 Zur Klärung der Begrifflichkeiten hier einige einleitende Definitionen:

Die Nationalität gibt die ethnische Zugehörigkeit an. In Nation steckt der lateinische Begriff Natio = Geburt, Herkunft, Volk. Es ist also die Volkszugehörigkeit.

Ein Staat dagegen ist ein selbständiges Gebiet mit eigener Regierung, Gesetzgebung und einem Volk. In einem Staat können Menschen verschiedener Nationalitäten leben. Das Substantiv ist status = das Stehen, der Stand, Zustand, Verfassung. Der lateinisch Ursprung stare = aufrecht stehen, beständig und standhaft stehen, unbeweglich stehen.

In meinem Personalausweis steht unter Staatsangehörigkeit: Deutsch. „Deutsch“ ist weder ein Staat noch kann man „Deutsch“ angehören. Was soll das? Wieso kann das Amt, das den Personalausweis ausstellt, diese einfache Frage nicht beantworten?

 Wirft man einen Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz (Stand 14.03.2005) so erfährt man:

"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." Da diese Feststellung keine Klärung der offenen Frage bringt drehe ich das Rad der Geschichte zurück.

Im Folgenden ist der grobe Verlauf der Entwicklung des  §1 des StAG, ehemals RuStAG dargestellt:

 29.04.1999:

"– Drucksache 14/533 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1  Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:"…

15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt."

 21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt."

 14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Demnach war ich zwischen meiner Geburt und dem Zeitpunkt als man mir meinen letzten Personalausweis ausstellte kein Deutscher sondern ein Staatenloser. Deutscher konnte ich nur sein, wenn ich die unmittelbare Reichsangehörigkeit besessen hätte. Ohne Reich keine Angehörigkeit… Ohne Angehörigkeit kein Mitglied eines Staates.

Um eine ausführliche staats- und völkerrechtlich verbindliche Stellungnahme wird gebeten.

Soweit meine Fragen an das Amt Uecker-Randow. Hier die Antwort vom Amtsleiter des Amtes Uecker-Randow:

„Sehr geehrter Herr May, 

solange Sie nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der Gemeinde Fahrenwalde. Damit besteht für Sie grundsätzliche Ausweispflicht gemäß § 1, Abs. 1, 1. Halbsatz des Personalausweisgesetzes. Die Neuausstellung des Personalausweises erfolgt auf Antrag in unserem Amt.

Eine Einsichtnahme in die Gesetzestexte, auf deren Grundlage unsere Behörde zum Handeln berechtigt ist, gewähren wir Ihnen selbstverständlich während der Sprechzeiten in unserem Amt…

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Aufgaben des Amtes Uecker-Randow-Tal darin bestehen, geltendes Recht anzuwenden bzw. umzusetzen, jedoch nicht die Existenz von gesetzlichen Vorschriften in Frage zu stellen…“

 Wie man unschwer erkennen kann habe ich keine Antworten auf die berechtigten Fragen erhalten. Aber aus der Antwort geht hervor, woran es in diesem Staat krankt. Offensichtlich weiß die Beamtenschaft nicht mehr, welche Aufgaben sie zu erfüllen hat. Das Volk ist der Souverän in diesem Staat und nicht die Regierung. Die Beamten sind „Diener des Volkes“ und nicht die Diener der Regierung und sie haben der Bevölkerung die notwendigen Auskünfte zu erteilen, damit der „Souverän“ die Handlungen der Regierung überprüfen kann (Auskunftspflicht !). Kann ein Beamter die gestellten Fragen nicht beantworten, so hat er sich die notwendigen Informationen bei den übergeordneten Behörden einzuholen. Außerdem hat die Beamtenschaft (genauso wie die Richterschaft) die Gesetze des Gesetzgebers dahingehend zu überprüfen ob sie RECHTmäßig sind, d.h. ob sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen usw. Dann erst wird aus einem Gesetz RECHT. Weil die Beamten eine derart schwierige Aufgabe haben und die Probleme der Bevölkerung prüfen und evt. beheben müssen werden sie von der Bevölkerung bezahlt und dafür erhalten sie noch einige andere Vergünstigungen. Mit der strikten Gewaltenteilung soll –durch gegenseitige Kontrolle- ein Machtmissbrauch verhindert und eine geRECHTe Form des Zusammenlebens geschaffen werden.

 Die Ausstellung eines Personalausweises ist keine Bagatellangelegenheit. Immerhin beantrage ich damit zum Personal eines Staates zu gehören. Die von mir vorgebrachten Fragen haben durchaus ihre Berechtigung. Sie müssten eigentlich auch für die Beamtenschaft von Interesse sein. Das Amt Uecker-Randow wird offensichtlich von der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ (Lurgiallee 5, D-60295 Frankfurt/Main) finanziert, die längst verschuldet ist. Nach meinen Informationen muss jede Handlung einer insolventen Firma durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Insofern handeln die MitarbeiterInnen des Amtes Uecker-Randow derzeit als Privatmann/frau und müssen für Ihre Handlungen persönlich haften.

Für mich persönlich heißt das:
1.) So lange die offenen Fragen nicht geklärt werden, werde ich keinen neuen Personalausweis beantragen da ich nicht zum Personal einer mir staats- und völkerrechtlich unbekannten und total verschuldeten Firma gehören möchte.

2.) Solange das Amt Uecker Randow nicht den Nachweis seiner RECHTmäßigkeit (nicht der Gesetzmäßigkeit !!) führt, werde ich ihm gegenüber keine Angaben mehr machen.

 Da sich der o.g. Mahnbescheid auf die Hundesteuer und die Grundsteuer bezieht teile ich dem Gericht mit:

- dass mein Hund am 25.10.07 verstorben ist

- ich in einer weiteren Klage vor dem VerwG gegen das Amt Uecker-Randow den Antrag gestellt habe den Nachweis zu führen, dass Gott die Erde an einen oder mehrere Menschen zum Verkauf abgetreten hat. Sollte das nicht der Fall sein, so handelt es sich bei Grund- und Boden um eine Hehlerware. Ob es rechtmäßig ist eine Hehlerware zu besteuern (Grundsteuer) ist eine Frage die das VerwG Greifswald noch zu klären hat. 

Offensichtlich ist die Beamtenschaft ihrer Aufgabe nicht gewachsen. Ich erwarte nunmehr von der Richterschaft, dass sie mir die aufgeworfenen Fragen beantwortet und mich davon überzeugt, dass die in diesem Schreiben erwähnten Gesetze auch RECHT sind. Damit dürfte auch geklärt werden, ob das Amt Uecker-Randow tatsächlich beRECHTigt ist Mahnbescheide auszustellen oder andere Gebühren zu erheben.

Sollten Sie sich auf geltende Gesetze berufen so erwarte ich, dass Sie den Nachweis führen, dass die Gesetzgeber in der Vergangenheit durch „unmittelbare“ und „freie“ Wahlen der Abgeordneten an die Macht gekommen sind (siehe Pkt.1). Nur dann dürften die Gesetze auch den Anspruch auf RECHTmäßigkeit erfüllen.

 W. May

Fahrenwalde, den 19.11.07